kann man als Minderjähriger (unter 16) in eine eigene Wohnung ziehen wenn die Eltern zustimmen und die ganzen Verträge und die Zahlung übernehmen, prinzipiell die Wohnung als 2. Wohnsitz anmelden und mich dort rein ziehen lassen.
Wenn sich ein Vermieter findet und die Eltern dem Vertrag zustimmen oder sogar selbst als Mieter abschließen, dürfte nichts dagegensprechen. Sie müssen allerdings weiter ihrer Erziehungspflicht nachkommen, sonst könnte bei problematischem Verhalten des Minderjährigen das Jugendamt was dagegen haben.
kann man als Minderjähriger (unter 16) in eine eigene Wohnung
ziehen wenn die Eltern zustimmen und die ganzen Verträge und
die Zahlung übernehmen, prinzipiell die Wohnung als 2.
Wohnsitz anmelden und mich dort rein ziehen lassen.
Ja, am besten ist hier immer noch die Einliegerwohnung im EFH der Eltern zu nutzen.
Liebe Grüße
CorePower
MfG
P.S. Alles andere wird ein bischen schwierig. Wie schon gesagt wurde, erstmal einen vermieter finden, der sich einen jugendlichen Partymacher ohne Aufsicht und ohne eigenes Geld ins Haus holt.
Wie wäre das in der Situation dass, das Kind in eine andere Stadt Zieht wo nur z.b. Oma , Opa oder allgemein Verwante oder Bekannte Wohnen und die Eltern nicht jeden Tag vorbei kommen können.
Könnten die Eltern z.b. der Oma sagen: Du guck mal jeden Tag vorbei ob alles okay ist.
Also rein rechtlich stelle ich also fest das es kein Problem ist das Eltern eine Wohnung mieten und das Kind dort einzieht.
Allerdings ist halt die Frage ob die jetzt genante Situation auch von Seiten des Jugendamnts inordnung ist. Dass, das Jugendamnt nicht in die Luft springt und sich freut ist klar.
Wie wäre das in der Situation dass, das Kind in eine andere
Stadt Zieht wo nur z.b. Oma , Opa oder allgemein Verwante oder
Bekannte Wohnen und die Eltern nicht jeden Tag vorbei kommen
können.
Die Eltern haben die Personensorge zu tragen, es geht nicht um einmal am Tag vorbeikommen, sie sollen ihr Kind erziehen, Rat und Hilfe geben, den Weg ins Leben ebnen usw. Tun nicht alle Eltern, aber so sollte es laut Gesetz sein und so ist es ja auch in den meisten Fällen, Gott sei dank.
Könnten die Eltern z.b. der Oma sagen: Du guck mal jeden Tag
vorbei ob alles okay ist.
Ist alles eine Frage des Falles und es Alters, so pauschal würd ich sagen: Reicht nicht aus.
Also rein rechtlich stelle ich also fest das es kein Problem
ist das Eltern eine Wohnung mieten und das Kind dort einzieht.
Ja, rein Mietrechtlich kein Problem. Wenn man einen Vermieter findet. Was nicht einfach sein wird. Ob sonstige rechtliche Probleme bestehen läßt sich dem Sachverhalt noch nicht entnehmen.
Allerdings ist halt die Frage ob die jetzt genante Situation
auch von Seiten des Jugendamnts inordnung ist. Dass, das
Jugendamnt nicht in die Luft springt und sich freut ist klar.
Zunächstmal ist das Jugendamt ja gar nicht eingeschaltet, denke ich, die kümmern sich ja nur um Problemfälle, ob ein solcher vorliegt, hast du nicht gesagt. Warum soll denn der Auszug stattfinden, mit unter 16 Jahren ja doch ehr eine extreme Ausnahme.
Für mehr Infos musst Du mehr von der Situation schildern.
Gruß
cosis
Wenn die Sachlage so ist, muss das mit dem Jugendamt geklärt werden. Es geht ja auch um die zukünftige Absicherung der neuen Familie, nur Wohnen reicht ja nicht. Schulabschluss ist wichtig, sonst wirds mit dem Job später schwierig, gilt ja für beide Elternteile, und ein Kind kostet nunmal auch Geld. Gut wenn Bekannte und Verwandte in der Nähe sind, um zu Helfen. Was ist mit den Eltern der zukünftigen Mutter, die wohnen ja dort offenbar. Je mehr ihr an Absicherung plant, desto ehr wird das Jugendamt wohl zustimmen.
Gruß
cosis