Eigene Wohnung Ausbildung

Hallo,

weiß jemand welche Förderungen man von staatlicher Seite erhalten kann, wenn man eine Ausbildung weiter von den Eltern entfernt macht und eine eigene Wohnung braucht.

Beide Elternteile noch nie Unterhalt gezahlt haben, und auch nicht werden. Und somit auch kein Geld für Kaution + erst Ausstattung vorhanden ist.

Grüße

Hallo

Beide Elternteile noch nie Unterhalt gezahlt haben, und auch nicht werden.

Können sie nicht oder wollen sie nicht?

Man kann für eine Ausbildung BAB bekommen, sich das Kindergeld direkt auszahlen lassen, GEZ-Befreiung beantragen.

Für BAB müssen die Eltern ihr Einkommen offenlegen, da zunächst mal sie in der Pflicht sind. Wenn sie dazu keine Lust haben, muss man sie zur Not verklagen, sonst kriegt man auch von sonst niemandem was.

Es kann aber sein, dass das BAB-Amt in Vorleistung tritt und eventuelle Ansprüche an die Eltern selber durchsetzt. Bei Hartz 4 gibt es sowas in der Richtung, zumindestens bei minderjährigen Kindern. Ich weiß aber nicht, ob das bei BAB auch der Fall ist. Vielleicht könnte man hierzu auch das Jugendamt befragen (zwecks Durchsetzung der Unterhaltsansprüche).

Viele Grüße

Beide Elternteile noch nie Unterhalt gezahlt haben, und auch nicht werden.

Können sie nicht oder wollen sie nicht?

Beide können wohl nicht, ein Elternteil hat Gehaltspfändung und der andere Elternteil liegt unter dem Existenzminimum. Ist aber vom Gericht verpflichtet Vollzeitarbeit aufzunehmen um Unterhalt zahlen zu können.

Hallo

Beide können wohl nicht, ein Elternteil hat Gehaltspfändung …

Das ist kein Grund, denn der Schuldner muss warten, wenn eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Kind vorliegt. Unterhalt geht vor. - Das ist ungünstig für den Elternteil, die Schuldenabzahlung verschiebt sich ja daduch noch weiter nach hinten.

… und der andere Elternteil liegt unter dem Existenzminimum. Ist aber vom Gericht verpflichtet Vollzeitarbeit aufzunehmen um Unterhalt zahlen zu können.
Die muss der natürlich auch erstmal finden.

Es sollte auf jeden Fall ein BAB-Antrag gestellt werden. Ich denke, die genauen Informationen, wie man da in welcher Reihenfolge vorzugehen hat, würde die Person dann vom Amt kriegen, und wenn nicht, dann könnte sie ja nochmal in irgendeinem Forum nachfragen … :wink:

Viele Grüße

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Guten Tag,

man hat Anspruch auf BAB das ist eine Art Bafög, ansonsten noch auf Kindergeld und Mietzuschuss.
Unter folgenden Seite kann man sich den Anspruch auf BAB ausrechnen.
http://babrechner.arbeitsagentur.de/berechnung.php