Hallo
Beide Elternteile noch nie Unterhalt gezahlt haben, und auch nicht werden.
Können sie nicht oder wollen sie nicht?
Man kann für eine Ausbildung BAB bekommen, sich das Kindergeld direkt auszahlen lassen, GEZ-Befreiung beantragen.
Für BAB müssen die Eltern ihr Einkommen offenlegen, da zunächst mal sie in der Pflicht sind. Wenn sie dazu keine Lust haben, muss man sie zur Not verklagen, sonst kriegt man auch von sonst niemandem was.
Es kann aber sein, dass das BAB-Amt in Vorleistung tritt und eventuelle Ansprüche an die Eltern selber durchsetzt. Bei Hartz 4 gibt es sowas in der Richtung, zumindestens bei minderjährigen Kindern. Ich weiß aber nicht, ob das bei BAB auch der Fall ist. Vielleicht könnte man hierzu auch das Jugendamt befragen (zwecks Durchsetzung der Unterhaltsansprüche).
Viele Grüße