Guten Tag,
nehmen wir an, XY ist 17 Jahre alt und wird im Februar nächsten Jahres (2010) erst 18. Da er Krach mit seinen Eltern hat und vorbestraft ist (Betrug, Urkundenfälschung) möchte er von zu Hause ausziehen. Die Eltern von XY befürworten „Betreutes Wohnen“ o.a., welches vom Jugendamt unterstützt wird (ähnelt einem Heim). XY möchte dort aber nicht hin, da er schließlich nur noch bis zum nächsten Jahr abwarten muss, dann wird er 18. XY würde gerne mit seinem besten Freund (der 19 Jahre alt ist) eine gemeinsame Wohnung (2-Zimmer-Wohnung für ca. 500 Euro warm) beziehen (WG). Der Vater von XY will aber weder das Kindergeld abtreten, noch selbst für die Wohnung und/oder Verpflegung aufkommen. XY ist arbeitslos (er hat einen Hauptschulabschluss), findet keine Ausbildung; er steht unter richterlicher Bewährung in Form einer Jugendstrafe.
Fragen:
- Welche Möglichkeiten hat XY rechtlich, in eine eigene Wohnung mit seinem Freund (19 Jahre alt) zu ziehen?;
- Welche Möglichkeiten hat XY rechtlich, die Wohnung - wenn auch teilweise - bezahlt zu bekommen und wenn ja, von wem?;
- Welche Möglichkeiten hat XY rechtlich, Geld von seinen Eltern zu erhalten (Vater arbeitet als Angestellter; Mutter auf Mini-Job-Basis)?
Bitte auch die § und Gesetzesgrundlagen hinschreiben.
Vielen Dank!
Liebe Grüße