Eigene Wohnung für Minderjährigen

Guten Tag,

nehmen wir an, XY ist 17 Jahre alt und wird im Februar nächsten Jahres (2010) erst 18. Da er Krach mit seinen Eltern hat und vorbestraft ist (Betrug, Urkundenfälschung) möchte er von zu Hause ausziehen. Die Eltern von XY befürworten „Betreutes Wohnen“ o.a., welches vom Jugendamt unterstützt wird (ähnelt einem Heim). XY möchte dort aber nicht hin, da er schließlich nur noch bis zum nächsten Jahr abwarten muss, dann wird er 18. XY würde gerne mit seinem besten Freund (der 19 Jahre alt ist) eine gemeinsame Wohnung (2-Zimmer-Wohnung für ca. 500 Euro warm) beziehen (WG). Der Vater von XY will aber weder das Kindergeld abtreten, noch selbst für die Wohnung und/oder Verpflegung aufkommen. XY ist arbeitslos (er hat einen Hauptschulabschluss), findet keine Ausbildung; er steht unter richterlicher Bewährung in Form einer Jugendstrafe.

Fragen:

  1. Welche Möglichkeiten hat XY rechtlich, in eine eigene Wohnung mit seinem Freund (19 Jahre alt) zu ziehen?;
  2. Welche Möglichkeiten hat XY rechtlich, die Wohnung - wenn auch teilweise - bezahlt zu bekommen und wenn ja, von wem?;
  3. Welche Möglichkeiten hat XY rechtlich, Geld von seinen Eltern zu erhalten (Vater arbeitet als Angestellter; Mutter auf Mini-Job-Basis)?

Bitte auch die § und Gesetzesgrundlagen hinschreiben.

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Hallo,
also ich denke mal die gesetzeslage sieht in etwa so aus:

XY hat ohne einverständnis der eltern wohl nicht die möglichkeit auf eine eigene wohnung oder in die eines freundes mit einzuziehen. das erklärt sich ganz einfach daraus, dass XY bis zum 18. lebensjahr Minderjährig ist. das heißt, entweder die eltern oder die behörden (jugendamt) haben die gesetziche PFLICHT für das Wohl von XY zu sorgen. betreutes wohnen ist da die einzige möglichkeit für XY von zuhause raus zu kommen.

in wie weit eltern ihren kindern „unterhaltspflichtig“ sind weiß ich nicht, ich glaube aber nicht, dass bei arbeitslosigkeit ein anspruch besteht.
XY hat auch keinen anspruch auf arbeitslosengeld.
gesetzlich sieht es so aus, dass die eltern die erste ausbildung des kindes finanzieren müssen, je nach eigenen vermögenverhältnisen und denen des kindes. zusätzlich hätte XY während einer ausbildung wohl anspruch auf irgendeine form des bafög, sollten die elterliche „unterstützung“ und das „gehalt“ während der ausbildung nicht ausreichen.

das kindergeld kann sich XY ab seinem 18. lebensjahr auf antrag beim zuständigen amt auf sein eigenes konto auszahlen lassen (näheres dazu kann man wohl „googeln“).

ist da snciht so das man ab 16 jahren aufenthaltbestimmungsrecht besitzt?

desweiteren (ich spreche hier aus erfahrung) hat der junge auch die möglichkeit bei der familienkasse das kindergeld anteilig für sich auszahlen zu lassen. anträge dazu findet man im internet ode rbei der familienkasse. kindergeld handelt es sich hierbei wie oft behauptet nicht kinder(geld) dafür das man kinder hat oder bekommt sondern es ist das geld für das kind sprich für kleidung, materialien und essen für das kind und nicht für die eltern!

Hallo,
also ich denke mal die gesetzeslage sieht in etwa so aus:

XY hat ohne einverständnis der eltern wohl nicht die
möglichkeit auf eine eigene wohnung oder in die eines freundes
mit einzuziehen.

Möglichkeit schon, AAAAAAAAAAAABEEEEEEEEEEEEEER (und das wirklich ganz groß) muss es XY auch finanzieren können.

das betreutes wohnen ist da
die einzige möglichkeit für XY von zuhause raus zu kommen.

Doch es gibt die Möglichkeit, dass ein minderjähriges Kind in eine eigene Wohnung geht - aber halt nur mit Einverständnis der Eltern bzw. des Gerichtes.
Das Gericht wird bei dem schon auffälligen Vorleben von XY sicherlich kein Einverständnis für UNbetreutes Wohnen geben.

Was hintert XY eigentlich daran, sich bundesweit um einen Ausbildungsplatz zu bemühen und dann dort in einem „Lehrlingsheim“ oder beim „Lehrherrn“ zu wohnen? Fehlt dem XY hier auch die „sturmfreie Bude“?

in wie weit eltern ihren kindern „unterhaltspflichtig“ sind
weiß ich nicht, ich glaube aber nicht, dass bei
arbeitslosigkeit ein anspruch besteht.

Genau da ist der Haken: auch minderjährige Kinder haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen das Nichtstun finanziert wird.

Hierzu mal ein Urteil: http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/51/OL…

Eine eigene Wohnung des Kindes wäre für die Eltern noch viel teurer als der Naturalunterhalt im Elternhaus.

Es würde ein Anspruch des Kindes bestehen, wenn das Kind wirklich seine ganze Kraft einsetzen würde, um sich aus- bzw. fortzubilden.

Wie oft und wo bewirbt sich dieses anspruchsvolle Kind? Welche Praktikas und sonstige Fortbildungen macht es um sich möglichst gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen?

Hat es schon mal versucht seine Brötchen durch Arbeit - also z. B. einen einfachen Job - selber zu verdienen?

XY hat auch keinen anspruch auf arbeitslosengeld.
gesetzlich sieht es so aus, dass die eltern die erste
ausbildung des kindes finanzieren müssen, je nach eigenen
vermögenverhältnisen und denen des kindes.

Genau, die Eltern müssen eine Ausbildung finanzieren, aber nicht das Nichtstun und pflegen der faulen Haut. Bewerbungen und sonstige Fortbildungsmaßnahmen wären einer Arbeit gleichzusetzen.

Gruß
Ingrid

Und wer zahlt dem Kind das Essen, die Kleidung, den Mietanteil undundund?

Gruß
Tina

Nein, erst Volljährige können darüber allein bestimmen, guckst Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsr…

Gruß
Tina