Eigene Wohnung mit 18, kommen Zuschüsse in Frage?

Hallo =)
Folgendes Problem: Aus Gesundheitlichen/Psychischen Gründen kommt eine Ausbildung dieses Jahr nicht in Frage.

Zuhause Wohnen geht nicht mehr: daher kommen die Psychischen Probleme.
Gibt es Möglichkeiten Wohngeld o.Ä. zu bekommen um eine eigene Wohnung zu Finanzieren?

(Psychologisches Gutachten ist Vorhanden)

Danke im Voraus! :smile:

LG *Kate*

Hallo =)

Folgendes Problem: Aus Gesundheitlichen/Psychischen Gründen
kommt eine Ausbildung dieses Jahr nicht in Frage.

Zuhause Wohnen geht nicht mehr: daher kommen die Psychischen
Probleme.

Gibt es Möglichkeiten Wohngeld o.Ä. zu bekommen um eine
eigene Wohnung zu Finanzieren?

(Psychologisches Gutachten ist Vorhanden)

Danke im Voraus! :smile:

Aber klar doch, bei der Gemeinde (Sozialamt) melden und Hilfe zum Unterhalt beantragen. Gleichzeitig eine Klage auf Unterhalt an die Eltern bzw. Großeltern einreichen.
Hierzu hilft das Sozialamt gerne.

Beste Grüße!

Hallo,

sofern keine festgestellte Erwerbsunfähigkeit besteht, wäre das Jobcenter /ARGE zuständig und ein Antrag auf ALG2 zu stellen. Für unter 25Jährige werden eigene Unterkunftskosten nur in Härtefallausnahmen bewilligt (da wäre das Gutachten und die Auszugsempfehlung des Arztes entsprechend vorzulegen; ansonsten Unterstützung durch’s Jugendamt erfragen). Über 18 müssen die Eltern das Kind nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen; ein „Rauswurf“ durch die Eltern (ob im Guten oder im Bösen) wäre ebenfalls so ein Härtefall, der eigene Unterkunftskosten begründen würde.
Bis zum Ende der Erstausbildung bzw. bis 25 J. sind die Eltern unterhaltspflichtig; der Unterhaltsanspruch ist vorrangig vor dem Bezug von ALG2 und wäre entsprechend zu überprüfen und ggf. geltend zu machen.
Die Formulare für den ALG2- Antrag und Ausfüllhilfen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Parallel nachweislich die schriftliche Umzugs-Zustimmung des Jobcenters beantragen und sich die vor Ort angemessene (Brutto-) Kaltmiete /qm für 1 Person nennen lassen.
http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Anträge auf Umzugs- und Renovierungskosten, Kautions- Darlehn und ggf. Erstausstattung für die Wohnung nachweislich und im Voraus stellen und vom Jobcenter schriftlich bewilligen lassen.

Gruß