Hallo,
wenn jemand noch bei den Eltern wohnt, mit diesen aber absolut nicht
klar kommt. Ich habe bereits versucht, mich darüber
schlauzumachen, was man machen könnte, um vorübergehend AlgII +
Wohnung zu bekommen, bis eine Ausbildungsstelle/Arbeit gefunden ist. Allerdings
bin ich nur so schlau geworden, dass das unter folgenden
Voraussetzungen möglich ist:
- Schwerwiegende soziale Gründe, die das Verweisen auf die Wohnung
der Eltern bzw. eines der Elternteile unzumutbar machen - wenn es die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung erfordert oder
- bei sonstigen schwerwiegenden Gründen.
Punkt 1. Und 2. Sind eindeutig, aber was genau sind „sonstige
schwerwiegende Gründe“?
Könnte man mir das genauer definieren?