Eigene Wohnung unter 25

Hallo,
wenn jemand noch bei den Eltern wohnt, mit diesen aber absolut nicht
klar kommt. Ich habe bereits versucht, mich darüber
schlauzumachen, was man machen könnte, um vorübergehend AlgII +
Wohnung zu bekommen, bis eine Ausbildungsstelle/Arbeit gefunden ist. Allerdings
bin ich nur so schlau geworden, dass das unter folgenden
Voraussetzungen möglich ist:

  1. Schwerwiegende soziale Gründe, die das Verweisen auf die Wohnung
    der Eltern bzw. eines der Elternteile unzumutbar machen
  2. wenn es die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung erfordert oder
  3. bei sonstigen schwerwiegenden Gründen.

Punkt 1. Und 2. Sind eindeutig, aber was genau sind „sonstige
schwerwiegende Gründe“?
Könnte man mir das genauer definieren?

Hallo,

nein, Punkt 3 kann ich Ihnen nicht genauer definieren. Dazu gibt es nichts. So wie das Leben ist, kann man ein Gesetz nicht ausgestalten :smile:)) Es gibt manchmal Sachen im Leben, die kann man nicht in Paragrafen packen.