Eigene Wohnung, unter 25 und Antrag auf Hartz 4

Zur Lage, ich wohne seit November 2009 in einer Wohnung mit meinem Freund zusammen. Hatte damals ein Beleg vom Jugendamt. Wurde also alles eingewilligt. So da ich Fachabi angefangen habe, meinte das Arbeitsamt das die Bafögstelle nun für mich zuständig sei. Ok war auch alles gut. Bin dann in der Zeit wo ich Fachabi gemacht habe ausgezogen und dann gleich mit meinem Freund zusammen. Wegen gesundheitlichen Probleme musste ich nach 3 Monaten das Abi abbrechen. Bisher beziehe ich ALG1 182 €. Mein Freund verdient in seiner Lehre auch recht gut. 562 € + KG. So, meine Frage: Ich wollte jetzt Hartz 4 beantragen weil mir ja eigentlich das Geld zusteht, wenn ich kein Fachabi angefangen hätte, würde mir Arbeitsamt auch die Wohnung bezahlen und nun bekomme ich nur die 60 % von dem was ich in meiner Lehre hatte. Damit kann ich kaum die hälfte der Miete decken und hab mich dazu entschlossen mir mal einen Antrag zu holen. Nun wollen die aber wissen was mein Freund verdient und ob er Anspruch auf BAB hat usw. Also auf BAB kann ich sagen das er das nicht bekommt da seine Eltern sehr gut verdienen. Das Amt will dann noch das Einkommen seiner Eltern wissen, was aber echt zu weit geht. Wir wohnen grad mal 7 Monate zusammen, sind nicht verheiratet oder haben Kinder und wollen von SEINEN Eltern das Gehalt wissen. Dazu kommt das wir uns nackig machen müssen, d.h. Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten (von beide) dann alle Konten die wir haben und Wertpapiere, Versicherungen etc…
Ich find das nicht mehr feierlich und was hat das noch mit privatsphäre und Datenschutz zu tun? Es ist ok das sie wissen was wir beide an Geld haben aber nicht wo, wann und wieviel wir ausgeben. Das geht denen ja wohl gar nichts an.
Ich habe mir gedacht, das ich den Mietvertrag nur auf mich umschreiben lasse, weil dann bekommen die keine Daten von ihm zwecks Vermögen usw. Würden die mir dann die Miete von 379 € 54m² bezahlen?? In 3 Monaten läuft mein ALG1 aus, ich weiß nicht ob ich bis dahin was festes habe weil es in meinem Beruf kaum Vollzeitanstellungen gibt, vorallem nicht in meiner Nähe.
Wäre das möglich das ich dann hier wohnen bleiben kann, weil meine Mam hat nun ne neue Wohnung, 2 Zimmer 50m². Da wäre eh kein Platz für mich. Unsere Wohnung hat auch 2 Zimmer und ist 54 m² mit Balkon.
Und wie ist das mit den Kontrollen?? Kommen die tatsächlich vorbei und schauen ob noch jemand in der Wohnung wohnt?? Ich würde zu der Tante sagen, dass ich mich mit meinem Freund getrennt habe falls die fragen sollten warum ich jetzt allein in der Wohnung wohne. Würde das woanders noch Probleme geben weil wir ja beide hier gemeldet sind??
Ich hoffe mir kann jemand Tips geben weil es echt sehr beschissen ist. Wir sind auch nur am Streiten wegen dem scheiß Geld. Und mit den Minijobs habe ich auch nicht viel davon weil wenn ich in paar Monaten nichts festes finde bin ich eh in Hart4 gerutscht =(

Danke schon mal

Ich denke dass du die Wohnung nicht bezahlt bekommst, zu mindest nicht wenn ich unsere Mierpreise der Argen zu Grunde lege. Besser wäre eine eigene Bleibe. Wenn er mit dir zusammen in der Wohnung bleibt seid ihr eine BG. Und du kennst doch: Eltern haften für ihre Kinder. So auch bei der Arge.
Gruß
Herbert

Hallo, ich habe mich als Experte abgemeldet und kann dir leider nicht helfen.
Viel Glück

http://www.gegen-hartz.de/urteile/index.html

Wenn du Alg4 beantragen musst , wollen die wirklich alles wissen.Kontoauszüge - Sparkonten usw.Auch ob deine Eltern dich unterstützen können, und so wäre es auch bei deinem Freund.
Es ist einerseits auch verständlich es gibt viele die haben genug Geld aber versuchen es denn bei Alg4 noch was dazu zu bekommen.
Wenn du vom Jugendamt ein Schreiben hast kannst du die Wohnung auf deinen Namen schreiben aber was dein Freund angeht wenn er bei dir Wohnt musst du das angeben, wenn die vom Amt dahinter kommen denn bist du dran er ist ja auch bei dir gemeldet.
Vom Amt selber wenn die kommen, müssen die sich immer anmelden wenn mal einer so vor der Tür steht brauchst du ihn nicht rein lassen.ich hoffe ich konnte ein bischen helfen. Gruss

Ja nen Schreiben vom Jugendamt habe ich. Naja weiß nun nicht genau was ich machen soll, weil meine Mutti kann mit kein Geld geben weil sie selber nur Hartz4 bekommt. Aber nach 6 Monaten zusammen leben können die ja noch nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft sprechen und ich finde es echt krass das die dann von seinen Eltern das Einkommen wissen wollen. Das geht denen ja wohl gar nichts an und die Eltern wollen das auch nicht ausfüllen.
Na ich würde das erst versuchen mit dem Umschreiben vom Mietvertrag und falls die sich dann ankündigen dann räumen wir vorher alles weg, also trennen alles…werde mir da schon was einfallen lassen aber von dem bisschen ALG 1 kann man nicht leben. Ich hoffe ja das ich bald Arbeit finde, feste Arbeit =( ist alles nicht so einfach.

meine Tochter ist mit einem Guten Freund zusammen gezogen als WG.Also nur Freundschaft von Liebe keine Spur.
Sie musste ein eigenes Zimmer haben , kühlschrank getrennte Fächer oder einen Eigenen Kühlschrank im Bad alles getrennt in der Stube ein eigenes Sofa einen Schrank wirklich alles getrennt.
Erst wollten sie auch eine Eheähnliche gemeinschaft machen aber die Lieben sich ja Garnet.Denn sind sie durchgekommen mir der WG aber auch nur weil der Vermieter von ihrem Kumpel in Mietvertrag geschrieben hat das er untervermieten darf wenn das nicht im Mietvertrag drin steht darfst du auch nicht untervermieten.
Das ist alles ein Sche… aber nach einem Jahr wollen sie wieder prüfen ob da nicht doch eine Eheähnliche Gemeinschaft draus entstanden ist, die wollen alles wissen von Dir.Will dir aber keine Angst machen aber so ist das wirklich. Gruss

Hey und zwar soweit ich wies musst du zuhause wohnen bleiben bis du 25 jahre alt bist.
Es gibt zwar sonder fälle so das man unter 25 ausziehen kann aber dann muss man ein härte fall(sehr schlechtes verhältniss zu den eltern so das kein zusammen leben möglich ist )
Und dadurch das dein freund verdient wird es mit angerechnet und deine bzw seine eltern müssen für ihre kinder auf kommen das heißt das sie für euch geld zugeben müssen von daher seh ich es sehr schwierig auser einfach mal zu probieren

wünsche euch viel glück :smile:

Wenn Sie was vom Staat wollen, kommen Sie nicht umhin, entsprechende Nachweise vorzulegen.

Besonders wenn es um Geld geht…
Kontrollen finden tatsächlich statt, aber Sie machen die Tür eben nicht auf. Fertig. Wenn Sie Betrug machen, müssen Sie sehr umsichtig vorgehen, im Zeitalter der EDV kann alles sehr schnell rauskommen. Wie das im Einzelnen geht, will ich in diesem Rahmen nicht beschreiben.

Hi,
also seit ihr eine Beziehung (hab ich doch so richtig verstanden ja??), dann ist das alles so korrekt. Dann müssen die Daten herausgegeben werden.
Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Versicherungen, Wertpapiere (sonst. Vermögen) werden immer gefordert und das ist auch in Ordnung. Es sind ja immerhin Sozialleistungen welche da beantragt werden. Es muss alles geprüft werden, also ob man wirklich hilfebedürftig ist. Naja, mit Datenschutz. Datenschutz bedeutet, dass die Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Eine vollständige Prüfung seitens der ARGE / des Jobcenters ist aber alles legitim und richtig. Und Privatsphäre, wie gesagt es werden Sozialleistungen beantragt.
Auch wenn der MV umgeschrieben werden sollte, kann eine Prüfung erfolgen.
Ob die Miete dann in der Höhe bezahlt wird, kann ich nicht sagen, da unterschiedliche Mietgrenze in der BRD bestehen. Da musst du dich bei der ARGE / dem Jobcenter erkundigen. Ich denke wenn die Miete in Ordnung ist, kannst du durchaus in der Wohnung bleiben.
Ja, Kontrollen gibt es. Die ARGE 7 das Jobcenter kann jederzeit Kontrolleure vorbeischicken.
Wenn man sich trennt, muss sich auch derjenige der auszieht beim Einwohneramt abmelden, sonst kann das durchaus zu Problemen kommen, ja.

Hallo. kenne mich dazu leider nicht aus…

Also erst einmal Hallo - eigentlich dachte ich, ich hätte deine Anfrage b eantwortet und sehe sie nun als „offen“ hier. Deshalb ab er nun schnell auf die Tasten gehämmert und geantwortet!

Die Fragen „vom Amt“ musst du tatsächlich beantworten!
Und wenn du mit einem Partner zusammen wohnst, auch die Angaben über seine Person.
Er muss nur angeben, dass er zu seinen Eltern keinen Kontakt hat und dort im Streit ausgezogen sei. Dann erübrigt es sich normaler Weise, von diesen Angaben einzuholen. Denk dran, das Amt versucht, egal wie, so wenig als möglich selbe rzahlen zu müssen. Durch diese unsägliche Fragestellung erhofft man sich auch manchen „Rückzieher“!
Den Mietvertrag nur auf dich umzuschreiben ist ja alles recht und gut. ABer: Er muss sich dann woanders anmelden und dort auch „wohnen“!
Die Wohnung ,d ie du angibst, ist zu groß. Du darfst nur 45 m² haben!
Es ist egal, wieviel die Wohnung kostet! Also wird man gucken, dass du bald umziehst! Nicht freiwillig umziehen - dann musst du alle Kosten selber tragen. Wirst du aufgefordert, werden die Umzugskosten übernommen. Nicht Spedition aber Transporter.
Du kannst nicht gezwungen werden, in den Schoß der Familie zurück zu kehren. Du hast bereits deinen eigenen Hausstand und kannst ihn weiter behalten!
Jam es kommen Kontrollen vorbei! Ich kann dir nun nicht sagen wann und wie - aber sie kommen. Vor allem schneller, wenn sie den Verdacht haben, dass da noch jemand bei dir lebt!
Bitte, versucht, wegen dem Geld nicht zu streiten. Die Zeite geht vorbei! Einfach durchhalten! Die Konjunktur so9ll ja wieder anziehen - vielleicht findet sich dann ja auch etwas für dich! Muss ja nicht mal unbedingt in dem erlernten Beruf sein - denk mal nach, vielleicht fällt dir was ganz anderes ein?
Ich wünsche dir viel Glück
zaubermaus