Eigene Wohnung untervermieten?

Ich möchte gern meine Eigentumswohnung vermieten, weiß aber nicht, ob ich sie benötige oder doch irgendwann verkaufen müsste. Für letzteren Fall wäre es wohl ratsam, wenn man nur „untervermietet“. Da habe ich mir gedacht, dass es vielleicht möglich ist, jedes Zimmer einzeln zu vermieten (vielleicht „teimöbliert“?).

Hätte ich dadurch eine Art „Untermietverhältnisse“ - und die Möglichkeit, kurzfristig zu kündigen?

Vielen Dank für baldige Antwort!

Hallo Berlinerloft,

eine gute Info gibt es hier: http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber…

Da es in Deinem Fall keinen Hauptmieter gibt - kann es es auch keine Untermieter geben. Es gibt nur Dich als Eigentümer=Vermieter - da ist wegen kürzerer und vor allem wirksamerer Kündigungsfristen nur die Vermietung von möblierten Zimmern mit Bad/Küchenbenutzung ratsam.
Achte auf die Mieterklientel …

Freundliche Grüße

Roland Angermüller

Hallo,
in der Lage war ich noch nicht- da kann ich leider nicht helfen.
MfG

Ich möchte gern meine Eigentumswohnung vermieten, weiß aber
nicht, ob ich sie benötige oder doch irgendwann verkaufen
müsste.

Nun, wegen Eigenbedarf kann man nahezu jederzeit (unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben) einen Mietvertrag kündigen.
Im Fall des Verkaufs ist es Sache des Erwerbers, ob er die Wohnung als Kapitalanlage weiterhin vermietet haben möchte oder wie im o.g. Fall als Eigenbedarf kündigt.

Für letzteren Fall wäre es wohl ratsam, wenn man nur
„untervermietet“.

Was für ein Unterschied macht es aus, als Vermieter zu vermieten oder „unterzuvermieten“?

Da habe ich mir gedacht, dass es :vielleicht
möglich ist, jedes Zimmer einzeln zu vermieten (vielleicht
„teimöbliert“?).

Jedes Zimmer einzeln zu vermieten halte ich nicht für Sinnvoll - viele Einzelmietverträge, für jeden Mietvertrag den gleichen Aufwand bei gleicher Mieteinnahme, Risiko des Mietausfalls wenn einer sein Zimmer kündigt.

Hätte ich dadurch eine Art „Untermietverhältnisse“ - und die
Möglichkeit, kurzfristig zu kündigen?

Vielen Dank für baldige Antwort!

Untermietverhältnis kann nur dein Hauptmieter - ansonsten ist jeder Mietvertrag ein eigener Mietvertrag. Da ist es umso schwieriger aus der Sache raus zu kommen, wenn es um die Kündigung geht - wegen Eigenbedarf. Wie willst du begründen, dass du alle Zimmer brauchst und dich nicht mit einem zufrieden geben kannst, wenn es vorher auch ein Mieter bereits vorgelebt hat?

Meines persönlichen Erachtens wäre es angemessen, einen normalen Mietvertrag abzuschliessen, Untermietverhältnisse (UMV) zu erlauben unter der Bedingung, dass diese UMV bei Kündigung des Hauptmietvertrags ebenfalls zu kündigen sind.

Die Idee mit der Vermietung der einzelnen Zimmer geht nur dann auf, wenn du langfristig vorhast, die Immobilie zu behalten, eine höhere Miete je m² verlangst als für Gesamtmiete und bereit bist, dir dafür den Streß mit mehreren Mietern zu geben.

Viel Erfolg bei der Vermietung,

JL

Leider kann ich Ihnen dazu keinen Rat geben.

MfG Roland Ritt

Allgemein gesagt gilt Folgendes: Wenn man seine eigene Wohnung oder auch Teile davon, vermietet, ist das immer eine Vermietung, keine Untervermietung. Also, untervermieten kann nur jemand, der selbst Mieter ist.
Wenn man einen Mieter nur auf bestimmte Zeit haben will, gibt es die Möglichkeit des Zeitmietvertrages („Mietverhältnis endet auf jeden Fall am …“) oder man vermietet möbliert, dann beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Hallo,
also ich bin ja jetzt kein Rechtsexperte, aber meines Wissens nach besteht auch bei einer Untervermietung dasselbe Kündigungsschutzgesetz wie bei einer normalen Vermietung.
Besser wäre dann die Variante einer Ferienwohnung. Die kann möbliert für einen gewissen Zeitraum vermietet werden, allerdings immer incl. Wasser, Strom und Heizung. Nach z. B. 1 - 3 Monaten oder länger, kann der Vertrag dann wiederholt werden.
Ich hoffe, das hilft ihnen weiter.
MfG
K. Schuler