Hallo,
angenommen, ein 16-jähriger möchte von zu Hause ausziehen und die Mutter ist einverstanden (sie hat das alleinige Sorgerecht, eine Amtspflegschaft besteht nicht). Geht das einfach so, oder muss das Jugendamt oder Vormundschaftsgericht informiert werden und zustimmen?
Hallo,
ich kann im Gegensatz zum Vorschreiber nicht erkennen, wo da der Zusammenhang mit einer Berufsausbildung sein sollte; es ist zu bedenken, dass eine gesetzliche Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht für Jugendliche besteht; wie sollte dies bei einer Unterbringung in einer anderen Wohnung geregelt und gewährleistet sein?