Eigene Wohung für Minderjährige

Hallo,
angenommen, ein 16-jähriger möchte von zu Hause ausziehen und die Mutter ist einverstanden (sie hat das alleinige Sorgerecht, eine Amtspflegschaft besteht nicht). Geht das einfach so, oder muss das Jugendamt oder Vormundschaftsgericht informiert werden und zustimmen?

LG Anna

warum sollte das so sein? Das Ausziehen ist doch üblich bei Beginn einer Berufsausbildung.

Hallo,
ich kann im Gegensatz zum Vorschreiber nicht erkennen, wo da der Zusammenhang mit einer Berufsausbildung sein sollte; es ist zu bedenken, dass eine gesetzliche Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht für Jugendliche besteht; wie sollte dies bei einer Unterbringung in einer anderen Wohnung geregelt und gewährleistet sein?

Schönen Tag noch.

Ausbildung findet nicht unbedingt am Wohnort der Eltern statt. Nachdenken hilft.