wir haben einen 21jährigen Sohn. Den würden wir gerne „auf die Strasse setzen“, müssen wir ihm sein Zimmer regulär kündigen? Er will zum Anwalt…
Er besitzt selber Immobillien und hat fett Kohlen, ist total arrogant, sprengt uns dauernd die Familie etc.
Hat er ein Gewohnheitsrecht? Reden kann man mit ihm nicht
Keine echte Hilfe, sondern nur Befriedigung meiner niedrigen Neugier: Was hält denn einen jungen Mann, der
besitzt,
hat und
mit der Familiensituation nicht glücklich ist (Anmerkung: das ist jetzt ne Vermutung von mir, aber sonst täte er nicht „dauernd die Familie sprengen“)
zu Hause?
Sprich: was ist sein Nutzen, unter diesen Voraussetzungen zu Hause wohnen zu bleiben? So Anfang 20 ist doch üblicherweise ein sehr gutes Alter, daheim auszuziehen und die meisten jungen Leute verspüren in diesem Alter auch genau diesen Wunsch. Und für viele scheitert die Erfüllung noch daran, dass sie das finanziell nicht stemmen können - warum ist das bei Euch anders?
Ihr Sohn M ist volljährig und hat eine Berufsausbildung abgeschlossen und arbeitet sogar. Damit ist Ihre Pflicht zum Unterhalt entfallen und damit auch zum Naturalunterhalt der auch den Wohnraum umfasst. Ihr Sohn hat nach Ende der Unterhaltsberechtigung kein Recht zum Wohnen mehr. Er ist auch nicht Ihr Mieter weshalb streng genommen eine Kündigung mit Frist gar nicht nötig war.
Da ich kein Jurist bin, kann ich nicht abschätzen, ob obiges Zitat auch für deine Situation zutrifft.
Da Du mit ihm keinen Mietvertrag hast, kannste auch kein Zimmer kündigen.
Du hast das Hausrecht und er ist nur geduldet. Also, auffordern den Koffer zu packen und innerhalb von … Zeit ausziehen. Beim nichtbeachten wird eine Zwangsräumung angedroht - da hilft ihm kein Anwalt.
Vielen Dank für eure Antworten. Ich konzentriere mich mal auf die ursprüngliche Kernfrage.
Es gibt zB stillschweigende Ubereinkommen, zB wenn ich 3x eindeutig nachweisbar (zB überweisung mit betreff „Miete Monat… Ort… Betrag…“ Miete gezahlt habe, und kein Widerspruch kam, habe ich einen Mietvertrag zu den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen, obwohl ich keinen unterschrieben habe.
Mich interessiert die Frage Gewohnheitsrecht und Kündigungsfrist. Es ist ja eine besondere Form des Wohnens.
Und: Der Weg der Mediation ist bereits gegangen worden. Ja die Hütten sind bewohnt. Aber das ist nicht die Kernfrage, bitte achtet das. Es ist das übliche in der Foren.
Ja, ist’s. Die Fragesteller schmeißen eine Frage in den Raum, verschweigen das eine oder andere (möglicherweise relevante) Detail. Nachfragen werden nicht beantwortet. Stattdessen wird man drauf hingewiesen, dass das doch in den(!) Foren das übliche sei.
Jetzt mal Fakten auf den Tisch:
Da du ja verschwiegen hast, dass „der Weg der Mediation bereits begangen wurde“, möchtest du vielleicht sagen, was das Ergebnis war?
Ebenso ergibt sich aus dem Besitz vieler Wohnungen, auch wenn diese alle vermietet sind (neue Info!) doch zumindest die Möglichkeit, sich davon eine angemessene auszusuchen und wegen Eigenbedarf zu kündigen.
Die lautet dann wohl „Hat er ein Gewohnheitsrecht?“
Ja, zahlt er denn regelmäßig immer den selben Betrag mit dem Verwendungszweck „Miete“(dazu sind drei Einzelüberweisungen wohl eher nicht ausreichend)?
Dann geht der Weg über die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist.
Diese beträgt vermutlich drei Monate (oder geht dieser Mietvertrag schon über mehr als 5 oder 8 Jahre?), dazu kommen die drei Zusatzmonate, weil man die erleichterte Kündigung benutzt (§573a BGB).
Den §549, Absatz 2 Punkt 2 kann man nicht anwenden, da die Möbel ja wohl dem Sohn gehören.