Hallo
ein Verwandter möchete so lange er geistig in der Lage dazu ist, einen Beträuer bestimmen, bevor eines Tages ein Gericht einen Fremden bestimmt.
Wie kann das gemacht werden? und was ist zubeachten?
Gruß Ingo
Hallo
ein Verwandter möchete so lange er geistig in der Lage dazu ist, einen Beträuer bestimmen, bevor eines Tages ein Gericht einen Fremden bestimmt.
Wie kann das gemacht werden? und was ist zubeachten?
Gruß Ingo
Hallo Ingo,
dieser Link sollte Dir weiterhelfen können:
http://betreuungsrecht.wikia.com/wiki/Hauptseite
&Tschüß
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ingo,
ja, den Betreuer darf man sich aussuchen. Dazu bedarf es einer (formlosen) Betreuungsverfügung. Diese ist dann auch vom Vormundschaftsgericht zu beachten. Geh zum Betreuungsverein Deines Landkreises, wahlweise auch zur Betreuungsbehörde am Landratsamt und lass Dir dort Unterlagen geben, bzw. Dich persönlich informieren. Kostet nix.
Hoffe, geholfen zu haben! Gruß! Tine