Eigenen Schlüssel in der Arztpraxis verloren

neulich habe ich von solcher Geschichte gehört:

Patientin verliert im Umkleideraum einer Arztpraxis ihren Haustürschlüssel, bemerkt den Verlust erst nach Verlassen der Praxis. Ruft dort an, den Arzt direkt auf seinem „Notfallhandy“ und die Gehilfin am Empfang und bittet sie, den Schlüssel zu verschicken. Muss nicht sofort sein, der Schlüssel kann auch zusammen mit dem Arztbrief, der in den nächsten Tagen an sie rausgehen wird, verschickt werden.
Die Gehilfin schickt den Schlüssel sofort raus, ohne groß zu überlegen legt sie den in einen normalen Briefumschlag rein, legt noch einen kleinen Zettel dazu. Sie verschickt den Breif mit einer normalen Briefsendung für 0,55 Eur. Porto.
Der Breif kommt ohne den Schlüssel an. In dem Umschlag ist ein Loch auf der Seite, in der Größe des Schlüssels.
Die Patientin will jetzt die Praxis/die Angestellte (wen genau weiß ich nicht) dafür haftbar machen und denen die Rechnung für eine neue Schließanlage, die gleich teuer sei als die alte, zuschicken.
Was mich interessieren würde:
Kann sie denn das Geld von der Praxis oder eher von der Angestellten rückerstattet bekommen?
Danke,
martina_666

Hallo Martina,
ich sehe keine Schuld bei der Sprechstundenhilfe. Sie soll für ihre Großzügigkeit haften?
Den Schlüssel hat die Patientin verloren!
Gruß Michael

Hallo Michael,

ich verstehe es nicht ganz, worin bestand die „Großzügigkeit“ der Arzthelferin? Fürs „Brief-in-den-Umschlag-Stecken“?
Oder meinst du vielleicht, sie hat die 0,55 Euro aus eigener Tasche bezahlt?

martina_666

Hallo!

und bittet sie, den
Schlüssel zu verschicken. Muss nicht sofort sein, der
Schlüssel kann auch zusammen mit dem Arztbrief, der in den
nächsten Tagen an sie rausgehen wird, verschickt werden.

Wäre der irgendwie „anders“ gewesen, so daß es offensichtlich hätte sein müssen, daß der Schlüssel mit dem Arztbrief einem geringeren Risiko ausgesetzt gewesen wäre? Hat die Frau gesagt, daß der Schlüssel aus Sicherheitsgründen unbedingt mit dem Arztbrief verschickt werden muss? Wenn nicht, dann sehe ich nämlich lediglich, daß die Arzthelferin nach Anweisung gehandelt hat und damit nicht haftbar ist.

Kann sie denn das Geld von der Praxis oder eher von der
Angestellten rückerstattet bekommen?

Von keinem der beiden, würde ich sagen.

Lg,
Max

Hallo Martina,

ich sehe das so:

Wäre der Schlüßel auf der Straße verloren gegangen, dann könnte die fiktive Patientin niemanden zur Rechenschaft ziehen.
Dann wäre es einfach Pech gewesen.

Die Sprechstundenhelferin hat sich aber die Mühe gemacht, den Schlüßel zügig zu verschicken. Sie hätte die Pat. ja auch bitten können, diesen abzuholen!

Das etwas verloren geht, da kann sie ja nix für. Oder was hätte sie anders machen sollen?

Mir ist im letzten halben Jahr, zweimal was bei der Post weg gekommen. Einmal war das eine Einladung und einmal Filzeinlagen. Das sind Dinge die eigentlich nicht so aus dem Umschlag fallen. Bei der Post wohl schon!

Ich würde sagen, das ist einfach Pech! So isch das Leben.

Gruß Lulea

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Ja ich find es sehr großzügig von der Arzthelferin, ein Kuvert zu beschriften und den Schlüssel wegzuschicken. Dafür, dass das Kuvert nicht hielt, kann sie nichts.
Der Einbau einer neuen Schließanlage ist doch wohl nur notwendig, wenn an dem Schlüssel Name und Adresse abzulesen ist.
Gruß Michael

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‚großzügig‘

Ja ich find es sehr großzügig von der Arzthelferin, ein Kuvert
zu beschriften und den Schlüssel wegzuschicken.

Und ich finde, das ist eine absolute Selbstverständlichkeit!!!

Außerdem finde ich es unglaublich dumm von der Arzthelferin, den Schlüssel in einem einfachen Briefumschlag ohne irgendwelche Verstärkung zu verschicken.

Ich finde es aber auch seltsam, dass die Patientin nicht einfach nochmal in die Praxis gefahren ist.

Dafür, dass
das Kuvert nicht hielt, kann sie nichts.

*dumm dumm dumm*

Petra

Hallo!

Ja ich find es sehr großzügig von der Arzthelferin, ein Kuvert

zu beschriften und den Schlüssel wegzuschicken.

Und ich finde, das ist eine absolute Selbstverständlichkeit!!!

Es ist hilfsbereit von der Arzthelferin. Und Hilfsbereitschaft ist nichts, was man einfach fordern oder erwarten oder voraussetzen kann, weil sie sonst keine HilfsBEREITSCHAFT mehr ist, sondern HilfsPFLICHT. Hilfsbereitschaft ist deshalb keine „absolute Selbstverständlichkeit“, sondern ein kleines Geschenk, daß mir ein anderer Mensch macht, und sollte deshalb auch so behandelt werden, nämlich mit Respekt.

Außerdem finde ich es unglaublich dumm von der Arzthelferin,
den Schlüssel in einem einfachen Briefumschlag ohne
irgendwelche Verstärkung zu verschicken.

Ich finde es unglaublich dumm von der Schlüsselbesitzerin, der Arzthelferin überhaupt zu sagen, sie soll den Schlüssel in einem Brief verschicken. Ob jetzt die fehlende „Verstärkung“ des Umschlags der Arzthelferin wirklich rechtlich als Fahrlässigkeit angekreidet werden kann, halte ich für fraglich.

Ich finde es aber auch seltsam, dass die Patientin nicht
einfach nochmal in die Praxis gefahren ist.

Ja, das hätte ich gemacht. Aber da Hilfsbereitschaft ja für manche Menschen eine absolute Selbstverständlichkeit ist … :smile:

Naja, das nächstemal wird die Arzthelferin schlauer sein, sie wird es aus versicherungstechnischen Gründen ablehnen, den Schlüssel zu verschicken. Und wir werden hier dann folgendes Posting lesen …

=========
Guten Tag,
ich habe meinen Schlüssel in der Arztpraxis verloren. Die Arzthelferin weigert sich, mir den Schlüssel zuzuschicken, mit Hinweis auf versicherungstechnische Gründe. Ist das rechtens? Kann ich sie verklagen? Ist das nicht Unterschlagung?
Gruß,

So was ähnlich hatten wir ja vor kurzem …
/t/apotheker-verweigert-kind-bei-eis-u-schnee-wc/569…

Gruß,
Max

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Ob jetzt die fehlende „Verstärkung“
des Umschlags der Arzthelferin wirklich rechtlich als
Fahrlässigkeit angekreidet werden kann, halte ich für
fraglich.

Voraussetzung für eine irgendwie schuldhafte Fahrlässigkeit dürfte sein, dass der Arzthelferin bekannt war, dass es sich um einen Haustür- bzw. einen Schlüssel aus einer Schließanlage handelt. Für ein derartiges Wissen bietet die Fragestellung aber keinen Hinweis.

Selbst wenn grobe Fahrlässigkeit angenommen werden könnte, dürfte daher eine Ersatzforderung allenfalls über den Materialwert des Schlüssels erfolgreich sein.

IANAL

Ob jetzt die fehlende „Verstärkung“
des Umschlags der Arzthelferin wirklich rechtlich als
Fahrlässigkeit angekreidet werden kann, halte ich für
fraglich.

Ich bon bein Herumstöber gestern auf etwas gestoßen, was sich „stillschweigender Haftungsausschluß bei Gefälligkeitstätigkeiten“ nennt, z.B. bei der unentgeltlichen Nachbarschafts- oder Umzugsghilfe. Hier haben Gerichte entschieden, daß der Schädiger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet. Ich könnzte mir vorstellen, daß man hier ähnlich argumentieren kann. Und grobe Fahrlässigkeit … hmmm … ich weiß nicht, ob das hier wirklich vorliegt.

Gruß,
Max

Hallo,

die Frage, die sich mir stellt: Muss eigentlich immer jemand gefunden werden, der für anderer Leute Dummheit haftet? Jeder vernünftige Mensch geht/fährt zurück und holt den Schlüssel und lässt ihn sich nicht zuschicken.
Die Schlüsseleigentümerin hat m.E. grob fahrlässig gehandelt, als sie einen Schlüssel in normalem Brief verschicken lässt. Wer sagt denn, dass der Schlüssel verloren wurde? Er kann auch geklaut worden sein. Jeder der nur ein bisschen Tastsinn hat, findet heraus was im Brief drin ist und bekommt neben dem Schlüssel auch die Adresse geliefert, zu der der Schlüssel passt. Und natürlich muss jetzt die Schließanlage ausgewechselt werden, wer weiss, wer den Schlüssel nun hat und was er damit anfängt.
Und nun soll die hilfsbereite Sprechstundenhilfe für die Leichtfertigkeit der Schlüsseleigentümerin haften…tztztztz

Gruss

Iru

Hallo DENKER,
wieso meinst du, die Arzthelferin soll aus VERSICHERUNGSTECHNISCHEN Gründen keine Schlüssel mehr verschicken? Das könnte man so verstehen, dass sie jetzt für ihre Dummheit haften müsste?

Für alle, die sich wundern, warum die Patientin sich den Schlüssel hat mit der POST (nicht mit einem einfachen Brief, soviel ich weiß) verschicken lassen - sie wohnt 60 km. von er Praxis entfernt,war dort am Samstag in Behandlung und hat das Fehlen des Schlüssels erst vor der Haustür festgestellt.

Kann sich bitte in dieser Angelegenheit ein Versicherungsfachmann oder Jurist äußern? Lebensweisheiten wie „dumm“, „Hilfsbereitschaft ist keine Selbstverständlichkeit“ hilfen mir nicht weiter. Die Patientin hat die Arzthelferin gebeten, den Schlüssel mit der Post zu verschicken, aus Kostengründen soll diese Warten, bis der Arztbrief fertig ist und mitgeschickt werden kann. Soviel ich weiß, war von einem einfachen Brief keine Rede. Danke.

Muss eigentlich immer jemand gefunden werden, der für anderer Leute Dummheit haftet?

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Hallo!

Das könnte man so verstehen, dass sie jetzt für
ihre Dummheit haften müsste?

Ob man der Arzthelferin wirklich (grobe) Fahrlässigkeit („Dummheit“) vorwerfen kann, halte ich wie gesagt für fraglich.

Für alle, die sich wundern, warum die Patientin sich den
Schlüssel hat mit der POST (nicht mit einem einfachen Brief,
soviel ich weiß)

Was ist der Unterschied zwischen POST und „einfachem Brief“?

Die Patientin hat die Arzthelferin
gebeten, den Schlüssel mit der Post zu verschicken,

… und die Arzthelferin hat es gemacht. Ich sehe keine Anspruchsgrundlage für eine Haftung.

aus
Kostengründen soll diese Warten, bis der Arztbrief fertig ist
und mitgeschickt werden kann. Soviel ich weiß, war von einem
einfachen Brief keine Rede. Danke.

Kannst Du den Unterschied zwischen „Arztbrief“ und „einfachem Brief“ erklären? Inwiweit wäre der Schlüssel im „Arztbrief“ geschützer gewesen? Abgesehen davon, sagt die Patientin selbst, daß die Arzthelferin „aus Kostengründen“ hätte warten sollen - nicht etwa „aus Sicherheitsgründen“. Also, weshalb hätte die Arzthelferin also wissen sollen, daß der Versand in einem Vorab-Brief (sicher als besonderer „Service“ gedacht) nicht in Ordnung ist?

Ich sehe nach wie vor keine Grundlage für eine Haftung.

Lg,
Max

Hallo,

ich verstehe es nicht ganz, worin bestand die „Großzügigkeit“ der Arzthelferin? Fürs „Brief-in-den-Umschlag-Stecken“?
Oder meinst du vielleicht, sie hat die 0,55 Euro aus eigener Tasche bezahlt?

wenn ich deine weiteren Posts lese, komme ich zu dem Eindruck, dass du zwar von 55 Ct. schreibst, aber tatsächlich einen Wertbrief oder ähnliches meinst. Meinst du nicht, dass du den Begriff der „Hilfsbereitschaft“ ziemlich überstrapazierst? Die Schlüsseleigentümerin hat doch selbst darauf hingewiesen, dass der Schlüssel mit dem normalen Arztbrief kommen soll.
Aber unterstellen wir mal, dass die Arzthelferin tatsächlich für den Verlust aufgrund des schwachen Umschlages haften müsste, dann ergäben sich weitere Fragen:

Ist der labile Umschlag ursächlich für den Verlust des Schlüssels?
Kann er nicht, wie ich schon in einem anderen Post anführte, zum Zwecke des Einbruchs gestohlen worden sein?
Ist es sicher, dass der Briefumschlag auf dem Postwege beschädigt wurde oder könnte er, als er sich schon im Briefkasten befand, dort herausgeholt und der Schlüssel gestohlen worden sein?
Müsste die Arztehelferin auch wegen des evtl. noch kommenden Einbruchs haften?

Frage über Fragen… und die Antworten die für eine Haftung sprechen, müssten alle beweisbar sein, denn derjenige, der gegenüber einer anderen Person einen Anspruch geltend machen will, muss diesen Anspruch auch beweisen können. Auch stabil verpackte Briefe und Pakete werden auf dem Transportwege beschädigt. Zwar kann die labile Verpackung die Beschädigung wahrscheinlicher machen, aber beweisen, dass diese ursächlich für den Schlüsselverlust war, kann sie nicht.

Rekapitulieren wir mal: Die Arzthelferin hat sich an die Angaben der Schlüsseleigentümerin gehalten und weil das nicht funktioniert hat, ist dieses Verhalten jetzt falsch. Sehe ich das richtig?

Für alle, die sich wundern, warum die Patientin sich den Schlüssel hat mit der POST (nicht mit einem einfachen Brief, soviel ich weiß)

siehe deine eigene Aussage weiter oben (also doch mehr als 55 Ct)

verschicken lassen - sie wohnt 60 km. von er Praxis entfernt,war dort am Samstag in Behandlung und hat das Fehlen des Schlüssels erst vor der Haustür festgestellt.

Da der Schlüssel mit der Post versandt wurde, dürfte dessen Fehlen kein Notfall gewesen sein. Warum also nicht bis zum nächsten Arzttermin warten oder zur Praxis zurückfahren?

Ich sehe es immer noch so, hier versucht jemand, einen anderen für die eigene Dummheit oder eigene Faulheit büßen zu lassen.

Ich empfehle der Schlüsseleigentümerin, einen Rechtsanwalt aufzusuchen oder sich direkt gerichtliche Hilfe zu holen und sich mit deren Hilfe den Boden der Tatsachen zurückholen zu lassen und danach die Schließanlage selbst zu bezahlen.

Gruss

Iru

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