Hallo,
ich verstehe es nicht ganz, worin bestand die „Großzügigkeit“ der Arzthelferin? Fürs „Brief-in-den-Umschlag-Stecken“?
Oder meinst du vielleicht, sie hat die 0,55 Euro aus eigener Tasche bezahlt?
wenn ich deine weiteren Posts lese, komme ich zu dem Eindruck, dass du zwar von 55 Ct. schreibst, aber tatsächlich einen Wertbrief oder ähnliches meinst. Meinst du nicht, dass du den Begriff der „Hilfsbereitschaft“ ziemlich überstrapazierst? Die Schlüsseleigentümerin hat doch selbst darauf hingewiesen, dass der Schlüssel mit dem normalen Arztbrief kommen soll.
Aber unterstellen wir mal, dass die Arzthelferin tatsächlich für den Verlust aufgrund des schwachen Umschlages haften müsste, dann ergäben sich weitere Fragen:
Ist der labile Umschlag ursächlich für den Verlust des Schlüssels?
Kann er nicht, wie ich schon in einem anderen Post anführte, zum Zwecke des Einbruchs gestohlen worden sein?
Ist es sicher, dass der Briefumschlag auf dem Postwege beschädigt wurde oder könnte er, als er sich schon im Briefkasten befand, dort herausgeholt und der Schlüssel gestohlen worden sein?
Müsste die Arztehelferin auch wegen des evtl. noch kommenden Einbruchs haften?
Frage über Fragen… und die Antworten die für eine Haftung sprechen, müssten alle beweisbar sein, denn derjenige, der gegenüber einer anderen Person einen Anspruch geltend machen will, muss diesen Anspruch auch beweisen können. Auch stabil verpackte Briefe und Pakete werden auf dem Transportwege beschädigt. Zwar kann die labile Verpackung die Beschädigung wahrscheinlicher machen, aber beweisen, dass diese ursächlich für den Schlüsselverlust war, kann sie nicht.
Rekapitulieren wir mal: Die Arzthelferin hat sich an die Angaben der Schlüsseleigentümerin gehalten und weil das nicht funktioniert hat, ist dieses Verhalten jetzt falsch. Sehe ich das richtig?
Für alle, die sich wundern, warum die Patientin sich den Schlüssel hat mit der POST (nicht mit einem einfachen Brief, soviel ich weiß)
siehe deine eigene Aussage weiter oben (also doch mehr als 55 Ct)
verschicken lassen - sie wohnt 60 km. von er Praxis entfernt,war dort am Samstag in Behandlung und hat das Fehlen des Schlüssels erst vor der Haustür festgestellt.
Da der Schlüssel mit der Post versandt wurde, dürfte dessen Fehlen kein Notfall gewesen sein. Warum also nicht bis zum nächsten Arzttermin warten oder zur Praxis zurückfahren?
Ich sehe es immer noch so, hier versucht jemand, einen anderen für die eigene Dummheit oder eigene Faulheit büßen zu lassen.
Ich empfehle der Schlüsseleigentümerin, einen Rechtsanwalt aufzusuchen oder sich direkt gerichtliche Hilfe zu holen und sich mit deren Hilfe den Boden der Tatsachen zurückholen zu lassen und danach die Schließanlage selbst zu bezahlen.
Gruss
Iru