Hallo!
Ja ich find es sehr großzügig von der Arzthelferin, ein Kuvert
zu beschriften und den Schlüssel wegzuschicken.
Und ich finde, das ist eine absolute Selbstverständlichkeit!!!
Es ist hilfsbereit von der Arzthelferin. Und Hilfsbereitschaft ist nichts, was man einfach fordern oder erwarten oder voraussetzen kann, weil sie sonst keine HilfsBEREITSCHAFT mehr ist, sondern HilfsPFLICHT. Hilfsbereitschaft ist deshalb keine „absolute Selbstverständlichkeit“, sondern ein kleines Geschenk, daß mir ein anderer Mensch macht, und sollte deshalb auch so behandelt werden, nämlich mit Respekt.
Außerdem finde ich es unglaublich dumm von der Arzthelferin,
den Schlüssel in einem einfachen Briefumschlag ohne
irgendwelche Verstärkung zu verschicken.
Ich finde es unglaublich dumm von der Schlüsselbesitzerin, der Arzthelferin überhaupt zu sagen, sie soll den Schlüssel in einem Brief verschicken. Ob jetzt die fehlende „Verstärkung“ des Umschlags der Arzthelferin wirklich rechtlich als Fahrlässigkeit angekreidet werden kann, halte ich für fraglich.
Ich finde es aber auch seltsam, dass die Patientin nicht
einfach nochmal in die Praxis gefahren ist.
Ja, das hätte ich gemacht. Aber da Hilfsbereitschaft ja für manche Menschen eine absolute Selbstverständlichkeit ist … 
Naja, das nächstemal wird die Arzthelferin schlauer sein, sie wird es aus versicherungstechnischen Gründen ablehnen, den Schlüssel zu verschicken. Und wir werden hier dann folgendes Posting lesen …
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Guten Tag,
ich habe meinen Schlüssel in der Arztpraxis verloren. Die Arzthelferin weigert sich, mir den Schlüssel zuzuschicken, mit Hinweis auf versicherungstechnische Gründe. Ist das rechtens? Kann ich sie verklagen? Ist das nicht Unterschlagung?
Gruß,
…
So was ähnlich hatten wir ja vor kurzem …
/t/apotheker-verweigert-kind-bei-eis-u-schnee-wc/569…
Gruß,
Max