Eigener Berufsname im Job?

Hallo.
ich stelle diese Frage hier nochmal in der Rechtsrubrik, da es doch um die rein rechtliche Betrachtung geht.
Also das Künstler mitunter einen wohlklingenden Künstlernamen benutzen ist ja allgemein bekannt und akzeptiert.
Jetzt ist es aber ins „normale“ Berufsleben übergegangen, dass in bestimmten Branchen normale AN einen anderen Namen im Beruf benutzen! Beispiel Call-Center.

Da gibt es ein Call-Center in Istambul wo Deutsch-Türken arbeiten. Die machen Support für Quelle (Versand, Versicherung) Neckermann-Reisen und noch ein paar andere, mehr.
Alle Beschäftigten sind in Deutschland aufgewachsene Türken mit perfekter Deutschsprache, sogar mit Akzent, z.B. Fränkisch, weil Quelle in Nürnberg sitzt. Da ruft der deutsche Kunde die deutsche Hotline an, landet in Istambul bei einer fränkisch sprechenden Türkin.

Jetzt kommt’s : Die ANin hat natürlich einen türkischen Namen und das passt dem Auftraggeber, hier Quelle, nicht. So hat einem Bericht/Film zufolge die ANin einen wohlklingenden deutschen Vornamen und Nachnamen, verpasst bekommen, den sie dort verwenden muss. „Hallo, Grüß Gott, mein Name ist Ilona Manzke“

Ist das irgenwie geregelt? In Deutschland gibt’s dass ja auch schon bei der Bahn.
Das es wohl in der Türkei kein Problem ist, dürfte jetzt klar sein, abgesehen von der Verar…ung der deutschen Kunden.

Wie sieht das aus bei:

  • Arbeitnehmern
    Kann der AG das einfach anordnen, dass der AN für die Arbeit im Unternehmen (innen und außen) einen anderen Namen benutzt?
    Oder kann der AN sich einfach einen anderen Namen für die berufliche Nutzung zulegen und muss der AG dies akzeptieren?
  • Selbständigen
    Kann sich der Selbständige einfach einen Namen erfinden und benutzen?

Welche Auswirkungen hat das auf den Rechtsverkehr? Mit welchen Namen unterschreibt der rechtsverbindlich? Wen verklagst du jetzt und woher weißt du überhaupt wer er ist?

Danke.

Hallo,

zunächst einmal…das Versandhaus Quelle in der ursprünglichen Form gibt es nicht mehr…:smile:

Und zum Namen…JA der Arbeitgeber kann im Rahmen seines
Direktionsrechtes sehr wohl anordnen, das sich seine Mitarbeiter NICHT
mit ihren richtigen Namen ,sondern mit Fantasienamen gegenüber den Kunden melden sollen.

Das hat vordringlich etwas mit dem Schutz seiner Mitarbeiter zu tun.
Wer wie ich einen Allerweltsnamen führt,braucht sich ja keine Sorgen machen…aber man stelle sich einmal einen Arbeitnehmer vor,
der einen recht außergewöhnlichen Namen hat wie Bumsen…
Den könnte ein Psychopath sehr schnell finden…
Gerade bei einem Call-Center ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch,das sich (über den Auftraggeber ) frustierte Kunden einen Blitzableiter in Form des Call-Center-Agents suchen…

Hallo,

Hallo.

Und zum Namen…JA der Arbeitgeber kann im Rahmen seines
Direktionsrechtes sehr wohl anordnen, das sich seine
Mitarbeiter NICHT
mit ihren richtigen Namen ,sondern mit Fantasienamen
gegenüber den Kunden melden sollen.

Aha.

Das hat vordringlich etwas mit dem Schutz seiner Mitarbeiter
zu tun.
Wer wie ich einen Allerweltsnamen führt,braucht sich ja
keine Sorgen machen…aber man stelle sich einmal einen
Arbeitnehmer vor,
der einen recht außergewöhnlichen Namen hat wie Bumsen…
Den könnte ein Psychopath sehr schnell finden…
Gerade bei einem Call-Center ist die Wahrscheinlichkeit sehr
hoch,das sich (über den Auftraggeber ) frustierte Kunden einen
Blitzableiter in Form des Call-Center-Agents suchen…

Ja klar.
Aber was ist wenn der Mitarbeiter das von sich aus beanspruchen will?
Siehe Beispiel Deutsche Bahn. Das kam von den Mitarbeitern, die ihre Persönlichkeit geschützt haben wollten. O.k. es ist jetzt dort eine Regelung getroffen worden.
Aber was ist, wenn der Mitarbeiter das einfach so möchte?
Oder der Selbständige?

Wie ist das überhaupt mit dem Namensrecht? Dann könnte sich ja jeder nennen wie er wollte? Und ab 01.11.2010 gelten wieder neue gesetzliche Vorschriften, wonach der Berufs-/Künstler-Ordensname wieder im Pass eingetragen werden muss, auf Antrag.

Und noch was zum Call-Center. Schutz der Mitarbeiter schön und gut, aber die sitzen doch eh tausende Kilometer weit weg. Hier werden wohl eher Marketinggründe vorrangig sein, weil Quelle (oder wie die jetzt heißen, sind die nicht Pleite gegangen, egal) nicht will, dass der deutsche Kunde einen Türken am Telefon hat. Dabei haben die doch selber auch türkische Kunden in D.

Hallo,

Ja klar.
Aber was ist wenn der Mitarbeiter das von sich aus beanspruchen will?
Siehe Beispiel Deutsche Bahn. Das kam von den Mitarbeitern, die ihre :stuck_out_tongue:ersönlichkeit geschützt haben wollten. O.k. es ist jetzt dort eine :Regelung getroffen worden.
Aber was ist, wenn der Mitarbeiter das einfach so möchte?
Oder der Selbständige?

auch da ist das möglich…

Wie ist das überhaupt mit dem Namensrecht? Dann könnte sich ja jeder :nennen wie er wollte?

Das kann man auch…wenn es dir Spaß macht,kannst du dich Donald Duck nennen…:smile:

Und ab 01.11.2010 gelten wieder neue gesetzliche :Vorschriften, wonach :der Berufs-/Künstler-Ordensname wieder im Pass :eingetragen werden :muss, auf Antrag.

was wenig Sinn macht…der Klarname ist ja ehh zu Lesen…

Und noch was zum Call-Center. Schutz der Mitarbeiter schön und gut, :aber die sitzen doch eh tausende Kilometer weit weg. Hier werden wohl :eher Marketinggründe vorrangig sein, weil Quelle (oder wie die jetzt :heißen, sind die nicht Pleite gegangen, egal) nicht will, dass der :deutsche Kunde einen Türken am Telefon hat. Dabei haben die doch :selber auch türkische Kunden in D.

Europa ist klein…und falls du es noch nicht gemerkt hast, die größte Türkische Stadt außerhalb der Türkei ist (Berlin) - Kreuzberg…:smile:

Von daher macht das schon Sinn…schließlich gibt es dort außer den religiösen Gruppen (Christen/Moslems) ja auch noch die diversen Stammesgruppierungen.