Eigener Hausstand

Hallo Ihr Steuerfüchse,

meine Frage:
Ist eine Mitgliedschaft in einer WG ein eigener Hausstand, und wenn ja, kann die Wohnung bei den Eltern, in dem man 2 Zimmer bewohnt und sich ja quasi Küche, Wohnzimmer, Bad, etc. teilt, als WG und damit als eigener Hausstand verstanden werden??

Danke für Eure Antworten

Gruß gregor

Hi,

Ein eigener Hausstand liegt nicht vor bei Arbeitnehmern, die –wenn auch gegen Kostenbeteiligung- in den Haushalt der Eltern eingegliedert sind oder in der Wohnung der Eltern lediglich ein Zimmer bewohnen (H 43 Abs. 5 Lohnsteuerhandbuch, Bundessteuerblatt 95 II 180).
Bei befristeter Abordnung von max. 3 Jahren kann ein doppelter Haushalt auch ohne eigener Hausstand anerkannt werden (R 43 Abs. 5 Lohnsteuerhandbuch).

Eine WG mit den Eltern ist deshalb auch kein Ausweg.

Viele Grüße
Cirwalda