Hallo,
ab welchem monatlichen Einkommen muss ein Ehepartner in der GKV einen eigenen Beitrag bezahlen und woher erfährt die Kasse dieses Einkommen?
Hallo,
ab welchem monatlichen Einkommen muss ein Ehepartner in der GKV einen eigenen Beitrag bezahlen und woher erfährt die Kasse dieses Einkommen?
Guten Abend,
Du sprichst von einer Familienversicherung? Mein Ehepartner darf nicht mehr als 400,00 verdienen. Sprich: geringfügig.
Du bist meldepflichtig…
Viele Grüße
Aquilegia A.
ab welchem monatlichen Einkommen muss ein Ehepartner in der
GKV einen eigenen Beitrag bezahlen
Wenn er selbständig ist sind es etwa 350 € pro Monat.
Für die Familienversicherung gilt für 2010 ein Grenzwert von 365 EUR monatlich. Dieser Wert ändert sich jedes Jahr zum 01. Januar.
Nur bei einer geringfügigen Beschäftigung als Arbeitnehmer beträgt der Wert 400 EUR (ändert sich nicht zum Jahreswechsel).
Die Krankenkasse schickt einmal jährlich eine Überprüfungsbogen an das Mitglied. Wenn sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben, ist das Mitglied verpflichtet, diese der Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen.
Bei selbständiger Tätigkeit gibt es Sonderregelungen zur Abgrenzung zwischen haubtberuflicher und nebenberuflicher Selbständigkeit. Hier sollte man immer sofort mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen.
Hallo,
und wenn das Einkommen nicht aus unselbständiger Tätigkeit, sondern aus anderen Einkommensarten herrührt? Welche Grenze gilt dann? Ebenfalls 365,- Euro? Und auch hier wieder die Frage: Wie prüft die GKV nach, ob die Grenze unter- oder überschritten wird?
Ich kann mich nur wiederholen:
Für die Familienversicherung gilt für 2010 immer(!) für alle Einkunftsarten ein Grenzwert von 365 EUR monatlich.
Die einzige Ausnahme(!) ist eine geringfügige Beschäftigung als Arbeitnehmer: hier beträgt der Wert 400 EUR
Einkunftsarten, die immer steuerfrei sind (z.B. Bafög, Sozialhilfe), werden bei der Einkommensprüfung nie (!) berücksichtigt.
Die Krankenkasse schickt einmal jährlich eine Überprüfungsbogen an das Mitglied. Wenn Einnahmen vorliegen, sind entsprechende Nachweise dem Fragebogen beizufügen: z.B. Steuerbescheid, Mietvertrag, Bankbestätigung etc.
Wenn sich Änderungen ergeben, ist das Mitglied verpflichtet, diese der Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen.
Bei selbständiger Tätigkeit gibt es Sonderregelungen zur Abgrenzung zwischen haubtberuflicher und nebenberuflicher Selbständigkeit. Hier sollte man immer sofort mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen.
Und auch hier wieder die
Frage: Wie prüft die GKV nach, ob die Grenze unter- oder
überschritten wird?
Was soll diese Frage?
Wenn man meint, die Krankenkasse hier bescheissen zu können, viel Glück!
(wird derjenige brauchen)
Hier vielleicht noch ein Beispiel aus der Vergangenheit:
Früher wurden von Rentnern teilweise die Betriebsrenten und Zusatzrenten in den Fragebögen der Krankenkassen nicht angegeben.
Als es eine Gesetzesänderung gab, wonach die auszahlenden Stellen diese Beträge direkt an die Krankenkassen zu melden hatten, gab es Fälle, in denen für die letzten 30 Jahre insgesamt 5-stellige Beträge an die KK nachzuzahlen waren.
Vor Gesetzesänderungen ist man nie geschützt!
Hallo,
was soll die Frage? Die Frage soll eine Antwort nach sich ziehen. Ich kann auch fragen: Warum unterstellt man hier eine Betrugsabsicht?
Theorie kenne ich auch … es darf 365,- Euro nicht übersteigen und die Person muss Änderungen melden usw. Viel interessanter ist doch die Praxis. In so einen Fragebogen kann jeder alles reinschreiben was er will. Zum Beispiel „Habe kein Einkommen“. Und wenn die Person nun tatsächlich jedoch jeden Monat 600,- Euro Zinserträge hat oder Mieteinnahmen, was dann? Wer sagt das der GKV wenn es der Vesicherte nicht macht?
An RHW
Hallo RHW,
Als es eine Gesetzesänderung gab, wonach die auszahlenden
Stellen diese Beträge direkt an die Krankenkassen zu melden
hatten, gab es Fälle, in denen für die letzten 30 Jahre
insgesamt 5-stellige Beträge an die KK nachzuzahlen waren.
Kann es sein, dass diese Darstellung etwas übertrieben ist?
Da es die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge erst seit 1983 gibt, sind sogar heute die 30 Jahre noch nicht vergangen. Da das Zahlstellenverfahren zudem auch spätéstens 1992 eingeführt wurde, sprechen wir von einem Zeitraum von 10-12 Jahren.
Vor Gesetzesänderungen ist man nie geschützt!
Das stimmt. Allerdings erfolgt dadurch keine Schlechterstellung rückwirkend. In diesem Falle war es so, dass, es das Gesetz schon gab, aber von einigen KK, insbesondere bundesweit tätigen, nicht wirklich umgesetzt wurde.
Die KK, die sorgfältig gearbeitet hatten und ausnahmslos alle ihre Mitglieder befragten, hatten diesen späteren Ärger mit ihren Versicherten nicht.
Gruß Woko
Hallo Woko,
du hast natürlich recht: die Beitragspflicht für versicherungspflichtige Rentner wurde erst 1983 eingeführt.
Die Beitragspflicht aus Betriebsrenten u.ä. besteht aber für freiwillige Mitglieder schon sehr viel früher. Und auch damals gab es schon freiwillig versicherte Rentner. Der größte Teil der betroffenen Mitglieder waren aber versicherungspflichtige Rentner, für die die Beitragspflicht erst ab 1983 greift.
Vor Gesetzesänderungen ist man nie geschützt!
Das stimmt. Allerdings erfolgt dadurch keine
Schlechterstellung rückwirkend. In diesem Falle war es so,
dass, es das Gesetz schon gab, aber von einigen KK,
insbesondere bundesweit tätigen, nicht wirklich umgesetzt
wurde.
Die KK, die sorgfältig gearbeitet hatten und ausnahmslos alle
ihre Mitglieder befragten, hatten diesen späteren Ärger mit
ihren Versicherten nicht.
Die Ausgangsfrage war, was passiert, wenn man vorhandene Einnahmen auf dem Familienversicherungsfragebogen nicht angibt. Die eingeführte Meldepflicht für die auszahlenden Stellen waren hierfür ein Beispiel.
Mir ist im Moment schleierhaft, wie eine korrekt arbeitende KK, diese falschen Angaben **sofort erkennen kann. Aber vielleicht gibt es irgendwo in Deutschland eine KK, deren Versicherte immer nur korrekte Angaben machen und die daher solche Probleme nie gehabt hat.
Aber vermutlich kam es zu Missverstzändnissen, da ich meinen Beitrag nicht korrekt zugeordnet habe.
Gruß
RHW**
Hallo RHW
Aber vermutlich kam es zu Missverstzändnissen, da ich meinen
Beitrag nicht korrekt zugeordnet habe.
Offenbar haben wir einander vorbei geschrieben.
Mir ging es darum, weshalb es damals überhaupt zu Forderungen für viele zurückliegende Jahre kam. Grund waren nicht die falschen Angaben der Versicherten. Vielmehr hatten manche KK es sich einfach gemacht und die Pflicht zur Meldung von Einnahmen in ihrer Hauspostille veröffentlicht und das gleichzeitig per Satzung als öffentliche Bekanntmachung deklariert.
Die KK, die alle Mitglieder angeschrieben und 100% des Rücklaufes überwacht bzw. angemahnt hatten, hatten später diese Probleme nicht. Denn wenn ein Versicherter unterschreiben muss, kann man von der Richtigkeit ausgehen. Diese Unterschrift ist nämlich eine hohe Hürde. Im Gegensatz dazu, wenn man sich einfach nur stillschweigend verhält, in der Hoffung nicht aufzufallen. Deshalb werden heute regelmäßig auch alle Versicherten hinsichtlich der Einkommen ihrer Familienangehörigen angeschrieben. Deshalb dürfte die damalige Situation in der Schärfe nicht mehr eintreten.
Gruß Woko