Eigener Laminat nach Auszug mitnehmen

Wenn Sie von Ihrem Vermieter das schriftlich haben, dass Sie den Teppichboden entfernen durften, können Sie das Laminat entfernen und mitnehmen.
Haben Sie das nicht schriftlich könnte im schlimmsten Fall der Vermieter verlangen, dass Sie den Orginalzustand wieder herstellen-also Teppichboden rein. Sie haben die Wohnung mit diesem übernommen und müßten die Wohnung mit dem selben abgeben. Vereinbaren Sie möglichst schnell SCHRIFTLICH !!! mit dem Vermieter, wie Sie die Wohnung übergeben sollen. Dann kann es bei der tatsächlichen Abnahme nicht zu bösen Überraschungen für Sie kommen.
Letztendlich könnte Ihr Vermieter Ihnen die gezahlte Kaution nicht zurück zahlen, um Teppichboden zu verlegen.
MfG Waldi 64

Hallo,

nein, das Laminat können Sie mitnehmen.
Ausnahme: Sie haben eine Vereinbarung mit dem Vermieter dahingehend geschlossen, dass das Laminat beim Auszug in den Räumen verbleibt.
Dies dürfte aber wohl nicht gegeben sein.

Problematisch könnte allenfalls sein, ob Sie verpflichtet sind, den alten Teppichboden wieder reinzulegen, da ja kein Bodenbelag mehr vorhanden ist nach ihrem Auszug.
Insoweit würde ich aber erst einmal nichts sagen gegenüber dem Vermieter.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Hallo,

es ist auch hier wie fast immer, eine Sache der Beweisbarkeit. Wenn der vorhandene Teppichboden tatsächlich unbrauchbar bzw. unzumutbar war und der Vermieter damit einverstanden war, dass ihr auf eigene Kosten einen Laminatboden verlegt habt, könnt ihr ihn auch mitnehmen.

Hoffentlich sieht der Boden einigermaßen vernünftig aus, so dass ohne große Vorarbeiten ein neuer Belag verlegt werden kann. Das kann der Vermieter wahrscheinlich verlangen. Sonst müßt ihr ggf. den Boden entsprechend herrichten.

Grüße von
Helmut

-ihr müsst die Wohnung so zurückgeben wie ihr sie bekommen habt!Also wenn ihr den alten Teppich nicht mehr habt,müsst ihr einen anderen reinmachen oder das Laminat lassen.Ganz ohne geht natürlich nicht!

Hallo Sally, danke für deine Antwort…hier wird etwas total übersehen, bei Einzug war der Vermieter mit dabei den Teppich heraus zu reissen, da er es eingesehen hatte das zuviel Ungeziefer drinnen war, Er hat Ihn auch entsorgt,wollte aber kein Geld für einen Neuen Teppich ausgeben, wo wir dann sagten wir machen auf eigene kosten den Laminat rein. Im Vertrag ist nichts festgehalten. Nur Besenrein. Ich habe jetzt ja auch bei meinem Neuen Vermieter,wo wir hin ziehen im Vertrag festgehalten bekommen, dass ein Neuer Laminat im Flur und Wohnzimmer verlegt wurde und bei Auszug alles im sauberen zustand hinterlassen werden muss…finde ich so dann Richtig. Aber nicht wie der Alte Vermieter,aus meinen kosten auch noch Provit ziehen wollen

Hallo 1945Helmut,
darunter ist ein alter undichter Dielenboden, der Spaltmaße von bis zu 3 cm hat, da ist seit den späten 60er nichts mehr gemacht worden. Aus dem Grund haben wir den Laminat verlegen dürfen, da ja sonst die Kälte von unten ( überbauten Hof ) durch drückt

Hallo Waldi64,

ehrlich gesagt rechne ich gar nicht mehr, mit der Kaution, Wir haben im nachhinein von ehemaligen Mieter erfahren,dass der Vermieter noch nie eine Kaution zurück gezahlt hat.

Wenn es doch so aus sieht, dass ich in der Beweispflicht liege, ist mein Vermieter ja wohl auch in der Beweispflicht.

Also Aussage gegen Aussage.

Danke Sebastian,

im ganzen Haus liegen als Grundboden alte Dielenbretter aus den späten 60er, Spaltmaße bis zu 3 cm.Den alten Teppich hat der Vermieter persönlich auf den Sperrmüll gefahren.

Vereinbarung wurde keine getroffen, nur die Genehmigung, dass wir auf eigene kosten Laminat verlegen dürfen.

Hallo „Alleinallein“,
ganz so ist es nicht. Sie haben sicher beim Einzug ein Übergabe-Protokoll unterschrieben .Darin sollte stehen, in welchem Zustand die Wohnung/Teppich/Wände usw. sind. Steht der Teppich darin, haben Sie wirklich schlechtere Karten. Sie können mir das glauben, ich habe in 35 Jahren in diesem Beruf und als gerichtlicher Vertreter unserer Firma
genug Beispiele dieser Art „rechtlich“ durchboxen müssen. Es ging selten zum Vorteil des Mieters aus-leider. Das sage ich jetzt im Ruhestand. MfG Waldi 64

Hallo Waldi64, danke für Ihre Antwort.
Ein Übergabeprotokoll gab es nicht, nur einen Allgemeinen Mietvertrag, wo nichts besonderes dies bezüglich drinnen steht. Nur die Anzahl der Schlüssel,die Renovierungszeiten usw. Allgemeines eben,schlicht und einfacher Mietvertrag. Selbst wegen Auszug steht nichts drin,hab Ihn jetzt schon mehrmals durchgelesen.

ach so,ok,das wusste ich nicht,ich würde dann den laminat einfach mitnehmen,für die mündl.absprache gibt es sicher zeugen und das ist dann wie ein vertrag gültig.viel glück!

Hallo! Nein er darf es nicht. Haben Sie vielleicht noch die Zustimmung schriftlich vom Vermieter, dass Sie den Tepich rausnehmen können weil der nicht mehr ist? Grüße Es ist halt besser man hat bei sowas alles schriftlich.

Hallo nochmals,
dann können Sie das Laminat natürlich entfernen. In Ihrem Fall muss der Vermieter tatsächlich den „Gegenbeweis“ bringen der mdl. Absprache etc. Ihnen empfehle ich allerdings dringend, beim nächsten Mietverhältnis unbedingt auf ein Übergabe und jetzt bei Auszug auf ein Abnahmeprotokoll zu bestehen. Im Abnahmeprotokoll muss erfaßt sein: Wasserstände, Stromablesung/Heizwerte-Ablesung und Forderungen-bzw. keine Forderungen an den Mieter. Verlangen SIe das bitt im eignen Interesse, dann kann der Vermieter hinterher nicht kommen und sagen, dies und jenes war kaputt usw. Eine Kaution MUSS er zurück zahlen ,wenn eben dieses Abnahmeprotokoll keine Forderung an Sie aussagt. Dann können Sie gerichtlich gegen den vorgehen, wenn er die Kaution nicht zurück zahlt. Was ist denn das für ein Vermieter-solche Schlitzohren kennt man in unseren Bereich hier kaum-wirklich nicht.
Also, ich wünsche Ihnen allen Erfolg, dass das gut überstanden wird.
Und passen Sie beim nächsten Mietvertrag gut auf, was drin steht UND dem Übergabeprotokoll, wo ebenfalls alle Werte mit benannt und abgelesen werden müssen. Sonst zahlen Sie ggf. dem Vormieter seine Heizung usw. mit.
MfG
Waldi

IIn der Regel wird das im Vorfeld vereinbart. Gerade bei Laminat ist die Regel das der VERMIETER SAGT WENN MAN DAS MÖCHTE MUSS DER LAMINAT BEI Auszug drin bleiben, denn meist werden in dem Zusammenhang ja auch diei Türen abgehobelt, Fussliesten höher gesetzt und auch sonst bleiben meist Schäden zurück, auch beim Klick-Laminat.
mfg
MT

Da es das nicht bezahlt hat, darf er das nicht. Er als Eigentümer muß meines Wissens nach dafür sorgen, dass die Wohnung bewohnbar ist. Dazu gehört auch ein Bodenbelag. Es ist also sein Bier. Er kann euch das Laminat abkaufen, plus Lohn für die Arbeit. Ansonsten ein Tipp: Teppichboden unter dem Laminat liegen lassen. Ist eine gute Dämmung und der Vermieter hat ihn zur weiteren Nutzung.

Nein, darf er nicht.
MfG