Eigener Laminat nach Auszug mitnehmen

Hallo,
als wir damals in ein Miethaus eingezogen waren, hatten wir mit Zustimmung von unserem Vermieter den alten Teppichboden heraus genommen ( waren ohne Übertreibung, jede menge Motten und Tiere drinn ). In Eigenleistung haben wir dann einen Laminat verlegt, von uns bezahlt und verlegt,da der Vermieter kein Geld investieren wollte.

Nun wo wir ausziehen nehmen wir den Laminat mit ( Klicksystem ).

Darf der Vermieter nun den Laminat einfordern obwohl Er nicht dafür bezahlt hat ?

ws steht im mietvertrag, vermietet mit oder ohne bodenbelag
ist seinerzeit schriftlich vereinbart worden das der teppich weggschmissen werden darf und das er ungezieferbefall hatte?
vg margret

hallo,
wenn der alte teppich tatsächlich nachweisbar rottig gewesen ist, dann ja - jedoch muss der boden unter dem laminat blitzeblank sein!
mfg,
udo

Hallo alleinallein1,

meiner Meinung hat der Vermieter keinen Anspruch darauf sofern es nicht im Mietvertrag anders geregelt wurde (also bitte mal in den Mietvertrag nachschauen).

Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:

Bei Auszug hat der Mieter die Wohnung oder das Haus gemäß § 546 BGB zurückzugeben. Alle eingebrachten Sachen sind zu entfernen (sofern der Vermieter hieran nicht wirksam ein etwaiges Vermieterpfandrecht geltend gemacht hat).
In welchem Zustand die Wohnung zurück zu geben ist, wird im Gesetz aber nicht geregelt. Haben die Parteien hierzu nichts weiter im Mietvertrag vereinbart, muss sich die Mietsache nach der Rechtsprechung des BGH in einem „ordnungsgemäßen“ Zustand befinden, was auch immer darunter zu verstehen ist. Abnutzungen durch vertragsgemäßen Gebrauch sind schließlich gemäß § 538 BGB nicht vom Mieter zu vertreten. Insgesamt wird man sagen können, dass „normale“ Abnutzungen vom Vermieter hinzunehmen sind und die Wohnung „besenrein“ zurückzugeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

petra0801

Der Vermieter hatte damals selber mit geholfen den Teppich raus zu reißen und meinte wir können reinlegen was wir wollen.Denn Er hatte zu diesem Zeitpunkt kein Geld für sowas.

Der Vermieter hatte damals selber mit geholfen den Teppich raus zu reißen und meinte wir können reinlegen was wir wollen.Denn Er hatte zu diesem Zeitpunkt kein Geld für sowas. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

…dennoch…
ich rate zum mieterverein!

Der Vermieter hatte damals selber mit geholfen den Teppich raus zu reißen und meinte wir können reinlegen was wir wollen.Denn Er hatte zu diesem Zeitpunkt kein Geld für sowas. .

hab mich vorsichtshalber einen Antrag heute ausgefüllt. Die Frage ist nur ob Sie mir dann auch auf die schnelle helfen. Da ich erst seit heute dabei bin.

Er muss das Laminat ablösen nach Abnutzungsgrad wenn er es nimmt.Ich glaube hier gelten die selben Regeln wie für Renovierung bei Auszug.Das Ganze ist nach wohnzeit/Jahren gestaffelt.
Es läuft wie mit ner Küche für die eine Ablösesumme verlangt wird.
Wenn Abl. Gez. Wird bleibt Küche drin wenn nicht kommt’se raus.
Ihr dürft den Boden mitnehmen. Er darf sich in Ruhe um seinen eigenen Boden kümmern.
.
Gruß

dann kann er auch nicht verlangen das das laminat drinbleibt,
sicherheitshalber nochmal im mietvertag schauen ob der bodenbelag erwähnt ist
viel erfolg liebe grüße
margret

So denke ich eigentlich auch, der Boden ist so gesehen mein Eigentum, den hab ich bezahlt also gehört er mir.

Nein,vom Bodenbelag ist keine Rede, nur Besenrein. Da aber meine Kids die Wände mit Stifte bemalt hatten ist es von meiner Seite aus eine klare Sache zu Streichen…gehört sich auch so. Möchte es auch Sauber übergeben, als Mieter wohl selbstverständlich.

Da kommt es ganz darauf an, wäs im Mietvertrag steht, bzw. im Übergabeprorokoll. Nur wenn dort gar nichts vereinbart ist, kann m.E. das Laminat mitgenommen werden.

Jawoll.Alles Andere wäre Unfug.Es gibt einfach Vermieter, die es „versuchen“ mit Einem.
Macht Euch keine Gedanken, sondern nehmt den Boden mit.
Eure Vermieter können dann machen was sie wollen. …so ist das nunmal.
Sie werden schimpfen und drohen.Nicht davon beeinflussen lassen. Ihr habt Nichts zu befürchten.
Gruss

LÄNGST NICHT FÜR JEDEN ABERICH HÄTTE NICHT ANDERS GEHANDELT
LIEBE GRÜSSE

HAllo ,

wenn seinerzeit keine Vereinbarung getroffen wurde, was bei Auszug mit dem Laminat geschehen soll, dann gehört das Laminat als Ersatz des Teppichbodens zur Wohnung.
Wenn Sie trotzdem das Laminat rausnehmen, müssen Sie einen Teppichboden reinlegen, da Sie die Wohnung ursprünglich mit Teppichboden gemietet hatten. Der damalige Zustand spielt dabei keine Rolle.
Tut mir leid,
Heihei

…na klar. so mies ist das deutsche recht nicht…

Lieber Ratsuchender, wenn der Vermieter den Laminat übernehmen will, muß er Ihnen die Kosten (nach Abzug neu für alt) ersetzen.
Viel Glück!

Hallo,

wenn man in eine neue Wohnung zieht, ist man nicht verpflichtet, die Dinge (z.B. Teppich/Schränke/Lampen etc) vom Vormieter / Vermieter zu übernehmen - es sei denn, es ist ausdrücklich was anderes vereinbart woden und wurde schriftlich im Mietvertrag festgehalten.

Es ist auch gleichgültig, ob der Vermieter beim entfernen des Teppichs geholfen hat. Wenn vor dem Einzug in die Wohnung vereinbart wurde, dass der Teppich entfernt wird, darf beim Einzug auch keiner mehr drin sein bzw. hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand übergeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

petra0801