Eigener Lieferdienst

Hallo allerseits,

ich möchte gerne ein hypothetische Frage aufwerfen, die mich sehr interessiert:

Angenommen, jemand möchte einen Zustelldienst eröffnen, bei dem er allerdings keine Produkte selbst herstellt, sondern Lebensmittel (bzw. fertige Gerichte) bei einem Lokal o.ä. einkaufen und dann für etwas höhere Preise an Privathaushalte liefern möchte.

Gibt es irgendetwas, das dagegen spricht? Es müssen auch keine Lebensmittel sein, nehmen wir als anderes Beispiel ein schwedisches Möbelhaus.

Jemand macht sich eine Homepage und bietet dort Zustellung und Aufstellung dieser Möbel an, verlangt eben nur etwas höhere Preise für den Aufwand.

Nun könnte man sagen: OK, warum sollte der Hersteller etwas dagegen haben? Im schlimmsten Fall verdient er nicht mehr Geld, im besten Fall schon. Aber um noch einmal auf die Lebensmittel zu kommen: Kann z.B. ein Lokal od. eine Kette sagen: „Nein, das möchten wir nicht…“ weil z.B. deren Meinung nach die Qualität dann nicht mehr stimmt und man „negative Werbung“ befürchtet?

Besten Dank für Antworten,

Atterl

Hallo,

Kann z.B. ein Lokal od. eine Kette
sagen: „Nein, das möchten wir nicht…“

In Deutschland herrscht (fast überall) Vertragsfreiheit, niemand muß jemanden etwas verkaufen, wenn er das nicht will.

weil…

Dafür braucht es keinen Grund.
Um grob in der Branche zu bleiben - wenn der Türsteher im Club „Nein“ sagt, kommt man da nicht rein. Einen Grund nennt er besser gar nicht, sonst könnte sich der potentielle Gast noch diskriminiert fühlen und versuchen den Zugang einzuklagen.

Cu Rene

Hallo!

Danke für die Antwort!

Drehen wir es einmal kurz um, um alle Unklarheiten meinerseits auszuräumen: Angenommen jemand startet ohne das Wissen einer großen Burger-Kette einen Lieferdienst für deren Produkte.

Könnte die Kette im Nachhinein (nachdem sie es eben rausgefunden haben) rechtlich etwas dagegen tun od. es nur durch Hausverbot („Sie dürfen in keiner Filiale mehr einkaufen“) etc. für die Zukunft verhindern? Also ganz einfach gesagt: Macht sich jemand in so einem Fall schon strafbar, bevor er es „verboten“ bekommt?

Danke!

Atterl

Macht sich jemand in so einem Fall schon strafbar,
bevor er es „verboten“ bekommt?

Wie kommst du in dem Zusammenhang denn aufs Strafrecht? Will der Lieferdienst seine Kunden vergiften? Komm, so schlecht ist McDonalds-Fraß nun auch nicht!

Der Lieferdienst könnte aber in vielfältiger Weise gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, was zunächst Abmahnungen, aber auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen könnte.

IANAL

Hallo,

mit „strafbar“ meinte ich einfach jegliches Recht, welches in diesem Zusammenhang zum Tragen kommen könnte, da ich von der Materie sehr wenig Ahnung habe.

Ich meinte damit: Burger-Kette XY sagt: „Herr Z hat ohne unsere Einwilligung unsere Produkte weiterverkauft.“

Schon alleine das könnte ja strafbar sein… möglicherweise.

Wettbewerbsrecht, ja mag sein, ich weiß es eben nicht. Deswegen frage ich ja, dachte das sei der Sinn dieses Boards.

Danke und Gruß,

Atterl

Wettbewerbsrecht, ja mag sein, ich weiß es eben nicht.
Deswegen frage ich ja, dachte das sei der Sinn dieses Boards.

So wenig, wie mein Kollege gegen geltendes Recht verstößt, wenn er einen Euro extra haben will, weil er mir mittags eine Stulle vom Bäcker mitbringt, verstößt die Grundung eines Lieferdiensts gegen geltendes Recht. Das ist das Wesen unserer Gesellschaftsordnung und man sollte von einem verständigen Mitglied dieser Gesellschaft erwarten können, dass er das weiss. Laut ViKa bist du Österreicher, aber auch in Österreich herrscht m. W. keine kommunistische Diktatur.

Wenn der Lieferdienst allerdings auf der Geschäftsidee z. B. ‚Wir liefern IKEA‘ beruht, im geschäftlichen Verkehr also ein fremder Markenname genutzt wird, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass der Markeninhaber dagegen einschreitet. In Deutschland nach dem UWG, nach welcher Rechtsnorm in Österreich, weiß ich nicht.

Gruß

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Hallo,

sag, nur eine kurze Frage (weil langsam reicht es mir ehrlich gesagt): Schaffst Du es, EINE EINZIGE ANTWORT ohne Deine triefende Arroganz („und man sollte von einem verständigen Mitglied dieser Gesellschaft erwarten können“) zu verfassen?

Für wie dämlich willst Du mich hier eigentlich hinstellen? Habe ich irgendwo geschrieben, daß ich die Gründung eines Lieferdienstes für rechtswidrig halte? Wenn Du irgendwo angestaute Aggressionen abbauen willst, dann gefälligst NICHT BEI MIR!

Ich habe DEUTLICH dargelegt, daß es um den Weiterverkauf von Produkten geht, des Lesens wirst Du ja hoffentlich wenigstens - sogar mit so einem Charakter - mächtig sein, oder?!

So, ich freue mich weiterhin über Antworten, besten Dank im Voraus…

DU aber antwortest mir bitte NICHT mehr, darauf verzichte ich mit Vergnügen. Wenn ich mich beleidigen lassen will, weise ich vorher darauf hin.

Atterl

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