Eigener Parkschaden über Vollkasko abrechnen?

Hallo Zusammen,

da dies meine erste Frage hier im Forum ist, bitte ich
erste Fehler oder Fauxpas bzgl. Fragestellung etc. im Vorfeld zu entschuldigen.

Das Objekt:
Mein PKW (3 Jahre alt) mit VK bei 115% und 300 SB mit Werkstattbindung.

Ereignis:
Meine Freundin, als Fahrer mitangegeben, verursacht vor 3 Tagen in meiner Garage zwei Parkrempler an meinem PKW. Beim Autohaus haben wir die neuen Teile mal schätzen lassen. Alle Karosserie Neuteile inkl. Lackierung und Einbau liegen bei 4000 Eur. Mit Smart-Repair müssten wir auch bei ca. 2500 Eur liegen.

Dies ist jetzt quasi mein erster PKW-Schaden. Da der Schaden zu gross ist um selber reparieren zu lassen und ich eh mit Rückstufung rechne, hier meine Fragen:

Reguliert die VK solche Schäden in der Regel Problemlos?
Zahlt die VK überhaupt bei Selbstverschulden?
Wie weit werde ich zurückgestuft?

Im Voraus schon mal Danke für eure Antworten!

Hallo,

Reguliert die VK solche Schäden in der Regel Problemlos?

dazu etwas zu sagen, wäre Kaffeesatzleserei.

Zahlt die VK überhaupt bei Selbstverschulden?

Außer bei grober Fahlässigkeit, Vorsatz oder Vollsuff ja.

Wie weit werde ich zurückgestuft?

Da würde ich mal die Versicherung fragen. Die wird auch ausrechnen können, ob es sich eventuell doch lohnt, den Schaden bzw. einen Teil selbst zu bezahlen, denn zu der Selbstbeteiligung kommen ja nicht nur die höheren Beiträge des nächsten Jahres, sondern die höheren Beiträge der nächsten Jahr e. Ohne Schaden wärst Du im nächsten, übernächsten usw. Jahr ja auch tiefer als Du es mit Schaden sein wirst.

Gruß
Christian

Karosserie Neuteile inkl. Lackierung und Einbau liegen bei
4000 Eur. Mit Smart-Repair müssten wir auch bei ca. 2500 Eur liegen.

Und das nennst Du einen „Parkrempler“ ?

Reguliert die VK solche Schäden in der Regel Problemlos?

Vermutlich, wenn es in der vorgeschriebenen Werkstatt passiert.

Zahlt die VK überhaupt bei Selbstverschulden?

Dafürt die die VK da.

Wie weit werde ich zurückgestuft?

In eine Schadensklasse.

Hallo,

Hallo Zusammen,

da dies meine erste Frage hier im Forum ist, bitte ich
erste Fehler oder Fauxpas bzgl. Fragestellung etc. im Vorfeld
zu entschuldigen.

Das Objekt:
Mein PKW (3 Jahre alt) mit VK bei 115% und 300 SB mit
Werkstattbindung.

Ereignis:
Meine Freundin, als Fahrer mitangegeben, verursacht vor 3
Tagen in meiner Garage zwei Parkrempler an meinem PKW. Beim
Autohaus haben wir die neuen Teile mal schätzen lassen. Alle
Karosserie Neuteile inkl. Lackierung und Einbau liegen bei
4000 Eur. Mit Smart-Repair müssten wir auch bei ca. 2500 Eur
liegen.

Dies ist jetzt quasi mein erster PKW-Schaden. Da der Schaden
zu gross ist um selber reparieren zu lassen und ich eh mit
Rückstufung rechne, hier meine Fragen:

Reguliert die VK solche Schäden in der Regel Problemlos?

Bitte beachten, eine Werkstattbindung über das VU liegt vor.
Die VK reguliert auch Eigenschäden. Was gezahlt wird müssen Sie bei der Versicherung erfragen, da die Vertragsbedingungen nicht bekannt sind.

Zahlt die VK überhaupt bei Selbstverschulden?

aber sicher, ansonsten würde man ja keine VK brauchen.

Wie weit werde ich zurückgestuft?

von SF 1/2 auf SF S = 160 %
(kann bei ihrer Versicherung abweichen)

Im Voraus schon mal Danke für eure Antworten!

Gruß Merger

Zahlt die VK überhaupt bei Selbstverschulden?

Außer bei grober Fahlässigkeit, Vorsatz oder Vollsuff ja.

bei grober Fahrlässigkeit kommt es auf die Versicherungsbedingungen an.

Da die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vom GDV kommen und nur im Einzelfall vom jeweiligen VU abgeändert werden, kommt es darauf eigentlich nicht an.
Vorsatz: nix
grobe Fahrlässigkeit: Kürzung im Verhältnis zur schwere der Schuld des VN

Bitte beachten, eine Werkstattbindung über das VU liegt vor.

Steht wo?

Die VK reguliert auch Eigenschäden. Was gezahlt wird müssen
Sie bei der Versicherung erfragen, da die Vertragsbedingungen
nicht bekannt sind.

Wenn man die Vorgaben vom GDV kennt, schon.

Zahlt die VK überhaupt bei Selbstverschulden?

aber sicher, ansonsten würde man ja keine VK brauchen.

Welche andere Versicherung schließt denn u.a. Vandalismus, Unfallschäden am eigenen Fahrzeug mit ein?

… kommt es darauf eigentlich nicht an.

Ob es darauf ankommt oder nicht steht, wie Merger schon richtig geschrieben hat, in den Bedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen.
„Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, ausgenommen Alkohol und Diebstahl“
Das ist beispielsweise die Klausel, die jeder meiner K-Kunden im Vertrag stehen hat:

Bitte beachten, eine Werkstattbindung über das VU liegt vor.

Steht wo?

IM UP:

Das Objekt:
Mein PKW (3 Jahre alt) mit VK bei 115% und 300 SB mit Werkstattbindung.

Bei den Antworten ist keinem damit gedient,
dass wir uns immer auf die allgemeinen Versicherungsbdingungen des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft berufen.

In allen Versicherungsbedingungen gibt es Abweichungen.
Bis ins Jahr 1994 hätte ich Ihnen recht gegeben.

Ich verstehe unter „Versicherungsbedingungen“ die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung und nicht das, was im Vertrag steht.

Ich verstehe unter „Versicherungsbedingungen“ die jeweils
gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen
Versicherung und nicht das, was im Vertrag steht.

Da wo ich herkomme, werden die jeweiligen Bedingungen Vertragsbestandteil.

Wir schreiben hier von den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)und die können bei jedem Versicherungsunternehmen anders lauten und diese sind Bestandteil des Vertrages.
Wie bereits erwähnt, waren diese Bedingungen bis zum Jahr 1994 bei allen Versicherungsunternehmen identisch.

Hallo Merger,

Danke für die schnelle Antwort!
Zu deiner Antwort aber nochmal eine Rückfrage:
Kommt ab einer gewissen Summe evtl. ein Gutachter sich den Schaden anschauen?

Gruß
Mr Mikey

Hallo exc,

die Werkstattbindung war leider eine Bedingung für den günstigeren Beitrag. Naja, haupsache, die machen das ordentlich!

Gruß
Mr Mikey

Hallo Nordlicht,

ach ja, schon schlimm genug… ich belasse es bei Parkrempler : )
Da bin ich ja beruhigt, dass die das regulieren!

Gruß
Mr Mikey

Hallo Christian,

hab jetzt mal mit der Versicherung telefoniert. Die meinten bis zu der Summe von ca. 1100 Eur. würde es sich lohnen Selbst zu bezahlen. Muss das auch mal in Ruhe ausrechnen.

Gruß
Mr Mikey

Meine Freundin war bei 0,0 Promille und bei vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte. Kann man ein fehlendes Talent zum Parken als Grob Fahrlässig einstufen??? : )

Bitte beachten, eine Werkstattbindung über das VU liegt vor.

Steht wo?

in der Ursprungsfrage:

" Das Objekt:
Mein PKW (3 Jahre alt) mit VK bei 115% und 300 SB mit Werkstattbindung."

Die VK reguliert auch Eigenschäden. Was gezahlt wird müssen
Sie bei der Versicherung erfragen, da die Vertragsbedingungen
nicht bekannt sind.

Wenn man die Vorgaben vom GDV kennt, schon.

Nicht immer, da es in den Versicherungsbedingungen des VU Abweichungen geben kann!

Zahlt die VK überhaupt bei Selbstverschulden?

aber sicher, ansonsten würde man ja keine VK brauchen.

Welche andere Versicherung schließt denn u.a. Vandalismus,
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug mit ein?

keine

Machen Sie sich frei von der Meinung, dass die Bedingungen der GDV
bei allen deutschen Versicherungsunternehmen identisch sind.

Gruß Merger

Hallo Mr Mikey,

diese Frage stellt sich hier nicht, denn vermutlich wird Dein Fahrzeug (Werkstattbindung) abgeholt und repariert.

Oft sind es Vertragswerkstätten der Dekra und damit wird auch das Fahrzeug meist von der Dekra begutachtet.

Gruß Merger