Liebe/-r Experte/-in, ich bitte um Ihre Meinung.
Vorgeschichte.
Aufgrund größerer Mängel und anderen Unstimmigkeiten haben wir Mieter unseren Vermieter verklagt. Aufgrund das die Rechtslage etwas kompliziert war, kam es zu einer
Güteverhandlung, danach zu einer Mediation. Dann entschied der Richter, dass ein Sachverständiger mit dem gesamten Sachverhalt beauftrag werden soll.
Vom Gericht wurden 1000 Euro Vorschuß von uns (Kläger ) angefordert und der Sachverständige sollte aber nur einen Teil begutachten. Dieser Teil hat ein Schadenswert in Höhe von 100,- Euro.
Etwas irritiert teilten wir unserem Anwalt mit, dass das Ganze in keinem Verhältnis steht und wir auf den Sachverständigen zu diesem Schaden verzichten.
Diese Mitteilung gab unser Anwalt aber nicht an das Gericht weiter. Wäre es Prozessentscheidend gewesen,warum hat unser Rechtsanwalt uns nicht informiert.
2 Monate später kam eine Aufforderung zu einem Gerichtstermin, aufgrund weil wir den Vorschuss nicht für den Gutachter bezahlt hätten.
Unser Anwalt teilte uns mit, das wir zu dem Gerichtstermin nicht erscheinen müssen, er werde sich darum kümmern. (Tel. Anruf )
2 Monate später erhalten wir die Gerichtsentscheidung.
Die Klage ist abzuweisen.
Die Kläger sind für Ihre Behauptungen hinsichtlich der Mängel am Haus beweisfällig geblieben.
Ein Schaden in Höhe von 3000,- Euro plus Kosten für Gericht und Anwälte verbleibt bei uns.
Wir haben unseren Rechtanwalt zur Rede gestellt und uns wurde erklärt, dass hier alles falsch sei und er auf alle Fälle in Berufung gehen werde. Kosten für die Berufung würden uns nicht entstehen.
Unser Anwalt legte auch Berufung ein und erklärte die Begründung werde folgen.
Heute erhalten wir ein Schreiben von unserem Anwalt, das er die Berufung, ohne mit uns weitere Rücksprache zu nehmen, zurückgezogen hat. Er verspricht sich keinen Erfolg, weil wir ja nicht den Sachverständigen bezahlt hätten.
Nach unserer Rücksprache mit dem Landgericht,
wurde die Begründungsfrist nicht genutzt und es wurde keine Begründung für die Berufung seitens unseres Anwaltes eingelegt.
Wir sind der Meinung, dass unser Anwalt das Ganze verschlampt hat.
a)Er hat unsere Begründung, dass wir auf den Sachverständigen verzichten, nicht an das
Gericht weitergeleitet. Er behauptet, er hat geschrieben, aber trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung hat er uns das Schriftstück nicht gezeigt.
b)Er hat keine Begründung beim Gerichtstermin abgegeben, bzw. war nicht da.
Wir haben von unserem Anwalt, das Prozessprotokoll angefordert, aber trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung hat er uns das Schriftstück nicht gezeigt.
c)Er hat eigenständig, ohne Rücksprache die Berufung nicht begründet und die Berufungsklage zurückgenommen.
Wir sitzen jetzt auf einem Gesamtschaden von 5000,- Euro und fragen uns, ob wir unseren Anwalt in Regress nehmen können.
Bitte geben Sie uns Ihre Meinung.
(nicht falsch verstehen)