Eigener Rechtsanwalt schlampt

Liebe/-r Experte/-in, ich bitte um Ihre Meinung.

Vorgeschichte.

Aufgrund größerer Mängel und anderen Unstimmigkeiten haben wir Mieter unseren Vermieter verklagt. Aufgrund das die Rechtslage etwas kompliziert war, kam es zu einer
Güteverhandlung, danach zu einer Mediation. Dann entschied der Richter, dass ein Sachverständiger mit dem gesamten Sachverhalt beauftrag werden soll.

Vom Gericht wurden 1000 Euro Vorschuß von uns (Kläger ) angefordert und der Sachverständige sollte aber nur einen Teil begutachten. Dieser Teil hat ein Schadenswert in Höhe von 100,- Euro.
Etwas irritiert teilten wir unserem Anwalt mit, dass das Ganze in keinem Verhältnis steht und wir auf den Sachverständigen zu diesem Schaden verzichten.

Diese Mitteilung gab unser Anwalt aber nicht an das Gericht weiter. Wäre es Prozessentscheidend gewesen,warum hat unser Rechtsanwalt uns nicht informiert.

2 Monate später kam eine Aufforderung zu einem Gerichtstermin, aufgrund weil wir den Vorschuss nicht für den Gutachter bezahlt hätten.

Unser Anwalt teilte uns mit, das wir zu dem Gerichtstermin nicht erscheinen müssen, er werde sich darum kümmern. (Tel. Anruf )

2 Monate später erhalten wir die Gerichtsentscheidung.
Die Klage ist abzuweisen.
Die Kläger sind für Ihre Behauptungen hinsichtlich der Mängel am Haus beweisfällig geblieben.

Ein Schaden in Höhe von 3000,- Euro plus Kosten für Gericht und Anwälte verbleibt bei uns.

Wir haben unseren Rechtanwalt zur Rede gestellt und uns wurde erklärt, dass hier alles falsch sei und er auf alle Fälle in Berufung gehen werde. Kosten für die Berufung würden uns nicht entstehen.

Unser Anwalt legte auch Berufung ein und erklärte die Begründung werde folgen.

Heute erhalten wir ein Schreiben von unserem Anwalt, das er die Berufung, ohne mit uns weitere Rücksprache zu nehmen, zurückgezogen hat. Er verspricht sich keinen Erfolg, weil wir ja nicht den Sachverständigen bezahlt hätten.

Nach unserer Rücksprache mit dem Landgericht,
wurde die Begründungsfrist nicht genutzt und es wurde keine Begründung für die Berufung seitens unseres Anwaltes eingelegt.

Wir sind der Meinung, dass unser Anwalt das Ganze verschlampt hat.
a)Er hat unsere Begründung, dass wir auf den Sachverständigen verzichten, nicht an das
Gericht weitergeleitet. Er behauptet, er hat geschrieben, aber trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung hat er uns das Schriftstück nicht gezeigt.

b)Er hat keine Begründung beim Gerichtstermin abgegeben, bzw. war nicht da.
Wir haben von unserem Anwalt, das Prozessprotokoll angefordert, aber trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung hat er uns das Schriftstück nicht gezeigt.

c)Er hat eigenständig, ohne Rücksprache die Berufung nicht begründet und die Berufungsklage zurückgenommen.

Wir sitzen jetzt auf einem Gesamtschaden von 5000,- Euro und fragen uns, ob wir unseren Anwalt in Regress nehmen können.

Bitte geben Sie uns Ihre Meinung.

In einem ersten Schritt sollte man den Anwalt auffordern, seine gesamte Handakte in Kopie zur Verfügung zu stellen. Dies kann mit dem Hinweis geschehen, ansonsten die Rechtsanwaltskammer über den Sachverhalt zu informieren.

Eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer kann ein zweiter Schritt sein. Dieser Schritt bringt keinen Schadensersatz, kann aber zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts beitragen.

Zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sollte man einen Anwalt beauftragen. Dieser hat auch eher die Möglichkeit, von seinem Kollegen Informationen und die Handakte zu erhalten.

Wie erfolgversprechend das ist, hängt zum einen davon ab, ob dem Anwalt ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Zum anderen müßte auch feststehen, daß der Mietmängelprozeß gewonnen worden wäre, wenn der Anwalt alles richtig gemacht hätte. Hier bestehen Bedenken, da nach Ihrer Schilderung nicht erkennbar ist, wie die Mängel ohne Sachverständigengutachten hätten bewiesen werden sollen. Möglicherweise ging der Prozeß bereits dadurch verloren, daß Sie eine Gutachtenerstellung abgelehnt haben, dem Gericht aber keine anderen tauglichen Beweismittel liefern konnten.

Grundsaetzlich ist so etwas schon moeglich. Ein Anwalt ist fuer so etwas ja auch versichert. Allerdings muesste sich ein anderer Rechtsanwalt mal mit der Sache auseinandersetzen. Insbesondere ist ja nicht ganz klar, wo ihr Schaden liegt, da der Prozess ja anscheinend aufgrund des mangelnden Beweisangebotes verloren wurde.
Liebe/-r Experte/-in, ich bitte um Ihre Meinung.

Vorgeschichte.

Aufgrund größerer Mängel und anderen Unstimmigkeiten haben wir
Mieter unseren Vermieter verklagt. Aufgirund das die Rechtslage
etwas kompliziert war, kam es zu einer
Güteverhandlung, danach zu einer Mediation. Dann entschied der
Richter, dass ein Sachverständiger mit dem gesamten
Sachverhalt beauftrag werden soll.

Vom Gericht wurden 1000 Euro Vorschuß von uns (Kläger )
angefordert und der Sachverständige sollte aber nur einen Teil
begutachten. Dieser Teil hat ein Schadenswert in Höhe von
100,- Euro.
Etwas irritiert teilten wir unserem Anwalt mit, dass das Ganze
in keinem Verhältnis steht und wir auf den Sachverständigen zu
diesem Schaden verzichten.

Diese Mitteilung gab unser Anwalt aber nicht an das Gericht
weiter. Wäre es Prozessentscheidend gewesen,warum hat unser
Rechtsanwalt uns nicht informiert.

2 Monate später kam eine Aufforderung zu einem Gerichtstermin,
aufgrund weil wir den Vorschuss nicht für den Gutachter
bezahlt hätten.

Unser Anwalt teilte uns mit, das wir zu dem Gerichtstermin
nicht erscheinen müssen, er werde sich darum kümmern. (Tel.
Anruf )

2 Monate später erhalten wir die Gerichtsentscheidung.
Die Klage ist abzuweisen.
Die Kläger sind für Ihre Behauptungen hinsichtlich der Mängel
am Haus beweisfällig geblieben.

Ein Schaden in Höhe von 3000,- Euro plus Kosten für Gericht
und Anwälte verbleibt bei uns.

Wir haben unseren Rechtanwalt zur Rede gestellt und uns wurde
erklärt, dass hier alles falsch sei und er auf alle Fälle in
Berufung gehen werde. Kosten für die Berufung würden uns nicht
entstehen.

Unser Anwalt legte auch Berufung ein und erklärte die
Begründung werde folgen.

Heute erhalten wir ein Schreiben von unserem Anwalt, das er
die Berufung, ohne mit uns weitere Rücksprache zu nehmen,
zurückgezogen hat. Er verspricht sich keinen Erfolg, weil wir
ja nicht den Sachverständigen bezahlt hätten.

Nach unserer Rücksprache mit dem Landgericht,
wurde die Begründungsfrist nicht genutzt und es wurde keine
Begründung für die Berufung seitens unseres Anwaltes
eingelegt.

Wir sind der Meinung, dass unser Anwalt das Ganze verschlampt
hat.
a)Er hat unsere Begründung, dass wir auf den Sachverständigen
verzichten, nicht an das
Gericht weitergeleitet. Er behauptet, er hat geschrieben, aber
trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung hat er uns das
Schriftstück nicht gezeigt.

b)Er hat keine Begründung beim Gerichtstermin abgegeben, bzw.
war nicht da.
Wir haben von unserem Anwalt, das Prozessprotokoll
angefordert, aber trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung
hat er uns das Schriftstück nicht gezeigt.

c)Er hat eigenständig, ohne Rücksprache die Berufung nicht
begründet und die Berufungsklage zurückgenommen.

Wir sitzen jetzt auf einem Gesamtschaden von 5000,- Euro und
fragen uns, ob wir unseren Anwalt in Regress nehmen können.

Bitte geben Sie uns Ihre Meinung.

Hallo,
hier sollten Sie sich unbedingt einen neuen Anwalt nehmen. Ich empfehle immer größere Kanzleien, in der sich die Anwälte gegenseitig auch beraten (ohne dies in Rechnung zu stellen).

Alles Gute

Hallo,
das ist wirklich etwas sehr kompliziert. Ich verstehe es so, dass von Anfang an alles etwas schief lief. Nur zur Info, nicht als Vorhalt: An Ihrer Stelle wäre ich erst zu einer Verbraucherzentrale gegangen, um die Schritte abzusprechen. Da ist man immer auf der richtigen Seite.
Jetzt ist es zu spät, trotzdem würde ich noch einen Joker ziehen. Wenden Sie sich an das Fernsehen, Escher, Fakt und was es alles gibt - ich meine, wenn Sie im mitteldeutschen Raum wohnen. So etwas gibt es überall in Deutschland.
Viel Glück!
Gruß Katja

Grundsätzlich kann es eine Haftung nur geben, wenn der Anwalt einen Fehler gemacht hat und sich dieser negativ ausgewirkt hat. Auf Grund Ihres geschilderten Sachverhaltes, kann ich dies nicht beurteilen. Allgemein gilt: Wenn Sie beweispflichtig sind und den Beweis nicht erbringen, dann wird der für sie nachteilige Sachverhalt angenommen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Rechtsanwalt einen Fehler gemacht hat, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung des Falles beauftragen. Ohne vollständige Aktenkenntnis kann niemand seriös Auskunft erteilen.

Sehr geehrter HErr,

so wie Sie das schildern, scheint der Anwalt tatsächlich nicht nur einen Fehler gemacht zu haben. Ob es aber tatsächlich Sinn macht, den Anwalt in Regress zu nehmen, kann natürlich nur aufgrund einer detaillierten Durchsicht Ihrer Unterlagen, beantwortet werden.

Eine Anwaltshaftung ist grundsätzlich immer ein komplizierter Fall, da mehrere Kausalzusmmenhänge geprüft werden müssen. Erstens ist die Frage zu klären, was der Anwalt falsch gemacht hätte und wenn dies bejahrt wird, muss geprüft werden, welche Auswirkung der Fehler hatte. Und zwar nicht nur hinsichtlich einer Kostenfolge für Sie, sondern auch hinsichtlich des vermuteten Ausgangs des Gerichtsverfahrens. Macht der Anwalt etwas falsch, aber Sie hätten das Gerichtsverfahren auch verloren, wenn der Anwalt alles richtig gemacht hätte, ist Ihnen im Ergebnis kein Schaden entstanden.

Sie sehen also, dass es nicht ganz so einfach ist.

Ich würde Ihnen daher vorschlagen, dass Sie einen Anwalt konsultieren, der sich der Sache annimmt. Kleiner Tipp: Suchen Sie sich einen Anwalt, der nicht aus der gleichen Stadt kommt und den Kollegen möglicherweise kennt, da Sie ansonsten davon ausgehen können, dass ein Anwalt ungern einen bekannten Kollegen anschwärzt.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Wir sitzen jetzt auf einem Gesamtschaden von 5000,- Euro und
fragen uns, ob wir unseren Anwalt in Regress nehmen können.

Hi,
konkrete Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt, daher nur das Fogende:

Es gibt zwei Möglichlichkeiten: Entweder der Schaden schlucken und in die Zukuft blicken oder einen neuen Rechtsanwalt beauftragten, mit Bitte um Prüfung, ob ein Regress Erfolg haben könnte. Kostet neues gutes Geld, die Chancen stehen allerding nicht ganz schlecht, wenn es alles so war, wie beschrieben und sich dies auch nach den Regeln der ZPO beweisen lässt.

Mehr ist leider nicht zu sagen.

Viele Grüße

Andreas Kleiner

was sagt die Anwaltskammer dazu?
MfG

Sehr geehrter Herr Kutz,
ich brauche aktuell keine Rechtsberatung, für mich ist vorrangig die Frage der Taktik.
Ich habe noch einmal nachgerechnet.

Gegen meinen Vermieter habe ich Ansprüche = 3800,-
Dazu kommen Gerichtskosten, Gegnerischer Anwalt, mein Anwalt = 2200,- Euro
Total 6000 Euro.

Kann ich meinen Anwalt verklagen, darauf das er wichtige Dinge / Einsprüche nicht erledigt hat. Das er eigensinnig die Berufung zurückgenommen hat, auf eine Summe von 2200,- Euro.
Anschließend in einem darauf aufbauenden Verfahren weitere 3800,- erstreiten, oder muss ich gleich die gesammte Summe im ersten Streit angeben.
Für mich stellt sich die Frage Amtsgericht / Landgericht.
Wenn ich die erste Klage gewinnen würde, vielleicht erübrigt sich eine 2. Klage.

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen jetzt schon.

mfg Uwe

Hallo!

Das ist ja eine immense Vorgeschichte. Tatsache ist, daß Gutachten vor Gericht a) teuer sind, b) immer von demjenigen vorfinanziert werden müssen, der beweispflichtig ist und c) fast immer zur Klageabweisung führen, wenn der Beweispflichtige sie nicht bezahlt. Erhält er recht, bekommt er die Kosten von der Gegenseite erstattet.

Wenn Ihre Schilderung zutrifft, hat Ihr Anwalt in der Tat die Prozeßführung nicht mit der notwendigen Sorgfalt gehandhabt bzw. seine Beratungspflichten Ihnen gegenüber verletzt. Daher unterliegt er grundsätzlich der Anwaltshaftung. Sie finden, wenn Sie sich ausreichend erkundigen, auch einen anderen Anwalt, der die Sache vertritt, denn es gilt längst nicht mehr, daß „eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.“ Sie müßten allerdings Ihren Schaden exakt beziffern, wieder einen Prozeß führen und dafür Geld investieren; für die Erfolgsaussichten kommt es auch sehr darauf an, wie gut Sie die Fehler des Anwalts beweisen können. Überlegen Sie sich gut, ob es lohnt, schlechtem Geld gutes hinterherzuwerfen.

Liebe/-r Experte/-in, ich bitte um Ihre Meinung.

Hallo,
ich möchte vorwegschicken, dass der Sachverhalt etwas konfus vorgetragen wird (nicht böse sein, es ist sicher kompliziert und für einen Laien umso mehr) und dass deshalb eine Beurteilung ohne umfangreiche Rückfragen schwierig ist. Gleichzeitig muss klar sein, dass eine Rechtsberatung im Einzelfall hier im Forum gar nicht zulässig ist und daher auch nicht erfolgt.

Aufgrund das die Rechtslage
etwas kompliziert war, kam es zu einer
Güteverhandlung,

das ist so Gesetz und hat nichts mit einer komplizierten Rechtslage zu tun - die Güteverhandlung ist vorgeschrieben und nur in seltenen Fällen entbehrlich

Vom Gericht wurden 1000 Euro Vorschuß von uns (Kläger )
angefordert und der Sachverständige sollte aber nur einen Teil
begutachten. Dieser Teil hat ein Schadenswert in Höhe von
100,- Euro.

Ohne weitere Details zu kennen bezweifele ich diese Aussage. Auch ein Gericht hat Sachverstand und würde eine solche Unverhältnismäßigkeit nicht anordnen.

Auf das weitere Eingehen zum Sachverhalt wird verzichtet, da er aus betroffener Sicht geschildert wird und offensichtlich nicht vollständig ist. Das ist auch normal so, es ist schwierig, als Betroffener objektiv zu bleiben, das gelingt auch Juristen nicht, sind auch Menschen.

Wir sitzen jetzt auf einem Gesamtschaden von 5000,- Euro und
fragen uns, ob wir unseren Anwalt in Regress nehmen können.

Meine Meinung: das kann nur ein Rechtsanwalt nach Studium des gesamten Materials prüfen. Jede konkrete Aussage nach dem hier lesbaren Vortrag wäre unseriös. So merkwürdig es auch vorkommen mag - man müßte einen Rechtsanwalt konsultieren, um den vormaligen Rechtsanwalt zu verklagen. Grundsätzlich geht sowas, ob es im Einzelfall ratsam ist, bedarf der Einzelfallprüfung durch einen Profi.

Dieses Forum hilft da nicht weiter.

Viel Erfolg
Gruß
cosis

Hallo Cosis,
um es vorweg zu nehmen, ich bin nicht böse. Aber Sie haben mir trotzdem auf den „Schlips“ getreten. :smile: (nicht falsch verstehen)

Es ist ziemlich schwierig, den gesamten Vorgang in Kurzform zu schreiben.
Es gibt ein paar Fakten und um die kommt man nicht herum.

Ich habe meinen Vermieter auf fünf Punkte verklagt.
Gesamtforderung 3.900,- Euro. Zwei Punkte zusammengetragen haben einen Schadenswert von 100,- Euro. Nur für diese 2 Punkte wollte das Gericht einen Gutachter. ( Das ist kein Irrtum ) Vielleicht wusste der Richter nicht die Höhe des Streitwertes für diese Positionen, aber mir ist er bekannt weil ich aus dieser Branche komme.
Weil es Quatsch ist, wegen 100,- Euro einen Gutachter zu beauftragen, habe ich dieses meinem Anwalt mitgeteilt. Aber mein Anwalt hat es nicht dem GEricht weitergeleitet.

Im Gerichtsurteil wird fast ausschließlich nur darüber geschrieben, das der Sachverhalt zu den 2 Punkten nicht geklärt werden konnte, weil ich den Beweis schuldig geblieben bin. Die Hauptforderung von bezifferten 3.800,- Euro hat man unter den Tisch fallen lassen.

So paradox das alles klingt, aber es liegt mir nun mal schriftlich vor.

Für mich ist der Fall klar, der Richter hat mir eins übergebraten weil ich den Sachverständigen nicht beauftragt habe. Mein Anwalt hat untätig dem Ganzen zugeschaut und mich ins offene Messer laufen lassen.

Wie finde ich den richtigen Anwalt der mir in dieser Sache weiterhilft.

Gruß Uwe

Hallo,

Es ist ziemlich schwierig, den gesamten Vorgang in Kurzform zu
schreiben.

das glaube ich sofort, deshalb gehört der Fall auch real in die Hände eines Rechtsanwaltes, der sich den Sachverhalt aus allen zur Verfügung stehenden Unterlagen erarbeitet.

Es gibt ein paar Fakten und um die kommt man nicht herum.

Ich habe meinen Vermieter auf fünf Punkte verklagt.
Gesamtforderung 3.900,- Euro. Zwei Punkte zusammengetragen
haben einen Schadenswert von 100,- Euro. Nur für diese 2
Punkte wollte das Gericht einen Gutachter. ( Das ist kein
Irrtum ) Vielleicht wusste der Richter nicht die Höhe des
Streitwertes für diese Positionen, aber mir ist er bekannt
weil ich aus dieser Branche komme.
Weil es Quatsch ist, wegen 100,- Euro einen Gutachter zu
beauftragen, habe ich dieses meinem Anwalt mitgeteilt. Aber
mein Anwalt hat es nicht dem GEricht weitergeleitet.

Im Gerichtsurteil wird fast ausschließlich nur darüber
geschrieben, das der Sachverhalt zu den 2 Punkten nicht
geklärt werden konnte, weil ich den Beweis schuldig geblieben
bin. Die Hauptforderung von bezifferten 3.800,- Euro hat man
unter den Tisch fallen lassen.

Wenn der Anwalt dies in der Berufung nicht ausgearbeitet hat, wenn er den Auftrag hatte, Berufung einzulegen und diese ohne Rücksprache oder vorherige Einwilligung zurückgezogen hat, sollte ein auf Regress spezialisierter Anwalt einen Ausgleich erreichen. Suche erfolgt über das Stichwort Anwaltsregress, es gibt dafür Spezialisten. Ob in diesen Fällen die Anwaltskammer Listen hat, weiss ich nicht, diese Zunft ist unter Anwälten wohl nicht so gut angesehen, aber über die örtliche Werbung sollte jeder Anwalt zu finden sein, Internet, Verbraucherberatung. Mehr fällt mir im Moment nicht ein.

Viel Erfolg
Gruß
cosis

Hallo,

natürlich können Sie versuchen, Ihren Anwalt in Regress zu nehmen. Was ich aber nicht so recht verstehe, was meinen Sie denn mit „auf den Sachverständigen verzichten“? Wenn Sie beweisbelastet sind, müssen Sie sehen, dass Beweis erhoben wird. Und wenn Beweis erhoben werden soll durch SV-Gutachten, dann müssen Sie den Vorschuss zahlen.

Deswegen kann ich Ihnen nur raten, dass Sie sich noch einmal anwaltlich beraten lassen. Denn ohne genaue Kenntnis der Akten kann man Ihnen da nicht wirklich einen sinnvollen Rat geben.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Guten Tag,

es ist immer schwierig einem Anwalt nachzuweisen, dass er seine Arbeit nicht ordnungsgemäß erfüllt. Denn mit Unterschrift auf die Anwaltsvollmacht übertragen Sie dem Anwalt eine Entscheidungsbefugnis. Dieser orientiert sich an den Fakten, stellt Anträge, vernimmt Zeugen etc. insoweit er das für erforderlich hält.
Natürlich sieht man als Nichtjurist die Sachen manchmal aus anderer Perspektive und fragt sich zu Recht : ist der noch zu retten.
Wenn natürlich grobe Fehler begangen werden, wie z.B. fristen versäumt, Unterlagen verschlumpt etc. haben Sie einen Regressanspruch und Schadensersatzanspruch soweit ihr verfahren bei ordnungsgemässer Arbeit anders ausgehen würde.

Sie wären daher gut beraten, zunächst den Anwalt auf die Sachen schriftlich hinzuweisen und von ihm abzuverlangen, was seine Entscheidungen bewegt hat. Im weiteren sollte man, soweit sich ein Verdacht des Vorsatzes oder der groben fahrlässigkeit ergibt, die gesamte Akte der zuständigen Anwaltskammer übergeben. (Kopien)
Diese muss sodann dem Verdacht nachgehen.
Im Zweifel sollten Sie, soweit sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen, einen anderen Anwalt beauftragen. Wobei dies zunächst erst akut werden sollte, insoweit Fristen einzuhalten sind. Im Übrigen würde ich die Stellungnahme der RAK abwarten.

Viel Glück

michael sack

Sehr geehrter Herr,

Sie können die „Taktik“ nicht ohne eine fundierte rechtliche Beratung festlegen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie Erfolgsaussichten bei einem Vorgehen gegen den RA haben, können Sie nicht festlegen, wie Sie weiter vorgehen wollen.

Selbstverständlich können Sie den RA verklagen. Sinnvoll wäre es aber sicherlich vorab zu wissen, ob Sie gewinnen können, da Sie ansonsten wieder Kosten investieren.

Selbst wenn Sie nur einen Teil einklagen und damit zum AG gehen wollen, kann ich Ihnen nur empfehlen, dies mit anwaltlicher Hilfe zu tun. Wie bereits gesagt sind Anwaltshaftungsfälle immer kompliziert. Bevor Sie das Risiko eingehen, den Fall zu verlieren, weil Sie einen Prozess ohne Anwalt führen, sollten Sie sich lieber professionell beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Ein Regress scheint mir erfolgreich.

Lieber Uwe,

ich bin zwar der Meinung, dass ich Deine Anfrage bereits beantwortet habe, aber da mein Konto hier etwas anderes angibt, beantworte ich Deine Frage gerne noch einmal.

Letztlich fragst Du nach den Erfolgsaussichten einer Haftungsklage gegen Deinen Anwalt. Um dies zu beurteilen, muss man aber die gesamten Akten, insbesondere die Schriftsätze zu Gericht analysieren, was den Rahmen eines solchen Forums natürlich sprengt.

Du musst Dir aber vor allem grundsätzlich über eines im Klaren sein; das Honorar Deines Anwalts kannst Du zwar ggf. mit dem Hinweis auf seine Fehler kürzen, nicht aber ohne weiteres den Schaden geltend machen, den Du durch seine Fehler erlitten hast (also insbesondere den von Dir geforderten Betrag sowie die gegnerischen Anwaltskosten und die Gerichtskosten).

Denn um diese erfolgreich geltend zu machen, müsstest Du nachweisen, dass Dir dieser Schaden nicht entstanden wäre, wenn Dein Anwalt ordnungsgemäß gearbeitet hätte - was der Beweislast gleichkommt, in diesem Fall, wäre der Rechtsstreit - zumindest überwiegend gewonnen worden.

Dies ist äußerst schwierig und gelingt nur selten, zumal der Anwalt sich in solchen Fällen immer auch mit der mangelnden oder nicht ausreichend präzisen Mitwirkung des Mandanten verteidigt.

Diese Einschätzung der Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens kann wie gesagt wiederum nur ein Anwalt - natürlich gegen entsprechende Kosten - vornehmen, wobei zur Entlastung der Anwaltschaft gesagt werden soll, dass die verbreitete Einschätzung, wonach eine Krähe der anderen kein Auge aus hackt, schon wegen des scharfen Wettbewerbs unter Anwälten bei diesen zumindest nicht mehr zutrifft.

Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben.

HK