Hintergrund:
Ich wohne zur Miete in einem Haus mit Einliegerwohnung. Diese Wohnung war zum Zeitpunkt meines Einzuges nicht vermietet. Übergangsweise hatte meine Schwägerin die Whg gemietet. Ist jetzt aber wieder raus.
Momentaner Stand:
Ganzes Haus hat einen Stromzähler; Einliegerwhg hat Zwischenzähler; Stromzähler läuft auf meinen Namen beim Energieversorger
Frage:
Wenn Fremde in die Whg einziehen muss ich mich damit abfinden das deren Strom auch über meinen Zähler mit läuft und ich mich dann mit denen einigen oder muss die Einliegerwhg zwingend einen eigenen Zähler zum EVG haben.
Zwingend ist ein eigener Zähler für die Einliegerwohnung nicht. Das könnte man durchaus so lassen.
ABER; Das Zahlungsrisiko trägst dann zu 100 % Du. Wenn der Mieter also den Strom nicht an Dich bezahlt, dann hast Du ein Problem, denn der Versorger will das Geld von Dir, da nur Du Vertragspartner bist.
Auch ist das Aufteilen der Grundgebühren und so weiter halt mit Aufwand verbunden und man sollte das klar schriftlich geregelt haben. Der Mieter der Einliegerwohnung kann auch nicht den Anbieter wechseln, das kann zu Ärger führen, wenn der z. B. meint, Dein Anbieter wäre zu teuer.
Mein Rat: Zähler trennen, dann gibt es auch keine Probleme…
nein, denn Vermieter kann nicht verlangen, sein Mieter übernimmt das Inkasso der Stromkosten für den Einlieger !
Lösung : Vermieter meldet Strom auf seinen Namen um und klärt dann alles intern mit der normalen Nebenkostenabrechnung.
Jeder zahlt NK-Vorauszahlungen die auch einen Stromanteil enthalten.
Abgerechnet wird am Jahresende.
Da es 2 Zähler gibt kann man (was eigentlich nicht zulässig ist !) durch Differenzbildung jedem seinen Stromverbrauch zuordnen.
Hauptzählerstand - Zähler Einliegerwhg(Mieter B) = Verbrauch Mieter A
ich weiss nicht, ob du noch mitliest, aber spätere Gugel-Leser werdens danken
Mit den anderen Antworten, die allzu leichtfüßig zu einem zusätzlichen offiziellen Stromzähler raten,
bin ich nicht glücklich.
Denn das könnte (wird wohl auch) ein sehr teurer Luxus werden!
Unerwähnt blieb, daß zum Einbau eines offiziellen neuen Zählers
ein geschlossener Zählerschrank erforderlich wird, der Z-Platz die aktuellen Normen erfüllen muss,
allein das geht bei Altbauten bereits in die Tausende
die Elt-Anlage, Verkabelung, Schutzmassnahmen, Verteilerkasten usw. erstens den neuesten Normen entsprechen müssten
und zweitens sternförmig zu eigenem Verteiler und von dort weiter zum Z-Platz (im Keller) verkabelt sein müssten. Den Zähler einfach dezentral ins DG zu setzen, bekommt man fast gar nicht mehr genehmigt.
Auch wieder ein große Hürde, die kaum realisierbar sein kann
der Netzbetreiber für die neu entstandene Anlage einen Baukostenzuschuß vom Hausbesitzer verlangen wird.
Das ist situationsabhängig und kann uU ebenfalls mehrere Tausend kosten.
Das ist die Kostenbeteiligung für eine Leistungserhöhung an einer virtuellen (gedachten) Kabelverstärkung, Trafohäuschen…)
Dies ist weitgehend unbekannt, kann aber alles zusammen das Vorhaben zu einem unglaublich teuren Bumerang für den Anschlußnehmer werden lassen,
oder auch ganz unmöglich machen,
denn diese Kosten holt man natürlich niemals mehr herein durch den eher geringen Vorteil einer offiziellen Ablesung, Abrechnung
Man kann nicht einfach sorglos nach einem neuen Stromzähler rufen, ohne auf die Umstände hinzuweisen