Zum Schadenhergang: Ein Angestellter fährt mit dem Traktor des Versicherungsnehmers. Der Traktor fällt bei einem Fahrmanöver um und beschädigt das geparkte private Kfz des Versicherungsnehmers (beides gleiche Gesellschaft). Bezahlt nun die Haftpflichtversicherung für den Traktor oder die Vollkasko des Pkw? Oder wird gar nichts bezahlt, weil der Halter beider Kfz auch Versicherungsnehmer beider Versicherungen ist.
Gruß
Markus