Wenn jemand ein Grundstück erwirbt und sich erst später herausstellt, dass die vorhandene Trinkwasserleitung über ein bzw. zwei Nachbargrundstücke läuft, kann er dann vom örtlichen Versorger einen eigenen Anschluss verlangen? Die öffentliche Wasserleitung liegt am Grundstück vorbei die Straße herauf, am Haus ca. 3m vorbei und technisch wäre alles sehr einfach. Nur der Versorger wehrt sich bzw. reagiert nicht auf den Antrag des Eigentümers auf einen eigenen Anschluss mit der Begründung, er hätte ja Wasser, also muss man nicht tätig werden. Die alte Leitung wurde mal vor etwa 30 Jahren von Dorfbewohnern selbst gelegt und ist nach Auskunft von Fachleuten eher ein Provisorium und nicht von Dauer. Zumal kein Mensch mehr genau sagen kann, wo genau die Leitung liegt. Wie kann der Eigentümer zu seinem eigenen Wasseranschluss an das öffentliche Netz kommen? Er ist sich bewusst, dass er auch einen angemessenen Baukostenzuschuss zahlen muss.
Antwort:smiley:em Bericht zu Folge schliesse ich mal darauf das nicht nur der Antrag, sondern auch mehrere Anfragen auf taube Ohren des Versorges stießen oder doch nur eine Sturheit des zuständigen Mitarbeiters! Vielleicht ist es in diesem Fall besser, wenn man härtere Geschütze auffährt. Wie z.B. den direkten Antrag an die Versorger-Zentrale(Hauptzentrale). Sollte sich bei dieser Aktion nichts bewegen, würde ich die Hilfe und Beratung eines Rechtsanwaltes in Erwägung ziehen.
Danke für Deine schnelle Antwort. Der Rechtsanwalt führt von Anfang an die Korrespondenz und weiß jetzt leider auch keinen Rat mehr. Was gibt es noch für Wege?