Hallo,
kann man sagen, dass alle Zuständigkeiten der Gemeinde, die in Gemeindestatuten verankert (ursprüngliche Rechtsquelle dürfte das Grundgesetz sein) sind zum eigenen Wirkungsbereich, alle anderen Zuständigkeiten, die sich aus Bundes- oder Ländergesetzen ergeben, zum übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde gehören, und bei einigen ganz wenigen Bundeskompetenzen, bei denen sich der Bund direkt der kommunalen Einrichtung bedient (wahrscheinlich auch durch Bundesgesetz geregelt?), spricht man unmittelbaren Staatsverwaltung? Ist das so korrekt?
Vielen Dank
Martin Unterholzner