Eigener Verkaufswagen & Mahlzeiten: Bedingungen

Hallo zusammen,

ich habe vor, mich demnächst mit einem eigenen Verkaufswagen für z.B. belegte Brötchen und warme Mittagsgerichte selbstständig zu machen. Meine Frage wäre erstmal grundsätzlich (da ich noch keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet habe), welche Bedingungen an den Verkauf von zubereiteten Lebensmitteln verknüpft sind. Gibt es sowas wie einen Auflagenkatalog, den man sich als Gewerbetreibender runterladen kann? Auf was muss man achten?

Danke und viele Grüße

Hallo Rock-Outlaw…,
erst mal „Glückwunsch“,für deinen Mut zur Sebstständigkeit!!!
Betreibe seit langen,nebenbei eine mobile Gulaschkanone. Da du ja 0 - Erfahrung hast,brauchst du erst einmal die evtl. Abmeldung beim Amt,Gewerbeschein,Gesundheitspass,Aufstellgenehmigung deines Verkaufswagens…,usw.,bei deinem zuständigen Gewerbeamt erhälst du dann auch den sogenannten Auflagenkatalog!
Wünsch dir „VIEL ERFOLG UND EINEN GUTEN UMSATZ“ bei deinem Vorhaben!!!

LG. von Bernd…

Hallo,

sorry, darüber weiß ich nichts.

Viel Erfolg!

Hallo Outlaw.
Die erste Anlaufstelle ist sicher das Gewerbeamt und dann die
IHK.Beide haben sich einen Internetauftritt. Gerne schicken die dir auf Verlangen auch unterlagen zu.
Gruß Robert

Hallo Rock-Outlaw,

da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Mein Tipp: Erkundigen Sie sich vorher beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt und beim Veterinäramt. Diese beiden müssen zu einem Verkaufsstand eh ihre Zustimmung geben und ich habe immer gute Erfahrungen damit gemacht, vorher anzufragen, welche Auflagen zu erfüllen sind.

Viel Erfolg bei Ihrem Unternehmen

vollderpauker

Lieber Rock-Outlaw,

leider kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht sicher genug aus, um Ihnen hier Hilfestellung zu geben.

Einer der Punkte die Sie in jedem Fall bei Zubereitung und in Verkehrbringung von Speisen besondere Aufmerksamkeit schenken müssen, sind Hygieneverordnungen. Hieraus ergeben sich bereits einige Anforderungen.

Ich wünsche Ihnen bei Ihrem Vorhaben viel Erfolg.

Herzliche Grüße
Karin Köpp

Hallo,

grundsätzlich bist Du als Hersteller und Anbieter für die Sicherheit deiner Lebensmittel voll verantwortlich. Welche speziellen Auflagen es ganz konkret gibt, kannst du am besten bei der für dich zuständigen Lebesnmittelüberwachungsbehörde nachfragen. Die Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre vor Ort (im Ordnungsamt oder Veterinäramt oder Amt für Lebensmittelüberwachung)werden Dich gerne beraten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Behörden ist taktisch sicher nicht ganz unklug.

Viele Grüße
Kecker

Hallo,

erkundige Dich auf jeden Fall beim Gewerbeaufsichtsamt und beim Gesundheitsamt.
Die Zubereitung und der Umgang mit offenen Lebensmitteln ist strenger reglementiert, als man das auf den ersten Blick glaubt.
Auch benötigist Du mit Sicherheit ein Gesundheitszeugnis.
Ob es einen Auflagenkatalog zum Download gibt, wage ich zu bezweifeln, da jede Geschäftsidee anders ist.
Das persönliche Gespräch dürfte hier eher helfen.

Viel Erfolg mit deiner Idee
Ralf