Frau B hat während der Probezeit gekündigt und anschließend ihr eigenes Foto auf der Homepage des Ex-Arbeitgebers entdeckt.
Das Foto wurde am 2. Tag während der Probezeit aufgenommen mit ihrem Einverständnis,
jedoch ohne Hinweis darauf, dass es im Internet stehen wird.
Nun möchte Frau B, dass der ExChef ihr Foto dort entfernt.
Wie formuliert sie das am effektivsten, ohne einen RA engagieren zu müssen ?
Wie formuliert sie das am effektivsten, ohne einen RA
engagieren zu müssen ?
Ein Schreiben mit Verweis auf das allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) sowie § 22 Kunsturhebergesetz aufsetzen. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus einem Unternehmen vllt. auch interessant: http://www.anwalt.de/rechtstipps/fotorecht-fotos-des…
Hier gilt definitiv das „Recht am eigenen Bild“, gerade wenn für die Aufnahme kein Honorar gezahlt wurde oder eine spezielle Einverständniserklärung unterschrieben wurde.