Im Rahmen einer Univeranstaltung über gesetzlich zu verfolgenden Betrug muss ich folgenden Sachverhalt erläutern:
Ist es legal, EIGENS VERFASSTE Hausarbeiten an der Universität, die nicht veröffentlicht wurden, ausschnittsweise 1 zu 1 für eine Diplomarbeit oder Bachelor-Thesis zu verwenden?
Es ist ja geistiges Eigentum und daher kein plagiieren, aber kann es dafür Ärger geben, weil man ja für einen bestimmten Anteil einer Arbeit keinen Aufwand betrieben hat, sondern nur „Copy und Paste“ gemacht hat?
Ist es legal, EIGENS VERFASSTE Hausarbeiten an der
Universität, die nicht veröffentlicht wurden, ausschnittsweise
1 zu 1 für eine Diplomarbeit oder Bachelor-Thesis zu
verwenden?
Ja, legal ist es. Es gibt kein Gesetz, daß das verbieten würde.
Es ist ja geistiges Eigentum und daher kein plagiieren, aber
kann es dafür Ärger geben, weil man ja für einen bestimmten
Anteil einer Arbeit keinen Aufwand betrieben hat, sondern nur
„Copy und Paste“ gemacht hat?
Ärger kann es trotzdem geben, falls es an der Uni verpönt ist oder es interne Regeln gibt, die das verbieten.
Ich kenne zwei Studenten, die zum Beispiel ihre Zulassungsarbeit zum Staatsexamen gleichzeitig als Magisterarbeit (mit anderem Deckblatt) eingereicht haben. Das war an dieser Uni ok.
Wenn es sich um die EIGENEN Gedanken handelt…ist das doch kein Problem…ABER der Zusatz „Copy and Paste“ macht mich doch stutzig…
Generell sollte man Zitate auch als solche kennzeichnen…mittlerweile
wissen selbst Professoren an der UNI wie man Googelt…
Außerdem setzten viele Universitäten mittlerweile gezielt Software ein,um Plagiate zu entlarven…
Als Abschluß-Bemerkung möchte ich noch darauf hinweisen,das man sich nur „Selber“ betrügt…
Denn spätestens im realen Leben zeigt sich ziemlich schnell,ob man sein Studium auch „Wirklich“ gemacht hat…
Steht dazu nichts in deiner DPO?
Laut meiner DPO muss am Ende der Diplomarbeit eine Erklärung stehen und unterzeichnet werden, in der u.A. folgendes stehen muss:
"
Die Arbeit hat mit gleichem Inhalt bzw. in wesentlichen Teilen noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen.
"
Danach sollten Hausarbeiten und ähnliche, selbst erstellte Arbeiten, IMHO problemlos verwendet werden können.