Eigenes Gewerbe, PC- Kauf

Heyho,

ich bin Student und habe mir mein eigenes Gewerbe angemeldet.Ich schreibe meine Rechnungen ohne Umsatzsteuer- Mehrwertsteuer, habe vor den Umsatz von 17500 € im Jahr nicht zu übertreffen und ebenso den Grundfreibetrag und den Betrag für das Kindergeld einzuhalten.

Nun habe ich ein IT-Dienstleistungsgewerbe und möchte mir für die Arbeit einen PC zulegen den ich anschliessend über das Gewerbe abschreiben will.

Wenn ich nun einen PC kaufe bin ich dann von den Umsatzsteueren befreit oder muss ich die trotzdem bezahlen, weil bei der Abschreibung kann ich diese ja bei einem Kleingewerbe mit oben genannten Regeln nichtgeltend machen!?

Danke für jede Antwort.

mfg
ben

Wenn ich nun einen PC kaufe bin ich dann von den Umsatzsteueren :befreit

Wieso das denn ?

oder muss ich die trotzdem bezahlen,

Wie jeder andere auch.

weil bei der Abschreibung kann ich diese ja bei einem
Kleingewerbe mit oben genannten Regeln nichtgeltend machen!?

Klar kannst Du das, Du schreibst den Brutto und nicht den Nettobetrag ab.

ok ich glaube ich hatte da einen Denkfehler,

aber nun noch eine andere Frage:
Einen PC (Kosten ca. 1300€) muss ich ja über 3 Jahre hinweg abschreiben. Wenn ich nun die Komponenten einzeln kaufe un mir meinen PC zusammenbaue, kann ich dann, da ich ja verschiedene Rechnungen hab die unter 410€ liegen, die ganzen Komponenten einzeln komplett in einem Jahr abschreiben?

mfg ben

Servus,

nein, das geht nicht. Entscheidend ist immer, ob das Wirtschaftsgut im gegebenen betrieblichen Zusammenhang selbständig nutzbar ist.

Beispiel: Ein Drucker ist nicht selbständig nutzbar, weil man mit ihm nichts machen kann, wenn man nichts hat, was ihm die Druckbefehle gibt. So ein Multifunktionsdüdel ist aber selbständig nutzbar, weil er in seiner Funktion als Faxgerät und als Kopiergerät keinen PC oder Rechner braucht.

Beiläufig: Mit den Geringwertigen Wirtschaftsgütern wird demnächst alles anders. Ich hab die Neuregelung noch nicht mit allen Haken und Ösen intus, hoffe im Stillen auf eine baldige FAQ dazu…

Schöne Grüße

MM

hoffe im Stillen auf eine baldige
FAQ dazu…

Ich hoffe auch!

Schöne Grüße
JoKu

Beiläufig: Mit den Geringwertigen Wirtschaftsgütern wird
demnächst alles anders. Ich hab die Neuregelung noch nicht mit
allen Haken und Ösen intus, hoffe im Stillen auf eine baldige
FAQ dazu…

Hier ist es zumindest mal verständlich beschreben:
http://www.gruendungszuschuss.de/service-menue/news/…
ergänzend: http://www.bvm-verbund.de/xist4c/web/Neue-Abschreibu…
noch einer:http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/steuern…

Die Grenzen von 150 und 1000€ gelten aber sicherlich für das Netto(?)
und die gezahlte USt dürfte wohl weiterhin in den monat der Anschaffung gehören?
Na ja, und für Kleinunternehmer wird das mit dem Sammelposten auch gelten.

Ich werde mir mal eine passende Exceltabelle bauen, um es abzubilden.

Schöne Grüße
JoKu