Servus,
mich würde interessieren, ob man theoretisch und praktisch sein eigenes Herz spenden dürfte?
Fazit: Die Person, in unserem Beispiel kerngesund, spendet sein eigenes Herz, die Person stirbt, rettet aber dadurch ein anderes, noch fremdes Leben.
Dürfte man das?
Grüße
Hallo,
nein dürfte man - zumindest in Deutschland - nicht. Bei „Lebendspenden“ z. B. eine Niere, müssen Ärzte den Spender genauestens untersuchen und sicherstellen, dass der Spender auch nach der Entnahme noch gut leben kann. Danach unterhält sich noch eine Ethikkommision mit dem Spender, die ergründen will, warum er bereit ist zu spenden (z. B. auch ausschließen von Zwang, finanziellen Vorteilen usw.).
http://www.uni-kiel.de/Nephrologie/events/downloads/…
Gruß
Ingrid
Bei
„Lebendspenden“ z. B. eine Niere, müssen Ärzte den Spender
genauestens untersuchen und sicherstellen, dass der Spender
auch nach der Entnahme noch gut leben kann.
ich würde die entnahme des herzens bereits nicht tatbestandlich unter § 8 tpg fassen, denn er setzt voraus, dass der spender nach der entnahme noch lebensfähig ist.
die betroffene person wird deshalb suizid begehen und das herz dann spenden, http://www.gesetze-im-internet.de/tpg/__3.html