Hallo
Ich habe folgende juristische Konstellation:
Bürger A möchte sein Lieblingsbuch als Hörspiel an Freunde und
Verwandte verschenken.
Wir nehmen an, dass es dieses Buch als solches noch nicht
gibt! (später noch wichtig )
Als Buch liegt es vor, als eBook (oft) nicht.
Jetzt geht’s los, wo aufzupassen ist. Er erstellt ein neues
Werk, welches aber zu großem Teil, wahrscheinlich erheblich
großen Anteil, auf der Grundlage geistigen Eigentums eines
anderen, dem Buchautor, besteht.
Genau, das ist das Problem.
und
brennt daraus abschließend CD`s die er an seinen gesamten
Freundeskreis (z.B. 50 Leute) weiter verschenkt.
Zumindest zieht er keinen wirtschaftlichen Gewinn daraus, was
aber bei Urherberechtsverletzungen zweitrangig ist.
Mh, ja ich weiß.
Darf er das zu privaten Zwecken,
eingeschränkt ja
Was bedeutet eingeschränkt ja, wo ist die juristische Falle. Ich kann doch auch ein Hochzeitsvideo drehen mit dem Vorspann von Star Wars, ohne das es Ärger gibt, außer ich führ das Öffentlich vor?
ein Buch besitzt
üblicherweise ein Copyright und könnte er die Arbeiten die
hierfür anfallen auch „fremd vergeben“
Er lebt in einem freien Land? Dann kann er vergeben was er
will. Er muss noch einen finden der es annimmt.
Da wollte ich in Aktion treten, es sozusagen als „Dienstleistung“ anbieten.
Ist die Firma Erfüllungsgehilfe zur Erstellung einer
Privatkopie, wie im Copyshop, …Student kopiert mal ein paar
Buchseiten…, ist keine Straftat erkennbar.
Was, wenn er teures Handbuch komplett fotokopiert, macht er sich dann strafbar? (meiner Meinung nach nicht, wird durch Urheberrechtsabgabe geregelt?)
Ich würde so eine Arbeit zudem mit den Insignien des Auftraggebers versehen, sodaß für die kommerzielle und dann mißbräuchliche Nutzung erhebliche kriminelle Energie notwendig wäre, von der ich als Auftragnehmer aber nicht ausgehe, obwohl digitalisierte Daten sehr schwer zu schützen sind.
Interessant wäre noch wie alt das Werk ist und ob der
Buchautor noch lebt bzw. wann er verstarb.
Er kann auch noch leben. Aber die Märchenoma kann auch aus Harry Potter vorlesen und sich das Vorlesen vergüten lassen oder etwa nicht?
Ciao
Wolfgang