Eigenes Hörspiel erstellen

Hallo

Ich habe folgende juristische Konstellation:
Bürger A möchte sein Lieblingsbuch als Hörspiel an Freunde und Verwandte verschenken. Dazu scannt er das Buch ein und bastetelt sich eine Art Drehbuch und spricht eigen entwickelte Dialoge aber auch Originaltext mit seinen Freunden ein und brennt daraus abschließend CD`s die er an seinen gesamten Freundeskreis (z.B. 50 Leute) weiter verschenkt.

Darf er das zu privaten Zwecken, ein Buch besitzt üblicherweise ein Copyright und könnte er die Arbeiten die hierfür anfallen auch „fremd vergeben“ oder macht sich diese Firma strafbar wenn Sie geschützte Werke zu Privatzwecken weiter verarbeitet- ähnlich wie beim Copyshop?

Ciao
Wolfgang

Hallo

Ich habe folgende juristische Konstellation:
Bürger A möchte sein Lieblingsbuch als Hörspiel an Freunde und
Verwandte verschenken.

Wir nehmen an, dass es dieses Buch als solches noch nicht gibt! (später noch wichtig )

Dazu scannt er das Buch ein und

…hat hier schon die erste Kopie gefertigt (noch für sich privat, o.k.)

bastetelt sich eine Art Drehbuch und spricht eigen entwickelte
Dialoge aber auch Originaltext mit seinen Freunden ein

Jetzt geht’s los, wo aufzupassen ist. Er erstellt ein neues Werk, welches aber zu großem Teil, wahrscheinlich erheblich großen Anteil, auf der Grundlage geistigen Eigentums eines anderen, dem Buchautor, besteht.

und
brennt daraus abschließend CD`s die er an seinen gesamten
Freundeskreis (z.B. 50 Leute) weiter verschenkt.

Zumindest zieht er keinen wirtschaftlichen Gewinn daraus, was aber bei Urherberechtsverletzungen zweitrangig ist.

Darf er das zu privaten Zwecken,

eingeschränkt ja

ein Buch besitzt
üblicherweise ein Copyright und könnte er die Arbeiten die
hierfür anfallen auch „fremd vergeben“

Er lebt in einem freien Land? Dann kann er vergeben was er will. Er muss noch einen finden der es annimmt.

oder macht sich diese
Firma strafbar wenn Sie geschützte Werke zu Privatzwecken
weiter verarbeitet- ähnlich wie beim Copyshop?

Ist die Firma Erfüllungsgehilfe zur Erstellung einer Privatkopie, wie im Copyshop, …Student kopiert mal ein paar Buchseiten…, ist keine Straftat erkennbar.

Interessant wäre noch wie alt das Werk ist und ob der Buchautor noch lebt bzw. wann er verstarb.

Hallo

Ich habe folgende juristische Konstellation:
Bürger A möchte sein Lieblingsbuch als Hörspiel an Freunde und
Verwandte verschenken.

Wir nehmen an, dass es dieses Buch als solches noch nicht
gibt! (später noch wichtig )

Als Buch liegt es vor, als eBook (oft) nicht.

Jetzt geht’s los, wo aufzupassen ist. Er erstellt ein neues
Werk, welches aber zu großem Teil, wahrscheinlich erheblich
großen Anteil, auf der Grundlage geistigen Eigentums eines
anderen, dem Buchautor, besteht.

Genau, das ist das Problem.

und
brennt daraus abschließend CD`s die er an seinen gesamten
Freundeskreis (z.B. 50 Leute) weiter verschenkt.

Zumindest zieht er keinen wirtschaftlichen Gewinn daraus, was
aber bei Urherberechtsverletzungen zweitrangig ist.

Mh, ja ich weiß.

Darf er das zu privaten Zwecken,

eingeschränkt ja

Was bedeutet eingeschränkt ja, wo ist die juristische Falle. Ich kann doch auch ein Hochzeitsvideo drehen mit dem Vorspann von Star Wars, ohne das es Ärger gibt, außer ich führ das Öffentlich vor?

ein Buch besitzt
üblicherweise ein Copyright und könnte er die Arbeiten die
hierfür anfallen auch „fremd vergeben“

Er lebt in einem freien Land? Dann kann er vergeben was er
will. Er muss noch einen finden der es annimmt.

Da wollte ich in Aktion treten, es sozusagen als „Dienstleistung“ anbieten.

Ist die Firma Erfüllungsgehilfe zur Erstellung einer
Privatkopie, wie im Copyshop, …Student kopiert mal ein paar
Buchseiten…, ist keine Straftat erkennbar.

Was, wenn er teures Handbuch komplett fotokopiert, macht er sich dann strafbar? (meiner Meinung nach nicht, wird durch Urheberrechtsabgabe geregelt?)

Ich würde so eine Arbeit zudem mit den Insignien des Auftraggebers versehen, sodaß für die kommerzielle und dann mißbräuchliche Nutzung erhebliche kriminelle Energie notwendig wäre, von der ich als Auftragnehmer aber nicht ausgehe, obwohl digitalisierte Daten sehr schwer zu schützen sind.

Interessant wäre noch wie alt das Werk ist und ob der
Buchautor noch lebt bzw. wann er verstarb.

Er kann auch noch leben. Aber die Märchenoma kann auch aus Harry Potter vorlesen und sich das Vorlesen vergüten lassen oder etwa nicht?

Ciao
Wolfgang

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Problematisch
Bei der Auslegung der Urheberrechtsangelegenheiten gibt es selbst unter Experten/Anwälten usw. unterschiedliche Auslegungen, selbst abweichende Urteile verschiedener Gerichte.

Man sollte sich also besser an der schärfsten Betrachtung orientieren.

Als Buch liegt es vor, als eBook (oft) nicht.

D.h. aber auch, dass es als eBook verlegt wurde. Unabhängig davon ob es meist vergriffen ist oder nicht!

Was bedeutet eingeschränkt ja, wo ist die juristische Falle.
Ich kann doch auch ein Hochzeitsvideo drehen mit dem Vorspann
von Star Wars, ohne das es Ärger gibt, außer ich führ das
Öffentlich vor?

Ja, man kann auch die komplette Story von StarWars Episode 1 mit seinem Bekanntenkreis nachstellen und verfilmen. Aber nicht öffentlich vorführen oder vermarkten usw.

Da wollte ich in Aktion treten, es sozusagen als
„Dienstleistung“ anbieten.

Dienstleistung von wem für wen? Klingt nach geschäftlicher Aktivität, also eher untersagt.

Er kann auch noch leben.

Ab gewissen Fristen/Todesjahren sind Werke wieder verwertbar. Was glaubst du wovon lebt Dieter Bohlen.

Aber die Märchenoma kann auch aus
Harry Potter vorlesen und sich das Vorlesen vergüten lassen
oder etwa nicht?

Jein. Darf ein Kino einen urheberrechtlich geschützten Film vorführen und sich das Vorführen in deren Räumlichkeit bei angenehmer Atmosphäre und Popcorn vergüten lassen? = Ja, aber der Inhaber muss für den Film zahlen an seinen Verleiher usw.

Macht Oma das öffentlich und nimmt Geld, muss sie an J.K. Rowling zahlen, soviel wie J.K. verlangt.

Bei der Auslegung der Urheberrechtsangelegenheiten gibt es
selbst unter Experten/Anwälten usw. unterschiedliche
Auslegungen, selbst abweichende Urteile verschiedener
Gerichte.

D.h. aber auch, dass es als eBook verlegt wurde. Unabhängig
davon ob es meist vergriffen ist oder nicht!

Jein, z.B.
habe ich selbst Bücher eingescannt und per OCR Software zu Textfiles gewandelt, die Fehlerquote sorgte dafür, daß ich persönliche Korrekturen vornehmen mußte

Ja, man kann auch die komplette Story von StarWars Episode 1
mit seinem Bekanntenkreis nachstellen und verfilmen. Aber
nicht öffentlich vorführen oder vermarkten usw.

Dienstleistung von wem für wen? Klingt nach geschäftlicher
Aktivität, also eher untersagt.

Ein Fotograf dürfte für Hochzeitsfotos eines Paare keine Fotos machen, die das Paar als Luke Skywalker und Prinzessin Leia zeigt, sondern müßte sich die Genehmigung von Lucasarts holen?

Jein. Darf ein Kino einen urheberrechtlich geschützten Film
vorführen und sich das Vorführen in deren Räumlichkeit bei
angenehmer Atmosphäre und Popcorn vergüten lassen? = Ja, aber
der Inhaber muss für den Film zahlen an seinen Verleiher usw.

Also Titanic mit Freunden als Geburtstagsevent in einem Kino ist verboten, wenn die Century Fox nicht explizit ihr ok gibt?

Was ist mit dem Hochzeits DJ, der zahlt Gema, muß aber nicht jeden Künstler extra fragen, ob er Song XY spielen darf.

Macht Oma das öffentlich und nimmt Geld, muss sie an J.K.
Rowling zahlen, soviel wie J.K. verlangt.

z.B. in einem Seniorenheim zu Weihnachten-verboten?

Ciao
Wolfgang

hallo,

der bürger A sollte es sich ganz einfach machen und den autor des buches fragen, ob er was dagegen habe. in einer vielzahl der fälle würde der bürger A darob erstaunt sein, wie schnell ein vermeintliches problem sich lösen läßt.

schöne grüße
ann

D.h. aber auch, dass es als eBook verlegt wurde. Unabhängig
davon ob es meist vergriffen ist oder nicht!

Jein, z.B.
habe ich selbst Bücher eingescannt und per OCR Software zu
Textfiles gewandelt, die Fehlerquote sorgte dafür, daß ich
persönliche Korrekturen vornehmen mußte

Rein privat alles kein Problem.

Ein Fotograf dürfte für Hochzeitsfotos eines Paare keine Fotos
machen, die das Paar als Luke Skywalker und Prinzessin Leia
zeigt, sondern müßte sich die Genehmigung von Lucasarts holen?

Wenn sich das Paar selbst so verkleidet hat kann er fotografieren.

Also Titanic mit Freunden als Geburtstagsevent in einem Kino
ist verboten, wenn die Century Fox nicht explizit ihr ok gibt?

O.k. wusste ich nicht. Ansonsten liegt das im Ermessen des Kinobetreibers.

Was ist mit dem Hochzeits DJ, der zahlt Gema, muß aber nicht
jeden Künstler extra fragen, ob er Song XY spielen darf.

Klaro, die GEMA ist genau dafür da. Er hat damit für Aufführung bezahlt.

Macht Oma das öffentlich und nimmt Geld, muss sie an J.K.
Rowling zahlen, soviel wie J.K. verlangt.

z.B. in einem Seniorenheim zu Weihnachten-verboten?

Öffentlich ist öffentlich. Tritt Oma als Gast auf und erhält eine Vergütung dafür ist dies klar wie bereits ausgeführt. Ist Oma selbst Insasse und liest ihren Mitbewohnern in kleiner Runde aus einem Buch vor ist das privat und J.K. geht leer aus.

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Aber, Urheberrechtsverletzung ist keine Kleinigkeit, da bereits Freiheitsstrafe vorgesehen ist.