Eigenes Kind aus Haus klagen. zahlt Rechtschutzversicherung?

Hallo,
fiktiver Fall. Der erwachsene Sohn hat seine Ausbildung abgebrochen, er will weder eine neue beginnen noch einer Arbeit nachgehen. Er wohnt mietfrei im Haus der Eltern. Mietvertrag gibt es keinen.
Wie bekommt man den Sohn aus der Wohnung?
Ich denke, eine schriftlich Aufforderung, auszuziehen mit einer Frist von 3 Monaten ist angemessen.
Aber was, wenn er dann nicht freiwillig auszieht? Kann man ihn einfach des Hauses verweisen und ggfs. die Polizei zur Unterstützung hinzuziehen?
Oder muss man eine Räumungsklage anstrengen? Falls letzteres, in welchen Bereich einer Rechtschutzversicherung fällt das? Privat oder Wohnen?

Danke
VG
Martin

Klar so ein Sohn hat weniger Rechte als ein Mieter. Ich würde mal keine Wäsche (oder Maschine abschließen), kein Internet, kein Essen, kein TV anfangen. Und morgens um 6 die Kreissäge anwerfen.
Und wegen der Ausbildung mal das Gespräch suchen.
Kaum anzunehmen das die Rechtschutz das zahlt, aber ruf die doch einfach an.

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Aber wenn hier zwölfunddreißig Leute sagen, dass das klappt, dann übernimmt die Rechtschutzversicherung das bestimmt…

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