Eigenes Praktikum anstelle Weiterbildung der AA?

Hallo Gemeinde,

ich habe mal ein Frage an Euch und bräuchte mal Eure Hilfe:

Person A ist zur Zeit arbeitslos und erhält Alg I. A war vor seiner Arbeitslosigkeit Sachbearbeiter im Einkauf.
Heute erhielt Person A mit der Post ein Schreiben von der Arbeitsagentur, in dem er aufgefordert wurde, eine berufspraktische Weiterbildung über 4 Monate in Vollzeit anzutreten.

Jetzt meine Frage: Ist es möglich, dass sich A selbst ein Praktikum besorgt, dies anstelle der Weiterbildung macht und somit weiter Alg I erhält?

Die Weiterbildung von der Arbeitsagentur ist nicht berufsbezogen auf As frühere Tätigkeit und daher eher nutzlos.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht sowie Satzteile (wg. FAQ) editiert (kursiv)

Gegenfrage
Hallo freddy

Jetzt meine Frage, ist es möglich, dass A sich selbst ein Praktikum besorgt, dies anstelle der Weiterbildung macht und somit weiter Alg I erhält?

Hat die Person A denn schon mit ihrem Sachbearbeiter B darüber gesprochen und gefragt, ob das möglich ist?

Eigentlich sollte nichts dagegen sprechen. Manchmal sind jedoch Verträge mit irgendwelchen Weiterbildungsfirmen abgeschlossen worden, die dann ein ganzes Kontingent von Arbeitslosen beinhalten, und dann wird das sehr ungern gesehen, wenn einer da nicht mitmacht.

Da den Argumenten für ein selbstgesuchtes Praktikum jedoch kaum sachlich widersprochen werden kann, wenn das offizielle Ziel (Erhöhung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt) dabei nicht aus den Augen verloren wird, sollte es möglich sein, sich im Gespräch mit B, oder ggf. dessen Vorgesetztem oder wiederum dessen Vorgesetztem oder auch zur Not mittels Klage, durchzusetzen.

Ein alternativer möglicher Praktikumsplatz (oder besser mehrere) sollte aber dann schon genannt werden können.

Die Weiterbildung von der Arbeitsagentur ist nicht berufsbezogen auf As frühere Tätigkeit und daher eher nutzlos.

Scheint das Übliche zu sein…

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Ich hoffe, es hilft.

Viele Grüße

MOD: Satzteile analog zu Ursprungsposting editiert

hallo freddy,

ich denke nicht, dass das so einfach geht. laut gesetz muss jeder, der eine bestimmte zeit lang arbeitslos ist (auch wenn gerade frisch arbeitslos geworden), an irgendeiner massnahme teilnehmen.

angenommen, A muss jetzt auch in eine massnahme, damit die statistik erfüllt ist, dann wird es schwer sein, diese nicht anzutreten.

diese mehrmonatigen trainingsmassnahmen sind in der regel inkl. praktikum. das unternehmen darf man sich natürlich selbst aussuchen. gab es dazu noch keine infoveranstaltung?

vielleicht passt ja doch beides zusammen?

ein „praktikum“ nur zur erlangung bestimmter fähigkeiten wird nicht gerne gesehen. nur wenn eine einstellung dahinterstehen könnte, wird eine solche „betriebliche trainingsmassnahme“ gerne unterstützt.

will sagen: natürlich kann A sich weiter bewerben und im vorfeld gerne eine kostenfreie einarbeitungszeit anbieten. vielleicht kommt A so schneller an eine arbeit, als über die massnahme vom amt…?

Good Luck!

Paragraphenmaus

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert