Hallo Leute,
heute habe ich mal einige Fragen:
Ich habe am 30.12.03 den Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung (zur Eigennutzung)unterzeichnet. Der Grundbuchantrag liegt noch zur Eintragung im Grundbuchamt vor. Die Wohnung muss vor Bezug noch komplett renoviert werden. Der Einzugstermin wird vorrauss. der 1.5.04 sein.
Kann ich den Kauf bzw. evtl. auch die Renovierungskosten irgendwie steuerlich absetzen?
Ist für die Steuer das Datum des Kaufvertrages ausschlaggebend oder der Grundbucheintrag bzw. Bezugstermin der Wohnung?
Ist es evtl. besser, einen Steuerberater für den Lohnsteuerjahresausgleich zu beauftragen oder kann ich das auch selbst?
Bis jetzt habe ich meine Steuererklärung immer mit WISO Steuer gemacht und das hat auch immer gut geklappt. Allerdings wären mit der Wohnung dann evtl. besondere Anforderungen fällig…
Schon mal im voraus vielen Dank für eure Hilfe.
Gruss aus Lebkuchencity
Stern von Rio