Eigenhändige Kürzung Unterhalt

Hallo zusammen,

ist ein Unterhaltspflichtiger berechtigt eigenhändig den Unterhalt zu kürzen. Insbesondere wenn der Unterhalt gerichtlich festgelegt wurde?

Zum Beispiel:

  1. Der Unterhaltspflichtige Elternteil kürzt den Kindesunterhalt um 50 €, weil es der Meinung ist, er hätte auch Kosten für Anschaffung während des Umgangskontakt und diese wären abzuziehen.

  2. Ein(e) Ehegattenunterhaltspflichtige® kürzt den Ehegattenunterhalt um 30 € aufgrund eines vermeintlichen Schadens den der/die Zahlungsberechtigte® verursacht haben soll. Zum Beispiel weil der Verlust eines Kleidungsstückes des gemeinsamen Kindes dem Berechtigten seitens des Pflichtigen angerechnet wird.

Grüße
Bori

Hallo,
nein hat er nicht. Wenn der Unterhalt gerichtlich fest gelegt wurde dann kann es auch nur von dem Gericht oder dem JA abgeändert werden.

Der Unterhalt kann auch nicht wegen Ausgaben gekürzt werden denn die hälfte vom Kindergeld ( also 92,00 Euro ) wird vom Unterhalt abgezogen was für genau diese Zwecke gedacht ist. Heißt wenn laut Ddt der Unterhalt bei 392 Euro liegt werden die 92, Euro abgezogen was bedeutet das der Unterhaltsanspruch bei 300 Euro liegt.
Gruß Sunny