Hallo zusammen,
ist ein Unterhaltspflichtiger berechtigt eigenhändig den Unterhalt zu kürzen. Insbesondere wenn der Unterhalt gerichtlich festgelegt wurde?
Zum Beispiel:
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Der Unterhaltspflichtige Elternteil kürzt den Kindesunterhalt um 50 €, weil es der Meinung ist, er hätte auch Kosten für Anschaffung während des Umgangskontakt und diese wären abzuziehen.
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Ein(e) Ehegattenunterhaltspflichtige® kürzt den Ehegattenunterhalt um 30 € aufgrund eines vermeintlichen Schadens den der/die Zahlungsberechtigte® verursacht haben soll. Zum Beispiel weil der Verlust eines Kleidungsstückes des gemeinsamen Kindes dem Berechtigten seitens des Pflichtigen angerechnet wird.
Grüße
Bori