Ehepaar A besitzt ein Eigenheim. Dieses befindet sich aber auf dem Grundstück der Eltern des Ehemanns. Der Ehemann ist Einzelkind und somit Alleinerbe des Grundstücks. Der Ehemann möchte das Eigenheim im Todesfall seiner Frau vererben, so dass sie dieses evtl. auch verkaufen könnte. Ist dies möglich, sollten die Eltern des Ehemanns bei dessen Tod noch am leben sein ?
Servus,
wenn kein Erbbaurecht bestellt ist und wenn es sich nicht um einen Altfall nach Immobilienrecht der DDR handelt, hat der Ehemann durch den Bau seinen Eltern einen bedeutenden Wert geschenkt.
Die Eltern sind Eigentümer des Grundstücks. Das Gebäude ist gem. § 94 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und gehört somit den Eltern.
Wenn der Ehemann glaubt, er sei Eigentümer des Gebäudes, kann ihn ein Blick ins Grundbuch von diesem Irrtum heilen. Es gehört den Eltern und nur diese können über das Grundstück verfügen - der Ehemann hat erst etwas zu sagen, wenn ihm das Grundstück (mitsamt Gebäude, das gehört nämlich zum Grundstück) gehört.
Schöne Grüße
MM
Hallo Oliver,
Du hattest diese Frage doch schon vor ein paar Tagen gestellt, scheint mir?
Beschreib doch mal bitte: Wie kommt es, dass Gebäude und Grund und Boden verschiedenen Eigentümern gehören? Ist da ein Erbbaurecht im Spiel? Handelt es sich um irgendeinen Altfall nach Immobilienrecht der DDR?
Schöne Grüße
MM
Hallo Aprilfrisch,
das Haus wurde im Garten des Elternhauses des Ehemanns gebaut, die Eltern möchten das Grundstück aber noch nicht überschreiben. Mit Immobilienrecht der DDR hat es nichts zu tun.
LG
Hallo,
vielen Dank für die Info.
LG