ich habe im November 2000 eine Eigentumswohnung gekauft und erhalte
seitdem die Eigenheimzulage. Aus Jobgründen steht nun im Raum, dass ich eventuell die Wohnung zum 1. Februar 2004 vermieten kann/muss. Frage: Ab wann fällt die Eigenheimzulage weg? Bereits für 2004 oder erst für 2005 - ist dies abhängig davon, ab welchem Monat der Mietvertrag geschlossen wird?
vielen Dank für den Link. Ist denn der Absatz 3 wirklich so zu verstehen, dass, wenn ich in zwei Jahren die Wohnung wieder selbst nutze, die Eigenheimzulage wieder gewährt wird?
„Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erneut vor, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.“