Frage: Ist es möglich die EHF für dieselbe Wohnung 2-mal zu bekommen?
Hintergrund: Die Wohnung gehört mir, nach Trennung/Scheidung will meine Frau (Gütertrennung) die ETW übernehmen, sofern sie die Förderung bekommt!
gerade bei scheidungen sollte ein steuerberater zu rate gezogen werden. hier kommt es mitunter auf tage an (wann wem die butze gehört)… es sollte nicht am falschen ende gespart werden.
ja, es geht. jeder steuerpflichtige kann die EHZ einmal in anspruch nehmen. und wenn die ehegatten nun zusammen ein haus gefördert haben, dann dürfen sie auch zwei förderungen in anspruch nehmen. probleme gibt es immer in der konstellation, wenn bisher die ehegatten A & B eigentümer waren, dann die scheidung kommt, A von B den miteigentumsanteil übernimmt, dann kommt es bei der ZWEITEN eigenheimzulage auf das „timing“ an:
datum der scheidung
datum des verkaufs
datum des aus/einzugs
hier muss man genau aufpassen, sonst sind schnell paar tausend euro „durch die lappen“.
Eben, daß war ja die Überlegung!
Jede Person (dt.) kann die EHZ in Anspruch nehmen!
Bei uns war das eben ich (A). Dazu die Gütertrennung.
Dann kann B (meine jetzige noch-Frau) die EHZ auch erhalten!
Nur: geht das gleich! (gerade getrennt; noch nicht geschieden)
Ich will das ja ermöglichen, befürchte nur, daß es in einm jahr keine EHZ mehr gibt!
Gibt es was wo ich nachlesen kann, oder mögl.weise Urteile dazu!
Vielleicht findest Du in den Links in folgendem Abschnitt was hilfreiches: http://www.klicktipps.de/geldtipps-eigenheimzulage.h…
Oder es bringt wenigstens den Steuerberater auf ein paar gute Ideen.
Er muss aber für so eine Aktion seeehr gut informiert sein.
Wenn das Finanzamt hinterher NEIN sagt, war das Geld für Steuerberater, Notar, Grundbucheinträge und Grundsteuer umsonst.
Sind diese Kosten überhaupt niedriger als die für Euch zu erwartende EHZ?
Sonst lohnt sich das manöver nämlich von vorneherein nicht.
Gruß JoKu
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sind diese Kosten überhaupt niedriger als die für Euch zu
erwartende EHZ?
hi,
in 8 jahren sind kinderlos bis zu 10.000 EUR drin, dazu muss das objekt „nur“ 125.000 EUR kosten. sofern es keine kleine ETW auf dem dorfe ist, sollte es schon der max.betrag werden.
Sind diese Kosten überhaupt niedriger als die für Euch zu
erwartende EHZ?
hi,
in 8 jahren sind kinderlos bis zu 10.000 EUR drin, dazu muss
das objekt „nur“ 125.000 EUR kosten. sofern es keine kleine
ETW auf dem dorfe ist, sollte es schon der max.betrag werden.
gruss vom
showbee
Tja, dann bleibt die Frage, was (falls das beschriebene Manöver überhaupt möglich ist) an Notar-, Bank-, Grundbuch- und Grunbdsteuerkosten anfallen würde.
Tja, dann bleibt die Frage, was (falls das beschriebene
Manöver überhaupt möglich ist) an Notar-, Bank-, Grundbuch-
und Grunbdsteuerkosten anfallen würde.
hi,
wenn man es richtig macht, sollte keine grunderwerbsteuer anfallen (erwerbe zwischen ehegatten sind steuerfrei) notar & grundbuch fallen i.d.R. mit jeweils ca. 0,5% zu buche. also 1%!