Eigenheimförderung

Hallo,
hoffe der Artikel ist hier richtig!

Frage: Ist es möglich die EHF für dieselbe Wohnung 2-mal zu bekommen?
Hintergrund: Die Wohnung gehört mir, nach Trennung/Scheidung will meine Frau (Gütertrennung) die ETW übernehmen, sofern sie die Förderung bekommt!

Wer kann was dazu sagen?

Danke
Wolfgang

hi,

gerade bei scheidungen sollte ein steuerberater zu rate gezogen werden. hier kommt es mitunter auf tage an (wann wem die butze gehört)… es sollte nicht am falschen ende gespart werden.

gruss vom

showbee

Hallo showbee,
is schon klar!
Es geht mir darum ob es grundsätzlich geht oder nicht!
Wenn ich das weiß mach ich nen Termin mit einem SteuBer.

Also: Hat Jemand Kenntnisse?

Danke

Also: Hat Jemand Kenntnisse?

hi,

ja, es geht. jeder steuerpflichtige kann die EHZ einmal in anspruch nehmen. und wenn die ehegatten nun zusammen ein haus gefördert haben, dann dürfen sie auch zwei förderungen in anspruch nehmen. probleme gibt es immer in der konstellation, wenn bisher die ehegatten A & B eigentümer waren, dann die scheidung kommt, A von B den miteigentumsanteil übernimmt, dann kommt es bei der ZWEITEN eigenheimzulage auf das „timing“ an:

  1. datum der scheidung
  2. datum des verkaufs
  3. datum des aus/einzugs

hier muss man genau aufpassen, sonst sind schnell paar tausend euro „durch die lappen“.

also: http://www.steuerberatersuchservice.de/suchservice/

gruss vom

showbee

Eben, daß war ja die Überlegung!
Jede Person (dt.) kann die EHZ in Anspruch nehmen!
Bei uns war das eben ich (A). Dazu die Gütertrennung.
Dann kann B (meine jetzige noch-Frau) die EHZ auch erhalten!
Nur: geht das gleich! (gerade getrennt; noch nicht geschieden)
Ich will das ja ermöglichen, befürchte nur, daß es in einm jahr keine EHZ mehr gibt!
Gibt es was wo ich nachlesen kann, oder mögl.weise Urteile dazu!

Gruß
Wolfgang

Vielleicht findest Du in den Links in folgendem Abschnitt was hilfreiches:
http://www.klicktipps.de/geldtipps-eigenheimzulage.h…
Oder es bringt wenigstens den Steuerberater auf ein paar gute Ideen.
Er muss aber für so eine Aktion seeehr gut informiert sein.

Wenn das Finanzamt hinterher NEIN sagt, war das Geld für Steuerberater, Notar, Grundbucheinträge und Grundsteuer umsonst.
Sind diese Kosten überhaupt niedriger als die für Euch zu erwartende EHZ?
Sonst lohnt sich das manöver nämlich von vorneherein nicht.

Gruß JoKu

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sind diese Kosten überhaupt niedriger als die für Euch zu
erwartende EHZ?

hi,

in 8 jahren sind kinderlos bis zu 10.000 EUR drin, dazu muss das objekt „nur“ 125.000 EUR kosten. sofern es keine kleine ETW auf dem dorfe ist, sollte es schon der max.betrag werden.

gruss vom

showbee

Sind diese Kosten überhaupt niedriger als die für Euch zu
erwartende EHZ?

hi,

in 8 jahren sind kinderlos bis zu 10.000 EUR drin, dazu muss
das objekt „nur“ 125.000 EUR kosten. sofern es keine kleine
ETW auf dem dorfe ist, sollte es schon der max.betrag werden.

gruss vom
showbee

Tja, dann bleibt die Frage, was (falls das beschriebene Manöver überhaupt möglich ist) an Notar-, Bank-, Grundbuch- und Grunbdsteuerkosten anfallen würde.

Gruß JoKu

Tja, dann bleibt die Frage, was (falls das beschriebene
Manöver überhaupt möglich ist) an Notar-, Bank-, Grundbuch-
und Grunbdsteuerkosten anfallen würde.

hi,

wenn man es richtig macht, sollte keine grunderwerbsteuer anfallen (erwerbe zwischen ehegatten sind steuerfrei) notar & grundbuch fallen i.d.R. mit jeweils ca. 0,5% zu buche. also 1%!

gruss vom

showbee