Eigenheimförderung nach Trennung

Sachverhalt: Ein Ehepaar erwirbt in 2004 eine ETW und bekommt die „alte“ Eigenheimförderung bis 2011.Beide stehen zu 50% im Grundbuch.Kann der nichtausziehende Partner nach einer Trennung die volle Förderung auf sich übertragen lassen? Und, ist es möglich die ETW auch grundbuchtechnisch auf den dort weiter wohnenden Partner zu übertragen? Was sagen die Banken dazu? Der Abtrag kam doch eh immer von einem und demselben Konto…

Sachverhalt: Ein Ehepaar erwirbt in 2004 eine ETW und bekommt
die „alte“ Eigenheimförderung bis 2011.Beide stehen zu 50% im
Grundbuch.Kann der nichtausziehende Partner nach einer
Trennung die volle Förderung auf sich übertragen lassen? Und,
ist es möglich die ETW auch grundbuchtechnisch auf den dort
weiter wohnenden Partner zu übertragen? Was sagen die Banken
dazu?

2 Schuldner sind besser als Einer…probieren kann man es , dürfte aber wohl eher schwierig sein

Der Abtrag kam doch eh immer von einem und demselben

Konto…

Was sagen die Banken
dazu? Der Abtrag kam doch eh immer von einem und demselben

Das hängt davon ob, ob die Bank der Meinung ist, dass der verbleibende Eigentümer auch allein in der Lage ist, den Kredit zu bedienen. Zu beachten ist hierbei, dass sich das verfügbare Einkommen durch die Trennung vermindern kann (höhere Steuerlast, Unterhaltszahlungen etc.).

Muss der dort noch wohnende Eigentümer den anderen Miteigentumsanteil nach Absprache mit der Bank offiziell " hinzukaufen" (sofern diese dazu überhaupt bereit ist!!!) um die steuerliche Förderung über die Restlaufzeit zu erhalten??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Muss der dort noch wohnende Eigentümer den anderen
Miteigentumsanteil nach Absprache mit der Bank offiziell "
hinzukaufen" (sofern diese dazu überhaupt bereit ist!!!) um

Das auf jeden Fall, denn wozu sollte er sonst das gesamte Darlehen übernehmen ?

die steuerliche Förderung über die Restlaufzeit zu erhalten??

Das kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, ich vermute es.