Ich trage mich mit dem Gedanken, ein kleineres Wohnhaus zu bauen, das zunächst als Ferienhaus genutzt werden soll, aber als späterer Alterswohnsitz geplant ist. Das Haus befindet sich nicht im Ort des Hauptwohnsitzes. Weiss jemand, ob die Möglichkeit besteht, für dieses Bauvorhaben die Eigenheimzulage zu beziehen? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Hi!
Zu Deiner Frage kurz ein Zitat aus dem Eigenheimzulagengesetz:
§ 2 Begünstigtes Objekt
(1) Begünstigt ist die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung. Nicht begünstigt ist eine Ferien- oder Wochenendwohnung oder eine Wohnung, für die Absetzungen für Abnutzung als Betriebsausgaben oder Werbungs- kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden oder § 52 Abs. 15 Satz 2 oder 3 oder Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt. Nicht begünstigt sind auch eine Wohnung oder ein Anteil daran, die der Anspruchsberechtigte von seinem Ehegatten anschafft, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Anschaffung die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.
Das komplette Gesetz findest Du hier:
http://www.steuernetz.de/gesetze/eigzulg/20001219/
Um Deine Frage zu Beantworten: Solange Du es als Ferienhaus definierst, sieht es schlecht aus. Ich würde meinen Hauptwohnsitz dorthin verlegen. Dann wird es nämlich zum förderungsfähigen Eigenheim, solange alle weiteren Vorraussetzungen erfüllt sind. Deinen derzeitigen Hauptwohnsitz würde ich in diesem Fall als Zweitwohnsitz definieren, unter Umständen würde sich dies steuerlich auch noch rechnen, wenn Du z.Bsp. aus beruflichen Gründen diesen Zweitwohnsitz unterhältst. Aber das könnte dir ggf. ein Steuerberater besser erklären.
Ich hoffe, es hat Dich weitergebracht.
So long.
Mathias
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