Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Gewährung der Eigenheimzulage durch das Finanzamt wenn ein Haus gemeinsam gekauft wurde? In unserem Fall habe wir (unverheiratet) eine 1/3 zu 2/3 Aufteilung und auch so eintragen lassen. Ich habe eine Aussage vom Steuerberater das der Beantragende auch nur 1/3 bzw. 2/3 der Eigenheimzulage erhält oder beide zusammen beantragen müssen, was aber eine Zulage bei einem (eventuelle) anderen Haus dann ausschliesst. Vom Finanzierungsmakler habe ich die Aussage das ein Teil die volle Zulage beantragen kann wenn der Anteilige Kaufpreis 100.000 DM übersteigt.
Wenn jemand Erfahrung in dieser Sache hat bitte Info.
Danke!
Hi,
die Broschüre des Finanzamts „Das Finanzamt und der Bauherr, die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums“ würde ich empfehlen (siehe mein Posting).
Zur Rechtslage:
Nutzen die Miteigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung die Wohnung gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken, so erhält jeder Miteigentümer den Fördergrundbetrag entsprechend seiner Miteigentumsquote. Insgesamt wird in diesem Fall der Fördergrundbetrag für das Objektzwischen den Miteigetümern aufgeteilt.
Bei beiden Miteigentümern tritt Objektverbrauch ein. Als ein Objekt werden aber die Anteile von Ehegatten auch behandelt, wenn die Ehegatten vor Eintritt der Ehe Eigenheimzulage in Anspruch genommen haben und im Laufe des Förderzeitraums oder später geheiratet haben!! Fundstelle BMF Erlass vom 10.2.98 BStBl 98 I 190 TZ 39. (Nur ein Tipp, von mir aus müsst ihr nicht heiraten).
Dort in TZ 64 steht, dass eine abweichende Verteilung des Fördergrundbetrags unbeachtlich ist. Irgendwelche Vereinbarungen zwischen euch werden also nicht anerkannt.
Viele Grüße
Cirwalda
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