Eigenheimzulage

Hallo zusammen,
vielleicht war der Eintrag bei Immobilien ja falsch, ich probier es hier noch einmal, vielleicht gibts ja eine Antwort.
Hat jemand Erfahrung mit der Gewährung der Eigenheimzulage durch das Finanzamt wenn ein Haus gemeinsam gekauft wurde? In unserem Fall habe wir (unverheiratet) eine 1/3 zu 2/3 Aufteilung und auch so eintragen lassen. Ich habe eine Aussage vom Steuerberater das der Beantragende auch nur 1/3 bzw. 2/3 der Eigenheimzulage erhält oder beide zusammen beantragen müssen, was aber eine Zulage bei einem (eventuelle) anderen Haus dann ausschliesst. Vom Finanzierungsmakler habe ich die Aussage das ein Teil die volle Zulage beantragen kann wenn der Anteilige Kaufpreis 100.000 DM übersteigt.
Wenn jemand Erfahrung in dieser Sache hat bitte Info.
Danke!

vielleicht war der Eintrag bei Immobilien ja falsch, ich
probier es hier noch einmal, vielleicht gibts ja eine Antwort.

hi darwin,

*feix* du schreibst selber, das du bei einem StB warst, warum postest du nicht im brett für steuerrecht???

Hat jemand Erfahrung mit der Gewährung der Eigenheimzulage
durch das Finanzamt wenn ein Haus gemeinsam gekauft wurde? In
unserem Fall habe wir (unverheiratet) eine 1/3 zu 2/3
Aufteilung und auch so eintragen lassen. Ich habe eine Aussage
vom Steuerberater das der Beantragende auch nur 1/3 bzw. 2/3
der Eigenheimzulage erhält oder beide zusammen beantragen
müssen, was aber eine Zulage bei einem (eventuelle) anderen
Haus dann ausschliesst. Vom Finanzierungsmakler habe ich die
Aussage das ein Teil die volle Zulage beantragen kann wenn der
Anteilige Kaufpreis 100.000 DM übersteigt.

also, ich gehe davon aus, das ihr zusammen in einem haus also in einer wohnung i.s.d. gesetzes wohnt. dann ist natuerlich die eigenheimzulage nur einmal möglich. von den 5.000 DM (wenn ihr über die 100.000 DM kommt) werden dann 1/3 auf den einen und 2/3 auf den anderen festgesetzt. für beide tritt dann objektverbrauch ein, wenn sie unverheiratet sind. die aussage des maklers, das 2 x 5.000 DM abgegriffen werden können, wenn das haus über 200.000 DM gekostet hat gilt nur, wenn auch 2 abgegrenzte und einzeln nutzfähige wohnungen entstanden sind. dies ist meist der fall, wenn eine einliegerwohnung unentgeltlich für die mama mitgebaut wird. im fall des zusammenwohnens unter einem dach gilt das nicht.

ich gehe davon aus, das der StB hier sich wohl er mit einem steuergesetz auskennt als der immomakler :wink:

gruss vom

showbee, der im steuerbüro arbeitet…