Eigenheimzulage

Hi,
mein Bruder bekommt seit 5 Jahren Eigenheimzulage. Vor etwa 2 Jahren ist seine Freundin zu ihm gezogen. Nun erwartet sie ein Kind. Wie funktioniert das mit der Eigenheimzulage? Wird die für die restlichen 3 Jahre gezahlt oder ab dem Zeitpunkt wo das Kind geboren wurde 8 Jahre lang?

Zudem kommt leider noch, daß die Wohnung für 3 Personen zu klein ist und bereits darüber nachgedacht wird die Wohnung zu verkaufen und ein Haus zu kaufen. Seine Freundin hat noch nie Eigenheimzulage bekommen. Was ist wenn sie jetzt Heiraten, wird nochmal die Eigenheimzulage für das Haus gezahlt?

Claudia

Moien!

Da keiner antwortet schonmal das was ich weiß ;o)))

Beim neuen haus kann die Frau die Eigenheimzulage beantragen, muß dann aber antürlich auch als Miteigentümerin eingetragen sind.

Das „Kindergeld“ gibts sowiet ich mich erinnere „nur“ für den Rest der Laufzeit der Eigenheimzulage…

Bernd

Hallo Claudia,

Wird die
für die restlichen 3 Jahre gezahlt oder ab dem Zeitpunkt wo
das Kind geboren wurde 8 Jahre lang?

die Zulage wird für die restlichen Jahre gezahlt. So ist das bei ns und so wird es wohl (leider) immer sein.

Zudem kommt leider noch, daß die Wohnung für 3 Personen zu
klein ist und bereits darüber nachgedacht wird die Wohnung zu
verkaufen und ein Haus zu kaufen. Seine Freundin hat noch nie
Eigenheimzulage bekommen. Was ist wenn sie jetzt Heiraten,
wird nochmal die Eigenheimzulage für das Haus gezahlt?

Wenn das Haus beiden je zur Hälfte gehört, kann die Ehefrau für ihre Hälfte die Förderung beantragen. Die des Ehemanns ist futsch, weil die Förderung in der Regel objektgebunden ist.

Wie das mit der Kinderzulage ist, kann ich so aus der Lameng nicht sagen.

Gandalf

Hallo,

Wenn das Haus beiden je zur Hälfte gehört, kann die Ehefrau
für ihre Hälfte die Förderung beantragen. Die des Ehemanns ist
futsch, weil die Förderung in der Regel objektgebunden ist.

hier irrt der Magier: die EHZ wird, wenn sie verheiratet sind, in voller Höhe gewährt. Sind sie nicht verheiratet, erhält die Frau die EHZ entsprechend ihrem Eigentumsanteil.

Freundliche Grüße

wolle