Eigenheimzulage

Wann muss man sich für Eigenheimzulage anmelden vor grundstück kauf oder danach ?

MfG,

Patrick

Hallo Patrick,

Wann muss man sich für Eigenheimzulage anmelden vor grundstück
kauf oder danach ?

Musst Du erst noch bauen oder steht auf diesem Grundstück schon ein Haus?

In § 2 EigZulG (Eigenheimzulagengestz) „Begünstigtes Objekt“ ist folgendes zu lesen:

_(1) Begünstigt ist die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung. Nicht begünstigt ist eine Ferien- oder Wochenendwohnung oder eine Wohnung, für die Absetzungen für Abnutzung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden oder § 52 Abs. 15 Satz 2 oder 3 oder Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt. Nicht begünstigt sind auch eine Wohnung oder ein Anteil daran, die der Anspruchsberechtigte von seinem Ehegatten anschafft, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Anschaffung die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.

(2) Ausbauten und Erweiterungen an einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung stehen der Herstellung einer Wohnung im Sinne des Absatzes 1 gleich._

Mit der Eigenheimzulage wird derjenige staatlich gefördert, der ein Haus oder eine Wohnung baut oder erwirbt und selbst nutzt (höchstens 2.556,- €/Jahr).
Sie wird beim Finanzamt beantragt und zwar üblicherweise dann, wenn man in das Objekt eingezogen ist. Meines Wissens verlangt das Finanzamt nämlich eine Kopie der Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.

Gruß
Paula

Hallo,

Sie wird beim Finanzamt beantragt und zwar üblicherweise dann,
wenn man in das Objekt eingezogen ist. Meines Wissens verlangt
das Finanzamt nämlich eine Kopie der Ummeldebescheinigung vom
Einwohnermeldeamt.

Da ich gerade so einen Antrag gestellt habe (wir sind vor 6 Monaten eingezogen), kann ich nur sagen, dass mein Finanzamt keine Ummeldebescheinigung verlangt hat.

Gruß,
Salzmann

Eigenheimzulage
Das haus muss noch gebaut werden …

Wir habe vor kurzem (8 Monaten) ein Haus gekauft und bezogen. Beim Finanzamt wurde uns gesagt, das es egal ist wann wir den Antrag abgeben. Nur sollte es innerhalb eines Jahres sein. Der Anspruch selbst soll wohl nicht verfallen.
So geschehen im Finanzamt Idar-Oberstein.

Nur die Überprüfung dauert nun schon sehr lange. Also nix mit sofort Geld, wenn die Papiere nicht vollständig sind.

Mike