Ein ähnlicher Artikel ist schon vor einiger Zeit geschrieben worden, trotzdem habe ich auch noch mal eine Frage. Wir haben 1998 uns eine Eigentumswohnung gekauft, für die wir 1998 und 1999 Eigenheimzulage erhalten haben. Nun haben wir die Wohnung verkauft, und werden im Sommer in ein neu gebautes Haus ziehen. Können wir nun die für die Wohnung noch ausstehende Förderung mit übernehmen und nach 6 Jahren dann noch mal neu beantragen, oder haben wir die 6 Jahre jetzt in „den Sand“ gesetzt? Müssen wir die für dieses Jahr gezahlte Eigenheimzulage( im März) zurückzahlen, wenn wir hier ausziehen?Und können mein Mann und ich überhaupt zweimal beantragen? Das wurde mir vom Finanzamt beim Kauf dieser Wohnung bestätigt.
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Sandra Sobotzke
Hi Sandra,
wenn das Euer erstes Haus ist, für das Ihr Eigenheimzulage oder § 10e bekommt, habt Ihr zwei Möglichkeiten:
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Das zweite Haus ist ein „Folgeobjekt“, dann bekommt Ihr hierfür noch für 5 Jahre Eigenheimzulage (3Jahre für das erste, 5 Jahre für das zweite Haus). Vorteil: Ihr könnt irgendwann nochmal ein Haus kaufen und dafür Eigenheimzulage bekommen. Nachteil: eben nur für 5 Jahre
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Das zweite Haus ist Euer „Zweitobjekt“. Vorteil: Ihr bekommt volle 8 Jahre dafür Eigenheimzulage
Nachteil: Die 5 Jahre aus dem ersten Haus sind unwiderruflich verloren.
Übrigens: Eigenheimzulage gibt es immer für ein Jahr, selbst wenn man am 2. januar auszieht, bekommt noch für das ganze jahr Eigenheimzulage.
So, das war’s
Gruß
Peter