Eigenheimzulage

moin,
leider die antwort im archiv nicht gefunden:

muss ich eigenheimzulage eigentlich in einer form zurueckzahlen, wenn ich das gefoerderte teil nach - sagen wir mal - 4 jahren wieder verkaufe?
gruss
khs

HI Karl-Heinz,

nein, das wäre mir neu, bisher war es sogar so, dass du - wenn du verheiratet bist, sogar zweimal für ein selbstgenutztes Wohneigentum in den Genuss der Eigenheimzulage ( jeweils 8 Jahre lang ) kommen kannst.

Gruß Ute