Eigenheimzulage

Hallo Leute,

Wie ist denn nun die offizielle Regelung bei der Eigenheimzulage?
Bis jetzt gilt ja noch die alte Regelung.

Was muss ich bis **wann/b> für Voraussetzungen haben, um noch nach altem Recht behandelt zu werden. Wir (ich und meine Freundin) plane, ein Haus zu bauen. Wir sind (noch) nicht verheiratet. Wir haben ein gemeinsames Kind. Mit welcher Fördersumme können wir rechnen?

Reicht der Bauantrag-Abgabetermin bis zum 30.April oder?

Wer kann mich aufklären?
Für Tipps zur Finanzierung und andere Förderprojekte (Neue Energiequellen wie Solar-, Wärmetausch-Heitung etc.) wäre ich sehr dankbar. Evtl. URL?

Gruß,
Denis**

Moin!

Wie ist denn nun die offizielle Regelung bei der
Eigenheimzulage?
Bis jetzt gilt ja noch die alte Regelung.

Und genau das ist die derzeit offizielle Regelung. Eine neue tritt erst dann in Kraft, wenn eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet wurde. Der Bundestag hat dies bereits getan. Und nun muß noch der Bundesrat zustimmen. Dieser wird jedoch mit 99%iger Wahrscheinlichkeit am 14.03. diese Änderung ablehnen. Dann werden wir abwarten müssen, wie es weitergeht. Genaueres dazu wird Dir derzeit niemand sagen können.

Was muss ich bis wann für
Voraussetzungen haben, um noch nach altem Recht
behandelt zu werden.

Der Bauantrag (oder der notarielle Kaufvertrag bei Kauf eines bestehenden Objektes) muß unbedingt vor dem Inkraftreten der Neuregelung eingereicht (bzw. abgeschlossen beim KV) sein. Dann ist der Anspruch auf die alte EHZ gesichert. Wann das genau sein wird, kann heute aber eben (s.o.) niemand sagen. Sicher ist nur: Bald.

Wir (ich und meine Freundin) plane, ein
Haus zu bauen. Wir sind (noch) nicht verheiratet. Wir haben
ein gemeinsames Kind. Mit welcher Fördersumme können wir
rechnen?

Bei einem Neubau gäbe es nach alter Förderung 8x2.556€ Grundförderung plus 8x 767€ Kinderförderung, also insgesamt etwa 26.500 €. Zur neuen „Förderung“ kann ich nix sagen, weil eben niemand weiß, was kommt.

Reicht der Bauantrag-Abgabetermin bis zum 30.April oder?

Keine Ahnung. Wenn die Neuregelung vorher in Kraft tritt, dann reicht das nicht. Wenn die NEuregelung später in Kraft tritt, dann reicht es. Such Dir das passende aus :smile:

Wer kann mich aufklären?

Ich denke, das obige müßte reichen. Wenn Du weitere Fragen hast, melde Dich :smile:

Für Tipps zur Finanzierung und andere Förderprojekte (Neue
Energiequellen wie Solar-, Wärmetausch-Heitung etc.) wäre ich
sehr dankbar. Evtl. URL?

Das Thema ist erstens sehr komplex und zweitens hier im Politikbrett wohl eher völlig OffTopic. Frag doch mal im Immobilien oder Finanzen-Brett. Da wird Dir sicher eher dazu geholfen.

Gruß vom

Dicken MD.