Eigenheimzulage

Hallo,
wir haben vor kurzem ein Haus gekauft bzw. den Notarvertrag unterschrieben. Das Haus muß allerdings erst noch gebaut werden und ist nächstes Jahr bezugsfertig. Nun soll ab 2004 die Eigenheimzulage abgeschafft werden. Heißt das etwa, dass wir keine Eigenheimzulage mehr bekommen? Oder gilt das Datum des Notarvertrages?

Bernstein

Hallo,

Auch Hallo,

Stichtag notarieller Kaufvertrag.
Der Förderungszeitraum beginnt damit. Auszahlung erst ab Einzug:

§3 EigHZulG
Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren (Förderzeitraum) in Anspruch nehmen

Fertigstellung bei Bau ist Bezugsfertigkeit

§ 10
Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Föderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist

Klar?

Gruß
Harry

?
Hallo Harry,

wie Du selber ausführst, entsteht der Anspruch auf Eigenheimzulage nach § 10 EigHZulG
mit Beginn der NUTZUNG Der hergestellten Wohnung. Und die Nutzung beginnt erst mit dem Einzug und nicht mit dem Notarvertrag?!

Das hieße wiederum, dass, -wenn die Eigenheimzulage ab dem 01.01.2004 wirklich wegfallen sollte, der Neubau aber auch er in 2004 fertig ist- ein Anspruch gar nicht erst entstehen könnte.
Oder verstehe ich hier was falsch?

Gruß,
hostrunner

Hiho,

Du siehst das prinzipiell richtig. Aber genauso wie beim letzten mal wird es auch diesmal wieder eine Übergangsregelung geben - etwas anderes wäre auch kaum mit der Verfassung vereinbar.
Es wird also ein Stichtag genannt werden und wer bis zu diesem Tag den Notarvertrag unterschreibt oder den Bauantrag einreicht erhält die Förderung obwohl der Nutzungsbeginn später erfolgt.

Siehe auch (letzter Absatz):
http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Bauen-und-W…

Gruß Stefan

wie Du selber ausführst, entsteht der Anspruch auf
Eigenheimzulage nach § 10 EigHZulG
mit Beginn der NUTZUNG Der hergestellten Wohnung. Und die
Nutzung beginnt erst mit dem Einzug und nicht mit dem
Notarvertrag?!

Das hieße wiederum, dass, -wenn die Eigenheimzulage ab dem
01.01.2004 wirklich wegfallen sollte, der Neubau aber auch er
in 2004 fertig ist- ein Anspruch gar nicht erst entstehen
könnte.
Oder verstehe ich hier was falsch?

Gruß,
hostrunner

Hallo hostrunner,

siehe hierzu § 19:
Dieses Gesetz ist erstmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung nach dem 31. Dezember 1995 mit der Herstellung des Objektes begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung oder die Genossenschaftsanteile nach dem 31. Dezember 1995 auf Grund eines nach diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat.

Bedeutet bis jetzt noch:
Um die Förderung zu bekommen, muß im Jahr 2003 der Bauantrag eingereicht bzw der KV unterschrieben werden.
Die 8 Jahre laufen bei Kauf ab Kaufvertragsdatum, bei Neubau ab Fertigstellung. Ausgezahlt wird aber erst bei tatsächlicher Nutzung.
Deswegen gibt es bei Kauf oft die „Silvesterfalle“, Kauf am 30.12. und Einzug im Januar heisst 1 Jahr Förderung verloren.

Gruß
Harry