Wenn jemand ein Haus von seinen Eltern geerbt hat, die keine Eigenheimzulage bekamen, weil sie gebaut haben, kurz bevor das Gesetz kam. Hat er einen Anspruch auf die Eigenheimzulage oder muß diese ihm verwehrt werden? Der Sterbefall war letztes Jahr Oktober. Bitte drigend beantworten. Danke vielmals.
Wenn jemand ein Haus von seinen Eltern geerbt hat, die keine
Eigenheimzulage bekamen, weil sie gebaut haben, kurz bevor das
Gesetz kam. Hat er einen Anspruch auf die Eigenheimzulage oder
muß diese ihm verwehrt werden? Der Sterbefall war letztes Jahr
Oktober. Bitte drigend beantworten. Danke vielmals.
Die EHZ gibts nur für KÄUFER von Immobilien oder für Bauherren. Grüße Annette
Das ist nicht richtig!
Wer erbt hat ebenfalls Anspruch auf EHZ. Wurde bereits EHZ beantragt kriegt diese der Erbe für die restliche Laufzeit. Wurde noch keine beantragt dann steht dem Erbe die volle EHZ zu.
Anders ist es bei Schenkungen (unentgeltlicher Erwerb). Da besteht kein Anspruch auf die EHZ. Dies gilt auch wenn der Beschenkte die Kosten der Schenkung (z.Bsp. Notar und Gerichtskosten) übernimmt.
Gruß
Rafael
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