und weil es so schön ist auch noch eine dritte frage
es geht um das thema eigenheimzulage. nun weiss ja aktuell
keiner so recht wie es damit weitergeht- deshalb würde mich
interessieren, wie die situation nach aktuellem recht
aussieht.
für mich kommt ein erwerb einer wohnung in 2003 in frage.
der einzug wäre aber sicher erst 2004. die förderung startet
ja erst mit der eigennutzung- also 2004. ich frage mich nun
ein paar dinge:
ist durch den erwerb in 2003 automatisch gesichert, daß
ich nach altem recht behandelt werde (falls dieses z.b.
zum 1.1.04 geändert wird) und muss ich dafür etwas tun
(z.b. antrag stellen) mir ist klar, daß ich dadurch ggf.
ein jahr förderung verliere…
welcher zeitraum wird zur berechnung der einkommengrenzen
in diesem fall herangezogen? erstes jahr der förderung und
vorangegangenes (also 2004&2003) oder jahr der anschaffung
und vorangegangenes (also 2003&2002)
prinzipiell frage ich mich, wie im o.g. fall die berechnung
der einkommengrenzen erfolgt- sofern 2004&2003 zählen
weiss man doch anfang 2004 noch nicht was man ende des
jahres verdient hat?!
und weil es so schön ist auch noch eine dritte frage
es geht um das thema eigenheimzulage. nun weiss ja aktuell
keiner so recht wie es damit weitergeht-
eben doch, les doch mal die 1736 Beiträge auf diesem Brett!
eben nicht!!!
Die Beiträge helfen solange überhaupt nicht weiter, wie noch nichts beschlossen ist. Aufgrund des aktuellen Vorstoßes von Koch und Steinbrück ist zwar ANZUNEHMEN, was passiert, aber eben nach wie vor noch nichts beschlossen.
Tommy
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die Eigennutzung ist sicherlich der Stichtag für die Zulage. Also kaufen und die Wohnung als Hauptwohnung anmelden, selbst auf die Gefahr, dass man auf den alten Wohnort evtl. eine Zweitwohnsteuer zahlen muss.
Falsch!
Hallo!
Die Eigennutzung gilt NICHT als Stichtag, sondern der notarielle Kaufvertrag, beginnt die Eigennutzung allerdings erst im darauf folgenden Jahr verliert man die Förderung für ein Jahr(das des Kaufs, siehe Naujahrsfalle). Maßgebend für die erteilung der EHZ sind die beiden Gehälter der Vorjahre des Kaufs, d.h. Kauf 2003 -> Gehälter von 2001+2002 maßgebend.
Die Regelung der alten EHZ gilt auf jeden Fall bis 31.12.2003, was dannach kommt weis noch keiner!
hi,
also DIESE version habe ich noch nie gehört. von wegen die zwei vorausgegangenen jahre! ich bin ziemlich sicher daß es kaufjahr und vorangegangenes ist- die frage ist nur, ob man bei verspäteter eigennutzung das ganze zu einzugsjahr und vorausgegangenes „hindrehen“ kann. daß man ein jahr förderung verliert- damit haste m.e. recht.
also das mit 1 jahr verlieren ist nicht ganz richtig
bei mir ist das auch so das ich dieses jahr ein haus kaufe, aber im kaufvertrag lasse ich lasten und nutzen auf 2004 schreiben und erst ab dem einzug 2004 beginnt dann die förderung bzw. kann man ja erst die förderung beantragen
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