Eigenheimzulage

Wer kann helfen ?
Besteht eine Berechtigung auf Eigenheimzulage, wenn man ein Haus anschafft und der Verkäufer noch für ca. 8 Monate im Haus wohnt und an den Käufer Miete zahlt.

M. f. G.
Robin

Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur, wenn die Wohnung selbst genutzt wird oder unentgeltlich an Angehörige überlassen wird. Bei Kauf im Februar, Vermietung bis Oktober und ab November Eigennutzung besteht also ein Anspruch auf Eigenheimzulage.

Bei Kauf im Juli, Vermietung bis Februar des nächsten Jahres jedoch nicht, da die Wohnung im Jahr der Anschaffung nicht selbst genutzt wird. In diesem Fall verliert man sogar ein Jahr der Eigenheimzulageförderung. Der Förderzeitraum beträgt hier nur 7 Jahre.